selbstständig machen Selbstständig machen | ©David Mceachan | @pexels.com

Sich selbstständig machen, will gut vorbereitet sein – jeder einzelne Schritt bedarf umsichtiger Vorüberlegungen und vor allem Entscheidungen. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten zu bedenkenden Punkte. Basis einer Gründung sollte immer ein gut durchdachtes Geschäftskonzept sein, das den Bedarf einer bestimmten Zielgruppe aufgreift und erfüllt. Um die Tragfähigkeit der Geschäftsidee im Vorfeld zu prüfen, sollten Gründer sich Zeit für einen professionellen Businessplan nehmen – und dazu bei Bedarf auf kompetente Unterstützung zurückgreifen. Diese Investition lohnt sich gleich mehrfach: Einerseits wird das Konzept aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, andererseits eignen sich die so erstellten Unterlagen sowohl für Gespräche mit Kapitalgebern und Banken als auch als Richtschnur für das eigene Handeln. Und dann kann es losgehen mit den zehn Schritten, um sich selbstständig zu machen.

1. Selbstständig machen und Rechtsform auswählen

Die sogenannte Rechtsform stellt quasi den rechtlichen Rahmen für die Selbstständigkeit dar. Gleichzeitig wirkt sie sich in verschiedenen Fragen aus, wie beispielsweise in Bezug auf die Steuern, die Einschätzung der Bank bzw. Investoren oder die Pflicht zur Buchführung, aber auch auf die Haftung und den Firmenauftritt nach außen. Und nicht zuletzt hängt von der gewählten Rechtsform ab, welche Formalitäten schon zu erfüllen sind, wenn Gründer sich selbstständig machen.

Als alternative Begriffe kommen Unternehmens- oder Gesellschaftsform in Frage – und damit ist auch schon geklärt, worum es sich genau handelt. Die Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen, sind vielfältig. Allerdings sind diese danach zu differenzieren, welche Geschäftstätigkeit überhaupt in welchem Umfang ausgeübt werden soll. Gründer können in folgenden Rechtsformen agieren:

Darüber hinaus gibt es einige Mischformen, wie beispielsweise die GmbH & Co. KG oder die KGaA, also Kommanditgesellschaft auf Aktien. Des Weiteren können GmbH, UG und AG auch von einzelnen Personen genutzt werden, um sich selbstständig zu machen. Da es jeweils Vor- und Nachteile zu beachten gilt, sollten sich Gründer zu diesem Thema umfassend informieren und beraten lassen.

2. Selbstständig machen und Gewerbe anmelden

Die Gewerbeanmeldung ist schnell erledigt, es ist lediglich ein Formular auszufüllen – entweder vor Ort im Gewerbeamt, per Post oder in Einzelfällen auch online. Im Formular beschreiben die Gründer

  • die Art ihrer Geschäftstätigkeit
  • den Standort ihres Unternehmens
  • die Unternehmensform

Die Vorlage des gültigen Personalausweises ist obligatorisch. Sobald eine Gesellschaft gegründet wurde oder werden soll, muss der Gesellschaftsvertrag mit eingereicht werden. Bei einer Personengesellschaft müssen alle Gesellschafter ein Gewerbe beantragen.

Das Gewerbeamt leitet die Informationen an das Finanzamt weiter, das sich bei Bedarf mit einem Fragebogen beim Gründer meldet, um offene Fragen wie nach der Umsatzsteuerpflicht zu beantworten.

Wichtig: Bis zur Eintragung ins Handelsregister haften auch die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mit ihrem privaten Vermögen.

3. Selbstständig machen und Notartermin vereinbaren

Der Gesellschaftsvertrag muss – außer bei der GbR – notariell beurkundet werden. Sinnvoll ist es, diese Satzung dem Notar im Vorfeld zukommen zu lassen. Er steht auch zur Verfügung, wenn es Fragen zur Formulierung oder zu juristischen Feinheiten gibt. Beim Notartermin selbst sollten alle Gesellschafter anwesend sein, da zunächst die Satzung noch einmal verlesen wird. Darüber hinaus muss feststehen, wer die Geschäftsführung übernimmt. Letztendlich muss der Notar sicherstellen, dass jeder Gesellschafter die Regelungen genau versteht. Sind alle einig, wird der Gesellschaftsvertrag unterzeichnet und beurkundet.

