Kartenzahlung Kartenzahlung | Bild: © bizoo_n | Fotolia.com

Kunden werden immer anspruchsvoller und erwarten auch bei der Bezahlung einen Service. Wenn auch Sie Kartenzahlung in Ihrem Geschäft (POS) anbieten möchten, benötigen Sie nicht nur ein Kartenlesegerät. Welche Rolle dabei Payment Service Provider (PSP), Acquirer und ein Kartenakzeptanzvertrag spielen, lesen Sie in diesem Ratgeber.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bargeldlose Zahlungsabwicklung ist heutzutage eine Grundvoraussetzung und seit der Corona Pandemie nicht mehr wegzudenken02.
  • Über Acquirer und Payment Service Provider können Sie bargeldlose Transaktionen anbieten. Dafür schließen Sie mit beiden einen Akzeptanzvertrag.
  • Die Kombination aus Registerkasse und Tablett-App oder Smartphone-App vereinfachen die Abwicklung um ein Vielfaches.

Kartenzahlung: Kreditkarten und EC Karten am POS akzeptieren

Sie betreiben ein Geschäft und möchten Ihren Kunden die EC Zahlung per Kreditkarte oder EC-Karte ermöglichen? Dafür sprechen einige gute Gründe. Bargeld ist mit indirekten Kosten und zusätzlichem Zeitaufwand verbunden. Des Weiteren ist es laut verschiedenen Studien unter dem Strich in vielen Fällen teurer als die Kartenakzeptanz.

Selbst wenn man die höheren Kosten für Bargeld gerne in Kauf nimmt, ist die Akzeptanz von bargeldlosen Zahlungsarten ein wichtiger Service für Ihre Kunden. Viele erwarten sogar die Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung und verlassen das Geschäft. Wenn Sie mit ihrer Kreditkarte oder EC-Karte nicht bezahlen können, weil sie kein Bargeld dabei haben und nicht extra den nächsten, teilweise mit Gebühren verbundenen Geldautomaten aufsuchen möchten.

Kartenlesegerät für Kreditkarten und EC-Karten am Point Of Sale

Die technische Grundlage für die Kartenakzeptanz ist ein Kartenlesegerät, auch Karten-Terminal genannt. Durch ein solches EC Kartenlesegerät wird nach der Eingabe des Zahlbetrags die Kreditkarte oder EC-Karte gezogen, um die Zahldaten aus dem Magnetstreifen auszulesen. Über das EC Kartenlesegerät wird dann eine Verbindung zum Issuer, also der kartenausgebenden Bank, hergestellt und die Transaktion von dieser bestätigt und freigegeben.

Die kartenausgebende Bank prüft vor der Freigabe der Kartentransaktion die Gültigkeit der eingesetzten Karte. Zudem wird fallweise auch die Zahlungsfähigkeit geprüft, da nach der Transaktionsbestätigung das Haftungsrisiko gegenüber dem Händler, auch Merchant genannt, bei der kartenausgebenden Bank liegt.

Bei Kreditkartenzahlung wird vom Kunden nach der Bestätigung eine Unterschrift vom Kunden auf dem Beleg geleistet, der vom Kartenlesegerät ausgedruckt wird. Mit dieser Unterschrift hat der Händler eine abgesicherte Zahlung, solange die Unterschrift auf dem Beleg mit der Unterschrift auf der Kreditkarte übereinstimmt.

Bei EC Kartenzahlung, also dem elektronischen Lastschriftverfahren (ELV), gibt es zwei verschiedene Vorgehensweisen. Es kann, genau wie bei der Kreditkartenzahlung, zur Leistung einer Unterschrift kommen. Die andere Variante ist die Eingabe eines PIN-Codes durch den Kunden vor der Bestätigung der Transaktion durch den Issuer. Da hier das Zahlungsausfallrisiko geringer ist, kostet die Transaktion auch etwas mehr.

Die zuvor beschriebenen Abläufe geschehen in der Regel innerhalb weniger Sekunden, je nach Geschwindigkeit der Internetleitung oder Funkverbindung. Stationäre EC Kartenlesegeräte stellen die Verbindung für die Transaktion über eine Internetleitung her. Es gibt jedoch auch tragbare Kartenlesegeräte, die über eine SIM-Karte verfügen. Sie stellen eine Verbindung über Mobilfunk her und eignen sich besonders für Gastronomie und andere mobile Geschäfte.

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Kartenzahlung: Payment Service Provider (PSP) und Acquirer

Kartenlesegeräte bekommen Sie in der Regel vom Payment Service Provider (PSP) oder Acquirer, bei denen Sie die Geräte kaufen oder mieten, bzw. leasen können. Payment Service Provider und Acquirer bieten Ihnen auch die vertragliche Grundlage zur Kartenakzeptanz an, und zwar den Abschluss eines Kartenakzeptanzvertrags. Denn ein Kartenlesegerät ist letztendlich nur die Garage mit mehreren Parkplätzen für diverse bargeldlose Zahlungsarten, die darauf extra freigeschaltet werden müssen. Diese Freischaltung erfolgt per individueller VU-Nummer, die man für jede einzelne Zahlungsart nach der Unterzeichnung des Kartenakzeptanzvertrags zugewiesen bekommt.

