Bei einer Neugründung kommen viele Aufgaben und Verpflichtungen auf Unternehmerinnen und Unternehmer zu. Eine besteht darin, eine geeignete Rechtsform zu wählen. Grundsätzlich stehen hier Kapital- und Personengesellschaften zur Auswahl. Von dieser Entscheidung hängen unter anderem die Haftung und die Möglichkeit zur Kreditaufnahme ab. Zudem besteht für solche Geschäftsformen ab einer bestimmten Größe eine Prüfungspflicht.
Das spricht für eine Neugründung
Die Gründe, aus denen sich Menschen für eine Neugründung entscheiden, sind vielfältig. Viele reizt es, die eigenen Ideen und Vorstellungen von einem erfolgreichen Unternehmen aktiv umzusetzen. Denn abhängig Beschäftigte müssen bei allem was sie tun, immer die Vorgaben der Unternehmensführung berücksichtigen. Wem das zu eng ist, der entscheidet sich für die Gründung eines eigenen Unternehmens. Hier haben die Unternehmerinnen und Unternehmer alle Fäden selbst in der Hand und können ihren Betrieb genauso aufbauen, wie sie sich das vorstellen. Allerdings gehen hiermit zahlreiche Verpflichtungen und Verantwortungen einher.
So ist es gerade bei einer Neugründung wichtig, sich am Markt zu etablieren und kostbare Kontakte zu knüpfen. Junge Unternehmen müssen zum Beispiel potenzielle Kunden und Partner erst einmal auf sich aufmerksam machen. Diese müssen zuallererst einmal wissen, dass es das jeweilige Unternehmen gibt, und in einem weiteren Schritt von dessen Qualität und Expertise überzeugt werden. Ebenso wichtig ist es, benötigte Finanzmittel zu beschaffen, um Investitionen tätigen und wachsen zu können. Hier können diverse Förderprogramme Gründern einen guten Start ermöglichen. Diese Aufgaben nehmen jedoch sehr viel Zeit und Mühe in Anspruch, sind für den erfolgreichen Durchbruch eines Unternehmens aber extrem wichtig.
Prüfungspflicht bei Kapital- und Personengesellschaften
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kapital- und Personengesellschaften ab einer bestimmten Größe einer Prüfungspflicht durch einen Wirtschaftsprüfer unterliegen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass bei den Alltagsprozessen und im Unternehmensbetrieb alles mit rechten Dingen abläuft. Bei einer solchen Prüfung ist es sinnvoll, mit einem professionellen Partner zusammenzuarbeiten. Dieser kennt sich mit Unternehmensprüfungen im Allgemeinen und den unterschiedlichen Arten der Prüfungshandlungen im Speziellen aus und ist in der Lage, die Betriebe durch bestimmte Maßnahmen auf eine solche Prüfung vorzubereiten. Denn die Unternehmensleitung ist mit dieser Aufgabe meist überfordert. Zum einen fehlen ihr die nötige Expertise und Erfahrung und zum anderen ist sie mit dem Kerngeschäft in der Regel ausgelastet. Deswegen lohnt es sich, die mit einer Prüfung verbundenen Pflichten und Aufgaben auszulagern.
Es ist eine gute Idee, sich regelmäßig auf eine Wirtschaftsprüfung vorzubereiten und nicht erst, wenn diese ins Haus steht. Ansonsten bricht nämlich sehr viel Arbeit auf einmal über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unternehmensführung herein. Das führt zu Stress und wirkt sich meist negativ auf das Tagesgeschäft aus. All das lässt sich mit einer professionellen Buchführung verhindern. Sämtliche eingehenden und ausgehenden Rechnungen müssen ordentlich aufbewahrt und griffbereit gelagert werden. Hierzu gibt es mittlerweile eine Vielzahl an digitalen Tools. Diese sparen kostbare Ressourcen und Platz und erlauben einen gezielten Zugriff auf benötigte Dokumente.
Wichtige Voraussetzungen für eine Neugründung
Oberste Priorität bei einer Neugründung muss die eigene Geschäftsidee haben. Natürlich ist es möglich, mit dem hundertsten Handyladen erfolgreich zu sein und den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Viel wahrscheinlicher ist wirtschaftlicher Erfolg jedoch, wenn die eigene Geschäftsidee ausgefallen und kreativ ist. Es geht darum, eine eigene Nische in einem bestimmten Marktsegment zu finden, die noch niemand sonst für sich erobert hat. Ausgehend von dieser Grundidee muss dann ein umfassender Businessplan erstellt werden, in dem alle Aspekte rund um die Unternehmensgründung ausführlich aufgeführt sind.
Dieser Businessplan ist die Basis aller weiteren Maßnahmen. Er dient zum Beispiel den Banken als Orientierung, um einschätzen zu können, ob eine Firma kreditwürdig ist. Zudem hilft er bei der Gewinnung von Kooperationspartnern und Lieferanten. Wenn diese von der Geschäftsidee und der Finanzierungsform überzeugt sind, lassen sie sich am ehesten für eine Zusammenarbeit gewinnen. Nicht zuletzt hilft der Businessplan bei der Entscheidung für oder gegen eine bestimmte Rechtsform. Wer für die eigene Geschäftsidee zum Beispiel viele Kredite braucht, muss eine andere Gesellschaftsform wählen als jemand, der einfach starten und wenig Eigenkapital bereitstellen möchte.