Der Notar erstellt die notwendige Gesellschafterliste und das obligatorische Gründungsprotokoll, das auch die Bestellung der Geschäftsführung beinhaltet. Darüber hinaus bereitet das Notarbüro die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister vor. Dies setzt jedoch voraus, dass zunächst die vereinbarte Stammeinlage auf das Geschäftskonto der Gesellschaft eingezahlt wird – oder anderweitig nachgewiesen wird. Sobald die Bestätigung vorliegt, übermittelt der Notar die Daten an das zuständige Amtsgericht. Dort wird die Vollständigkeit überprüft, denn es müssen

  • die notwendigen Unterlagen
  • die normgerechte Bezeichnung des Unternehmens und
  • die Beschreibung des Geschäftsgegenstandes

vorliegen. Die Eintragung kann, je nach Amtsgericht, unterschiedlich lang dauern.

Wichtig: Sobald das Handelsgericht die Nummer der Registrierung mitteilt, sollte diese auch auf allen offiziellen Dokumenten wie Briefbögen, Rechnungen oder auch dem Webauftritt, vermerkt werden.

4. Geschäftskonto für Selbstständige

Bevor Gründer sich selbstständig machen und für eine Bank entscheiden, sollten sie einige Überlegungen anstellen, wie zum Beispiel:

  • Benötigt das Unternehmen eine Filialbank inklusive Beratungsleistungen?
  • Will das Unternehmen zur Gründung einen Kredit aufnehmen – evtl. auch über die KfW?
  • Generiert das Unternehmen Barumsätze, sodass Bargeld eingezahlt werden muss?
  • Muss das Unternehmen komfortabel Bargeld abheben können?
  • Betreibt das Unternehmen Geschäfte ausschließlich im Inland oder benötigt es Unterstützung für Auslandsgeschäfte?
  • Will das Unternehmen Unterkonten einrichten?
  • Sollen mehrere Personen Zugriffsrechte bzw. Bank- oder Kreditkarten für das Geschäftskonto erhalten?

Abhängig von den Antworten selektiert sich die enorme Auswahl an Banken, die ein Geschäftskonto anbieten: Während die klassischen Filialbanken einen umfangreichen Service anbieten, dafür aber auch entsprechende Kontoführungsgebühren erheben, gibt es auch interessante digitale Alternativen. Die eignen sich jedoch nur, wenn die naturgemäß limitierten Leistungen ausreichen. Hier lohnt sich eine umfangreiche Recherche im Vorfeld, um die passende Lösung für die geplante Selbstständigkeit zu finden.

Um ein Geschäftskonto zu eröffnen, benötigt die Bank folgende Dokumente:

  • Kopie des Personalausweises – entweder des Inhabers oder des Geschäftsführers
  • bei GbR: Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Kopie der Gewerbeanmeldung/en
  • bei Bedarf Kopie des Handelsregisterauszugs
  • die Steuer-ID bzw. Steuernummer der Gesellschaft
  • bei Kapitalgesellschaften: aktueller Auszug aus dem Transparenzregister

Liegen Dokumente noch nicht vor, wie zum Beispiel der Handelsregisterauszug, dann können diese in der Regel nachgereicht werden. Allerdings steht das Geschäftskonto dann noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung.

Wichtig: Planen Gründer die Kreditaufnahme, um sich selbstständig zu machen, sollten sie dies gründlich vorbereiten. Zu beachten ist, dass die Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Hausbank abgewickelt werden: Dort werden die Anträge gestellt und geprüft, über diese Bank wird auch das Geld ausgezahlt.

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5. Kreditkarte für Selbstständige

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage der Kreditkarten, die für viele Transaktionen heute unverzichtbar sind – und hier beginnen oft genug die Probleme: Die Ausgabe einer Kreditkarte hängt immer an der Bonität. Nach dem Selbstständig machen nehmen Gründer noch nicht regelmäßig und ausreichend genug ein, um das Ausfallrisiko zu reduzieren. Als Alternative kommt dann eine Prepaid-Kreditkarte in Frage, die sich nach Belieben aufladen und ganz normal einsetzen lässt.

