Forderung Forderung | © cottonbro | pexels.com
Fallen größere Forderungen gegen Auslandskunden aus, so kann dies die Liquidität eines deutschen Lieferanten ernsthaft gefährden. Was tun, wenn ein Auslandskunde auch nach schriftlichen Mahnungen nicht zahlt? Wir geben Ihnen die nötigen Informationen und richtigen Partner an die Hand, sodass Sie Ihre Forderungen beglichen bekommen.

 

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Gerichtsstand bei Forderungsausfällen

Der Gerichtsstand richtet sich bei internationalen Handelsverträgen vorrangig nach den vertraglichen Vereinbarungen. Ist nichts im Vertrag geregelt, so gelten die Bestimmungen des Internationalen Zivilprozessrechts. Danach muss der Kläger grundsätzlich vor einem Gericht im Ausland die Forderung einklagen.

Besondere Regelung des Gerichtsstands innerhalb der Europäischen Union

Nach Artikel 5 Nummer 1 der EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelsrechtssachen (EuGVVO) ist der Gerichtsstand des Erfüllungsortes maßgeblich. Erfüllungsort ist hinsichtlich einer Kaufpreiszahlung der Ort, an dem die Zahlungsverpflichtung zu erfüllen gewesen wäre. Sollte die Forderung durch Zahlung auf ein Konto bei einer in Deutschland ansässigen Bank beglichen werden, so befindet sich der Gerichtsstand in Deutschland.

Vollstreckbarkeit deutscher Vollstreckungstitel im Ausland

Falls sich der Gerichtsstand in Deutschland befindet, so muss das Unternehmen einen vollstreckbaren Titel vor dem zuständigen deutschen Gericht erwirken. Wer aufgrund eines deutschen vollstreckbaren Titels im Ausland die Zwangsversteigerung betreiben möchte, der muss den Titel grundsätzlich durch ein ausländisches Gericht für vollstreckbar erklären lassen (Exequatur). Zu beachten sind die gesetzlichen Vollstreckungsfristen.

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Besonderheit: Vollstreckung innerhalb der Europäischen Union

Ein Exequatur-Verfahren ist innerhalb der EU oft nicht mehr erforderlich: Nach der EG-Verordnung zum Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EuVTVO) werden in einigen Fällen (Artikel 3 EuVTVO) gerichtliche Titel von demjenigen Land als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt, in dem der ursprüngliche Titel erlassen wurde. Die EuVTVO gilt für alle EU-Staaten mit Ausnahme von Dänemark.

Verfahren außerhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit

Deutsche Unternehmen können auch außergerichtliche Unterstützung bei der Eintreibung einer Forderung im Ausland in Anspruch nehmen.

Deutsche Außenhandelskammern
Anlaufstellen bei nicht erfolgenden Zahlungen ausländischer Kunden sind z. B. die Deutschen Auslandshandelskammern (www.ahk.de), die Hilfestellung bei der Einziehung von Forderungen leisten. Die AHK, die mit 130 Standorten in 90 Staaten vertreten sind, unterstützen bei Inkasso- und mit Schlichtungsverfahren. Der Vorteil des weltweiten AHK-Netzes besteht darin, dass die professionellen Unterstützer ihren Sitz im Ausland haben und daher mit den wirtschaftlichen Besonderheiten und mit der jeweiligen Landesmentalität vertraut sind.

Internationale Handelskammer, Paris
Die von der Internationalen Handelskammer, Paris (ICC) entwickelten „Incoterms“ (International Commercial Terms) beinhalten Auslegungsregeln zu Vertragsformeln im internationalen Handel. Die Incoterms gewährleisten damit eine international einheitliche Auslegung von Vertragsklauseln. Zur Zahlungsabwicklung enthalten die Incoterms allerdings keine detaillierten Aussagen.
Jedoch bietet die ICC verschiedene Streitbeilegungsmechanismen an – u. a. Gutachterverfahren, Mediationsverfahren und Verfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC in Paris. Die ICC-Schiedsverfahren enden mit einem die Parteien rechtlich bindenden Schiedsspruch.

Inkassounternehmen oder Wirtschaftsauskunftei
Deutsche Unternehmen können auch ein international tätige Inkassounternehmen oder Wirtschaftsauskunfteien mit dem Einzug einer Forderung beauftragen. Es sollten nur solche Dienstleister für ein Inkasso in Anspruch genommen werden, die mit Mitarbeitern im Ausland vertreten sind und dort über ausreichende Erfahrungen im Inkasso verfügen.

Rechtsanwälte
Unternehmen können sich auch an einen in Deutschland ansässigen Rechtsanwalt wenden. Sinnvoll ist es, sich an einen im internationalen Privatrecht und im jeweiligen Landesrecht fachkundigen Juristen zu wenden, der Erfahrungen mit dem Einzug von Auslandsforderungen besitzt.

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Forderung: Wie kann Forderungsausfällen vorgebeugt werden?

  • Vorkasse – Gerade bei noch fehlenden Erfahrungen mit einem Auslandskunden empfiehlt sich eine Vorkasse-Vereinbarung, um Zahlungsausfällen vorzubeugen.
  • Kundenbonität überprüfen – Insbesondere bei größeren Aufträgen sollte stets die Bonität der Abnehmer vor Auftragsannahme sorgfältig überprüft werden.
  • Factoring – Durch Forderungsverkauf an eine Factoring-Gesellschaft betreiben Unternehmen Risikominimierung. Auf Basis eines mehrjährigen Factoring-Vertrages kauft der Factor unter Abzug einer Gebühr Forderungen gegen bestimmte Abnehmergruppen an. Gewöhnlich werden jedoch nur Forderungen gegen gewerbliche Kunden, nicht aber gegen private Verbraucher angekauft.
  • Kreditversicherung – Ausfuhrkreditversicherungen leisten als Forderungsausfallversicherung, wenn nach dem Recht des Schuldnerlandes eine Insolvenz des Kunden oder eine fruchtlose Zwangsvollstreckung eingetreten ist. Auch politische Risiken wie innere Unruhen oder Krieg, die zu einem Forderungsausfall führen, können durch eine Forderungsausfallversicherung abgedeckt werden.

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