Wissenswertes zu den Kapitalgesellschaften
Bei den Kapitalgesellschaften stehen nicht die Gesellschafter, sondern das Kapital im Mittelpunkt. Das bedeutet, dass alle Gesellschafterinnen und Gesellschafter eine Kapitaleinlage zum Unternehmen leisten müssen, dass eine aktive Mitarbeit an dem Betrieb und seinen Prozessen aber nicht zwingend erforderlich ist. Das zeigt sich unter anderem daran, dass eine Kapitalgesellschaft eine juristische Person ist. Sie hat also konkrete Rechte und Pflichten, kann verklagt werden und besitzt ein Vermögen. Welche Unternehmensführung die Kapitalgesellschaft leitet, ist hierbei unerheblich. Hinzu kommt, dass Kapitalgesellschaften nur beschränkt haftbar sind und ihre Besteuerung über die Körperschaftssteuer erfolgt. Es gibt eine große Zahl an Unternehmensformen, die den Kapitalgesellschaften zugerechnet werden. Hierzu gehören unter anderem die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die AG (Aktiengesellschaft), die KGaA (Kommanditgesellschaften auf Aktien) und einige mehr.
Wissenswertes zu den Personengesellschaften
Bei einer Personengesellschaft stehen die Gesellschafterinnen und Gesellschafter stärker im Mittelpunkt. Das bedeutet unter anderem, dass sie unbeschränkt haften. Sollte das Unternehmen also finanziell in Schieflage geraten, haften die Gesellschafterinnen und Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Außerdem ist bei vielen Personengesellschaften kein Mindestkapital erforderlich. Das vereinfacht die Gründung und macht es nicht nötig, erst aufwendig Gelder zu akquirieren. Allerdings hat diese Regelung den Nachteil, dass es für Personengesellschaften meist schwieriger ist, an Kredite zu gelangen. Denn den Kreditgebern stehen keine Sicherheiten in Form von Unternehmensvermögen zur Verfügung. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass nicht die Gesellschaft selbst besteuert wird, sondern die in ihr tätigen Gesellschafterinnen und Gesellschafter zur Zahlung von Einkommenssteuer verpflichtet sind. Es gibt vielfältige Unternehmensarten, die zu den Personengesellschaften zählen. Das sind zum Beispiel die OHG (Offene Handelsgesellschaft), die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und die KG (Kommanditgesellschaft).
Eine schrittweise Planung ist für die Neugründung wichtig
Bei einer Neugründung ist es wichtig, möglichst viele Informationen zu besitzen und sich nicht von der Flut an Aufgaben verunsichern zu lassen. Deswegen sind bereits viele Schritte zu absolvieren, bevor es zur eigentlichen Unternehmensgründung kommt. Hierzu gehört, die Geschäftsidee auf Funktionalität hin zu prüfen, sich ausgiebig bei Fachstellen beraten zu lassen und einen konkreten Geschäftsplan zu erstellen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, das benötigte Betriebskapital seriös zu berechnen und die veranschlagte Summe zu beschaffen. Erst dann sollte das eigene Unternehmen gegründet werden. Hierbei kann es nötig sein, verschiedene Berechtigungen einzuholen. Ebenfalls wichtig ist es, den Verpflichtungen dem Finanzamt gegenüber gerecht zu werden und Versicherungen für den Betrieb und eine Vorsorge für die Gründerinnen und Gründer abzuschließen. Erst dann beginnt die eigentliche Unternehmensarbeit.
Im Rahmen der Vorbereitung ist es wichtig, sich ausgiebig mit den Personen- und Kapitalgesellschaften auseinanderzusetzen. Welche Rechte und Pflichten sind mit der jeweiligen Rechtsform verbunden und welche passt zu der eigenen Geschäftsidee besser? Hier ist es hilfreich, sich mit unabhängigen Beraterinnen und Beratern zu unterhalten und Unternehmerinnen und Unternehmer zu befragen, die ihre Neugründung bereits erfolgreich hinter sich gebracht haben. Aber auch im laufenden Geschäft spricht viel dafür, sich weiter von Profis beraten und begleiten zu lassen. Auf diese Weise lassen sich Fehler vermeiden. Außerdem klärt sich so mit der Zeit, ob die gewählte Rechtsform die richtige ist oder ob gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden müssen.
Fazit: Je nach Geschäftsziel bietet sich eine jeweils andere Geschäftsform an
Wer mit dem Gedanken spielt, ein eigenes Unternehmen zu gründen, sollte sich mit den Kapital- und Personengesellschaften als mögliche Rechtsformen auseinandersetzen. Bei der Wahl spielen insbesondere das Unternehmensziel und die geplante Arbeitsweise eine Rolle. Wer mit Krediten arbeiten und diese für Investitionen nutzen möchte, hat mit einer Kapitalgesellschaft besonders gute Karten. Aufgrund des Unternehmensvermögens haben Kreditgeber hier weniger Bauchschmerzen, selbst jungen Unternehmen einen Kredit zu gewähren. Wer hingegen einfach schnell loslegen will und bereit ist, auch mit dem Privatvermögen zu haften, liegt mit einer Personengesellschaft richtig. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor der Wahl ausgiebig beraten zu lassen und die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen genau abzuwägen.