Sofern Gründer ihr Vorhaben finanziell gut ausgestattet haben, gibt die Hausbank zum Geschäftskonto Debitkarten aus – und das in der Regel kostenlos. Geben die konkreten Voraussetzungen dies her, können Selbstständige auch eine oder mehrere Kreditkarten erhalten.

Der Vorteil: Die der Kreditkarte belasteten Beträge werden in der Regel erst zu einem späteren Zeitpunkt vom Geschäftskonto eingezogen. So lässt sich beispielsweise mit Kreditkarten die Abrechnung von Benzinkosten oder Aufwendungen bei Auslandsaufenthalten sehr gut organisieren.

Allerdings gibt es große Unterschiede – und zwar sowohl bei den Gebühren als auch bei den Bedingungen, die der Kreditkartennutzung zugrunde liegen. Hier empfiehlt sich eine genaue Recherche, um die zum individuellen Bedarf passende Kreditkarte zu finden – auch externe Anbieter kommen dazu in Frage.

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6. Versicherung für Selbstständige

Das Thema Versicherungen ist ebenfalls komplex, hier lohnt sich die Einschaltung eines Spezialisten. Grundsätzlich sollten Gründer, die sich selbstständig machen, verschiedene Bereiche absichern:
Haftung – unkalkulierbares Risiko
Die Haftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen überhaupt: Gegenstand sind Schäden, die in diesem Fall aus dem Geschäftsbetrieb heraus fahrlässig oder grobfahrlässig Dritten zugefügt werden. Vor allem Forderungen nach Personenschäden, die in keinem Bereich ausgeschlossen werden können, haben das Potenzial, finanzielle Existenzen zu zerstören. Die Risiken sind natürlich unterschiedlich hoch, wenn sich Gründer selbstständig machen: Während Handwerker, die bei ihren Kunden vor Ort arbeiten, mit größerer Wahrscheinlichkeit einen Schaden verursachen, stellt sich die Situation bei beratenden Berufen ganz anders dar. Genau deswegen gibt es unterschiedliche Policen und Konditionen, die den jeweiligen Risiken Rechnung tragen.

Grundsätzlich befassen sich Haftpflichtversicherungen mit folgenden Schäden:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Insbesondere bei beratenden oder medizinischen Berufen kommen Spezialpolicen in Frage, die sich mit geldwerten Schäden durch Falschberatungen oder -behandlungen befassen.

Eine Haftpflichtversicherung übernimmt aber nicht nur die Regulierung des jeweiligen Zeitwertes, sie leistet deutlich mehr: Werden Schadenersatzforderungen an ein Unternehmen gestellt, prüft die Versicherung zunächst die Rechtmäßigkeit der Ansprüche – und zwar sowohl der Sache als auch der Höhe nach. Stellt sie fest, dass die Forderungen nicht berechtigt sind, wehrt sie diese ab. Im Extremfall geschieht dies vor Gericht.

Vorzeitige Risiken – effektiv reduzieren
Doch auch der Selbstständige selbst ist einigen Risiken ausgesetzt: Krankheit, Unfall oder Tod können das gesamte Vorhaben zum Scheitern verurteilen. Die Bank will ihre offenen Forderungen ausgeglichen haben, auch wenn die Geschäfte nach dem Tod des Inhabers, des Geschäftsführers oder eines relevanten Knowhow-Trägers gar nicht oder nur noch teilweise weiterlaufen können. Hier empfiehlt sich eine Todesfallabsicherung, die einerseits die Kredite absichern, andererseits aber auch das finanzielle Polster liefern kann, das für eine Neuausrichtung oder Einstellung eines Spezialisten notwendig ist.