Über die reine Kartenakzeptanz hinaus können Sie bei Payment Service Providern auch Dienstleistungen rund um ihr Forderungsmanagement in Anspruch nehmen. Damit lässt sich das Zahlungsausfallrisiko reduzieren und ihre Liquidität sichern.

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Kartenakzeptanzvertrag für Kreditkarten und EC-Karten

Ein Kartenakzeptanzvertrag schafft die vertragliche Grundlage für die Kartenzahlung in Ihrem Geschäft. Der Kartenakzeptanzvertrag beinhaltet die genauen Konditionen. Dies sind zum einen die Gebühren zur Bereitstellung der bargeldlosen Zahlungsarten und zum anderen die Kosten für die einzelnen Transaktionen. Diese Kosten können je nach bargeldlosem Zahlungsmittel variieren.

Die Akzeptanz von Kreditkarten des Anbieters American Express kostet in der Regel mehr als die Akzeptanz von Kreditkarten der Anbieter Visa und Mastercard. EC-Karten sind die günstigsten und in Deutschland am weitest verbreiteten Zahlungsmittel.

Bevor ein Payment Service Provider einen Kartenakzeptanzvertrag mit Ihnen schließt, müssen Sie jedoch viele tief gehende Informationen über Ihr Unternehmen preisgeben. Dazu zählt die Unternehmensstruktur, Angaben zu erwirtschafteten Umsätzen und weitere geschäftssensible Details. Darüber hinaus müssen Sie einen aktuellen Handelsregisterauszug einreichen.

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Kassensysteme: Registrierkasse, Tablet-App oder Smartphone-App

In vielen Gewerben finden so genannte Kassensysteme Einsatz. Diese fügen sich aus unterschiedlichen elektrischen Geräten zusammen, die zur Abwicklung, Erfassung und Verarbeitung von Transaktionen am Point of Sale (POS) verwendet werden. Das Hauptgerät ist dabei meistens eine Registrierkasse, an die weitere Geräte wie Kartenlesegeräte, Thermobondrucker, Tastaturen, Barcodescanner und Monitore angeschlossen werden.

Durch die zunehmende Digitalisierung auch im Bereich der Zahlungsdienste hat sich der Markt für Kassensysteme verändert. Dies zeigt sich insbesondere durch den vermehrten Einsatz von Cloud-Lösungen, bei denen die Daten über Internetverbindungen direkt online verarbeitet werden.

So können in der Gastronomie ganze Kassensystem-Anlagen alleine mit Tablets und Smartphones ersetzt werden. Moderne Softwarelösungen von Anbietern wie Orderbird oder Gastrofix sind bereits so ausgereift, dass damit der gesamte Kundenbesuch abgebildet werden kann – von Reservierung über Bestellung bis hin zur Bezahlung und Kundenbindung. Die Software entspricht dabei vollumfänglich den geltenden steuerrechtlichen Anforderungen.

Auch im Einzelhandel entstehen innovative Zahlungsanbieter, die mobile Kartenzahlung anbieten. Eine Übersicht dieser Payment Service Provider finden Sie auf Bezahlexperten.de. Sie bieten Smartphone-Apps und kleine Kartenleser an, sogennante Dongles, die Sie einfach an Ihr Smartphone stecken können, bevor Sie die Kundenkarte durchziehen und die Bezahltransaktion abwickeln.

Fazit: Kosten und Gebühren für Kartenzahlung bei Anbietern vergleichen

Wir raten Ihnen, einen Payment Service Provider zu wählen, der ein transparentes und faires Preismodell hat und alles aus einer Hand anbietet. Als geeigneten Anbieter, empfehlen wir Ihnen Bezahlexperten.de.

Üblicherweise liegen die Kosten für die Kartenakzeptanz am POS in folgendem Bereich:

  • EC-Karte: bis 2014 betrug die Gebühr einheitlich 0,3% des Zahlungsumsatzes, mind. jedoch 8 Cent. Im Jahr 2014 wurde diese Einheitsgebühr vom Kartellamt als wettbewerbswidrig eingestuft, weshalb seit dem die Gebühren frei verhandelt werden können.
  • Maestro (ausländische EC-Karten): in der Regel 0,95% des Zahlungsumsatzes.
  • Kreditkarten (z.B. American Express, Visa Kreditkarte, Mastercard Kreditkarte): 2-4% des Zahlungsumsatzes.

Welche die vom UnternehmerPortal empfohlenen Paymentdienstleister für Ihren Online-Shop sind, lesen Sie in unserem weiterführenden Ratgeber zum Thema Kartenzahlung im Online-Shop.