Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen | © Bacho Foto | Fotolia.com

Unternehmen wie Onlineshops und Ladengeschäfte, die ihren Kunden die Möglichkeit der Zahlung per Kreditkarte anbieten möchten, müssen dafür einen Kreditkartenakzeptanzvertrag abschließen. Ansonsten ist es ihnen nicht möglich, die Zahlung per Visa, Mastercard, American Express oder eine andere Kreditkarte durchzuführen. Welche Voraussetzungen ein Händler erfüllen muss, um so einen Vertrag zu erhalten und was für Bestimmungen darin enthalten sind, ist Thema dieses Beitrags.

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Acquirer-Bank und ihr Akzeptanzvertrag

Der Kreditkartenakzeptanzvertrag wird zwischen dem Händler, der diese Zahlungsmöglichkeit anbieten möchte und einem sogenannten Acquirer abgeschlossen. Als Acquirer wird die den Kreditkartenakzeptanzvertrag vergebende Bank bezeichnet. Sie ist zuständig für die Bearbeitung und Verrechnung der getätigten Kreditkartenzahlungen und fungiert als Schnittstelle zwischen Händler (bzw. dessen vom Payment Service Provider (PSP) installierten Abrechnungsgerät) und dem die Kreditkarte herausgebenden Unternehmen, das auch als Issuer bezeichnet wird.

Die Acquirer-Bank wird sich nur dann zur Unterzeichnung des Kreditkartenakzeptanzvertrags bereit erklären, wenn der Vertragspartner, in diesem Fall der Händler, sich nach einer strengen Überprüfung vonseiten der Bank als seriöser Geschäftspartner erweist. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass absolute Newcomer auf dem Markt wenig Chancen auf eine erfolgreiche Antragstellung haben. Der Acquirer wird einen Kreditkartenakzeptanzvertrag in der Regel nur dann mit einem Händler abschließen, wenn dessen Unternehmen seit wenigstens einen halbem Jahr auf dem Markt aktiv ist. Erhalten Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot für Kartenlesegeräte für Ihr Ladengeschäft:

Vom Händler zu erteilende Auskünfte

Antragsteller, die sich um einen Kreditkartenakzeptanzvertrag bemühen, müssen dem Acquirer erschöpfend Auskunft über ihr Geschäft und die damit erwirtschafteten Umsätze erteilen. So finden sich Fragen zum Gesamtumsatz, der durchschnittlichen Bestellsumme und zum erwarteten Kreditkartenumsatz. Dieser beträgt erfahrungsgemäß zwischen 20 und 30 % des Gesamtumsatzes.

Darüber hinaus werden auch Angaben über die Zahl eingehender Kundenbestellungen während eines bestimmten Zeitraums und – falls vorhanden – über Chargebackquote (Buchungen, die storniert wurden) sowie anderweitig getätigte Kartenumsätze. So sehr sich mancher Händler auch die Anbindung an das Bezahlsystem wünschen mag, so hat es natürlich keinen Sinn beschönigende Angabe zu machen. Bevor ein Acquirer seine Unterschrift unter den Kreditkartenakzeptanzvertrag setzt, wird er die Richtigkeit der übermittelten Geschäftsinformationen sehr genau prüfen.

Unter Umständen wird sich ein Bevollmächtigter vor Ort davon überzeugen, dass die vom Händler gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Ist alles in Ordnung, erhält der Antragsteller eine Vertragspartner-Nummer, die er dem PSP, der die Hard- und Software zur Implementierung des neuen Bezahlsystems zuständig ist, vorlegen muss.

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Service von Acquirer und PSP aus einer Hand

In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Acquirer-Banken, die ihre Dienste anbieten. Hierzu zählen unter anderem die Postbank, Deutsche Card Service, West LB oder die Wirecard Bank. Mit zunehmender Verbreitung von Kreditkarten bei den Verbrauchern hat sich auch die Zahl der Anbieter vergrößert.

Manche Acquirer bieten zusätzlich einen PSP-Service an, sodass sich der Händler nicht extra auf die Suche nach einem solchen Dienstleister machen muss. Natürlich empfiehlt sich in jedem Fall ein Vergleich der Konditionen, insbesondere was die Einbehaltung des Disagio und die Berechnung weiterer Gebühren angeht. Beim Disagio beträgt der Wert üblicherweise zwischen einem und drei Prozent pro getätigter Transaktion.

Fazit Kreditkartenakzeptanzvertrag:

Der Abschluss eines Kreditkartenakzeptanzvertrags ist mit einigem Aufwand verbunden, der sich jedoch lohnt. Online-Händler, die ihren Kunden die Zahlung per Kreditkarte ermöglichen wollen, können auf dieses Dokument ohnehin nicht verzichten. Der Lohn für die Mühe sind ein erhöhter Umsatz und eine geringere Abbruchquote von Einkäufen.

Da die Kreditkartenzahlung weltweit zunimmt, hat sich auch die Zahl der Acquirer und Payment Service Provider vergrößert. Deren Verträge beinhalten unterschiedliche Konditionen, sodass sich hier ein Vergleich lohnt.

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