Ein weiterer Punkt ist vorausschauend zu klären: Wird der Inhaber oder Geschäftsführer wegen Krankheit oder nach einem Unfall berufsunfähig, sollte er komfortabel finanziell versorgt sein. Die gesetzliche Rentenversicherung greift hier nur, wenn der Selbstständige die Voraussetzung erfüllt und weiter freiwillig Beiträge bezahlt – eine Pflichtmitgliedschaft besteht in der Regel nicht mehr, sobald Gründer sich selbstständig machen. In jedem Fall sollten Unternehmer sich mit dem Thema Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung befassen.

Sachversicherungen und technische Versicherungen
Bei den meisten Gründungen werden Investitionen in Betriebseinrichtung, Waren, Maschinen, Geräte, Elektronik und Fahrzeuge notwendig. Diese Sachwerte sind ebenfalls zu versichern – im Rahmen einer Geschäfts- oder Inhaltsversicherung bzw. Elektronik- oder Maschinenversicherung:

  • Die Geschäftsversicherung ersetzt die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, bei einem Einbruch-Diebstahl inklusive Vandalismus oder bei Bedarf durch einen Elementarschaden beschädigten, entwendeten oder vernichteten Gegenstände zum Neuwert.
  • Die Elektronik- und Maschinenversicherung sind hingegen All-Risks-Policen, die demnach (fast) alle Schäden an den versicherten Sachen ersetzen – natürlich immer zum Wiederbeschaffungswert.

Auch die Gebäudeversicherung zählt zu den Sachversicherungen: Bauen oder kaufen Gründer ein eigenes Firmengebäude, empfiehlt sich auch hier eine umfassende Absicherung zum Neuwert. Wird das Vorhaben mit einem Kredit finanziert, verlangt die Bank ohnehin eine Absicherung – wenigstens gegen die Gefahr eines Brandes. Den Versicherungsumfang bedarfsgerecht aufzustocken, ist auf jeden Fall sinnvoll.

Fahrzeugversicherungen – teilweise ohnehin Pflicht
Die auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge müssen eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, um überhaupt für den Straßenverkehr zugelassen zu werden. Mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung können Selbstständige ihre finanziellen Risiken deutlich reduzieren.

Rechtsschutzversicherung – Anwaltskosten absichern
Grundsätzlich übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten, muss ein Unternehmen seine Rechte vor Gericht wahren. Allerdings ist der Versicherungsumfang im Vergleich zu Privatpersonen eingeschränkt: Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen sind nämlich in der Regel nicht versichert. Sinnvoll kann jedoch eine solche Police in den Bereichen Arbeits- und Verkehrsrecht sein, die sich nur in Kombination mit einem klassischen Firmen-Rechtschutz vereinbaren lassen.

Altersvorsorge – nicht aus dem Auge verlieren
Wenn Gründer sich selbstständig machen, endet die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung. Doch die Altersvorsorge ist wichtig, auch wenn es in der Startphase mit Sicherheit dringendere Themen gibt. Unternehmern stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung, um ihren Ruhestand finanziell abzusichern. Auch hier empfiehlt sich die Beratung durch einen Spezialisten.

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7. Kredite für Selbstständige

Die meisten Gründungen setzen einen Kredit voraus – entweder zur Finanzierung der Betriebseinrichtung und Fahrzeuge und/oder zur Überbrückung der umsatzschwachen Startphase. In jedem Fall haben Gründer aber hohe Hürden zu nehmen, um eine Bank von ihrem Vorhaben zu überzeugen. Schon die Einräumung eines Kontokorrentkredites oder Überziehungsrahmens gestaltet sich in der Praxis alles andere als einfach. Bei der Prüfung zählt nämlich in erster Linie die Bonität des Inhabers bzw. des Geschäftsführers/der Gesellschaft. In zweiter Linie wird das Geschäftskonzept geprüft – und zwar anhand des Businessplanes. Der sollte entsprechend aussagekräftig und professionell aufgesetzt sein.

Sowohl die Geschäftsbanken als auch die KfW halten Kreditprogramme für verschiedene Branchen und Unternehmensgrößen bereit, die zur Finanzierung von

gedacht sind. Doch grundsätzlich gilt: Für jeden Kredit will eine Bank adäquate Sicherheiten erhalten. Während das Anlagevermögen selbst als Sicherheit dienen kann, da es sich im Ernstfall veräußern lässt, stellt sich die Situation bei den anderen Positionen schwieriger dar. Hier werden in der Regel zusätzliche Sicherheiten und höhere Zinsen gefordert.

Sinnvoll ist es, im Vorfeld der Gründung eine umfassende Beratung zu den aktuell angebotenen staatlichen Förderprogrammen in Anspruch zu nehmen. Einerseits gibt es diese vom Bund, andererseits von Ländern und Regionen. Dabei kann es sich um Zuschüsse handeln, beispielsweise auf Investitionen ins Anlagevermögen, andererseits um Kreditlinien und Ausfallbürgschaften. Ausschlaggebend sind natürlich Art und Umfang des Gründungsvorhabens.

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8. Selbstständig machen und Payment Service Provider auswählen

Payment Service Provider (PSP) sind vor allem für Gründungen im Bereich Handel relevant – und zwar sowohl bei Online-Shops als auch bei stationären Handelsunternehmen. Während Online-Geschäfte generell auf Alternativen zur Rechnungslegung/Überweisung und Lastschrift angewiesen sind, erwarten heute auch viele Kunden in stationären Geschäften die Möglichkeit, ganz unkompliziert mit unterschiedlichen Karten bezahlen zu können. Ein PSP – also Zahlungsabwickler – berät das Unternehmen nicht nur umfassend zu den Möglichkeiten, sondern schließt das System des Unternehmens technisch an, sodass dieses die Umsätze über die gewünschten Zahlungsverfahren realisieren kann.

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9. Selbstständig machen und Rechnungen schreiben

Sind die ersten Umsätze nach der Gründung eingefahren, müssen entsprechende Rechnungen geschrieben werden – und hier gelten klare gesetzliche Vorgaben. Werden diese nicht erfüllt, läuft der Gründer Gefahr, die Forderung nicht ausgeglichen zu bekommen. Folgende Pflichtangaben gehören auf eine Rechnung:

  • Anschrift des Unternehmers
  • Anschrift des Kunden
  • Steuernummer sowie bei Bedarf Umsatzsteuer-ID
  • einmalig auszustellende, aber fortlaufende Rechnungsnummer
  • Datum der Rechnungslegung
  • Datum der Lieferung oder Leistung
  • Art und Menge des gelieferten Produktes bzw. Leistungsbeschreibung
  • Preis – netto und brutto sowie Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag

Eine rechtskonforme Rechnungsvorlage kann hier unterstützen, bei regelmäßigen Rechnungslegungen empfiehlt sich eine professionelle Rechnungssoftware.

Wichtig: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer abführen – also dürfen sie diese auch nicht berechnen und auf den Rechnungen aufführen. Darüber hinaus müssen sie einen entsprechenden Hinweis formulieren, wie zum Beispiel: Gemäß § 19 UStG umsatzsteuerfrei.

10. Kosten

Wie hoch die Kosten für ein Gründungsvorhaben ausfallen, hängt von der Art und der Größe des geplanten Unternehmens ab: Während ein Einzelunternehmen nur eine Gewerbeanmeldung und ein Freiberufler nur eine Meldung an das Finanzamt zu erledigen haben, fallen bei Gesellschaftsgründungen deutlich höhere Kosten an. Hier die wichtigsten Posten im Überblick:

  • Gründungsberatung und Businessplan – 4.000 bis 8.000 Euro
  • Gewerbeanmeldung – 15 bis 60 Euro
  • Notartermin – 300 bis 1.000 Euro
  • Geschäftsausstattung – je nach Bedarf

Doch es gibt auch laufende Kosten, die vorausschauend einzukalkulieren sind: Dazu gehören nicht nur die Lebenshaltungskosten für den Inhaber bzw. die Gesellschafter, sondern auch die Kosten für Miete bzw. Kreditraten, Marketing, Kfz- und Reisekosten, Versicherungen, Software, Steuerberater und Mitgliedschaften in Verbänden, IHK oder Handwerkskammer.