Inhaltsversicherung Inhaltsversicherung | © bht2000 | Fotolia.com

Die Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhalts-, Betriebsinhalts-, Sachinhalts- , Geschäfts- oder Inventarversicherung) genannt ist eine Absicherung für entgangene Gewinne als auch für die laufenden Fixkosten im Schadensfall. Darüber hinaus schützt sie vor Kosten, die für Reparaturen oder Wiederbeschaffung von Inventar anfallen, die beispielsweise durch Feuer, Explosion oder Blitzschlag entstehen. Jedoch nicht in allen Regionen. Was Sie bei der Versicherungsauswahl zu beachten haben lesen Sie hier.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen die Gewerbeversicherungen und Angebote von Finanzchef24. Hier finden Sie die passende Versicherung für Ihr Geschäft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Geschäftsinhaltsversicherung schützt Unternehmen vor den Kosten des Ersatzes beschädigter Einrichtungsgegenstände und Waren.
  • Es lassen sich neben den Grundgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel und Einbruchdiebstahl auch Elementarschäden und Betriebsausfälle absichern.
  • Ausschlaggebend für die Beitragshöhe und Antragsannahme sind verschiedenen Risikofaktoren wie die Art des Geschäftsbetriebes, die Versicherungssumme sowie Lage und sicherheitsrelevante Umstände.

So gehen Sie vor

  • Die Inhaltsversicherung sollte gut überlegt und ausgewählt werden. Dabei müssen möglichst alle Szenarien besprochen werden, sodass auch klar ist was im Schadenfall auf Sie zukommt.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit mit einem Makler zu sprechen und holen Sie sich gegebenenfalls die Meinung und Erfahrung anderer Unternehmen ab.
  • Für die Suche der Anbieter empfehlen wir Ihnen unseren Vergleichsrechner für Gewerbeversicherungen.

Für wen ist eine Inhaltsversicherung sinnvoll?

Jeder Unternehmer profitiert von einer Geschäftsinhaltsversicherung, sie schützt vor finanziellen Verlusten, sollten Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder ein Einbruchdiebstahl die Betriebseinrichtung oder Warenbestände beschädigen. Oft genug ist das Inventar eines Betriebs durch Kredite finanziert, was die Situation zusätzlich verschärft: Die Kreditraten müssten im Schadensfall weiter bedient und gleichzeitig Ersatz angeschafft werden.

Umso wichtiger ist diese Absicherung, die für die Wiederbeschaffung der beschädigten Sachen eintritt: Der Betrieb kann auch nach einem gravierenden Schaden schnellstmöglich wieder aufgenommen werden und die existenziell wichtigen Umsätze generieren, ohne dass dafür Liquiditätsreserven angegriffen oder zusätzliche Kredite aufgenommen werden müssten. Ausschlaggebend ist der passende Versicherungsumfang, der sich modular zusammenstellen und um eine Betriebsunterbrechungsversicherung erweitern lässt. Die Konditionen unterscheiden sich teilweise gravierend, zum einen spielt die Besonderheit des Geschäftsbetriebes eine wichtige Rolle, zum anderen die Annahmerichtlinien der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.

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Unterschiedliche Komponenten der Inhaltsversicherung

Gegenstand einer Betriebsinhaltsversicherung sind die kaufmännische und technische Betriebseinrichtung sowie die Waren und Vorräte – also alle beweglichen Sachen, die der Eigentümer erworben hat oder für die ein Eigentumsvorbehalt besteht. Darüber hinaus können auch die Sachen, die Kunden zur Reparatur oder Bearbeitung in die Obhut des Unternehmens gegeben haben, eingeschlossen werden. In der Regel wird die entsprechend des Bestandes ermittelte Versicherungssumme um einen Vorsorgebetrag erhöht, um eventuelle Schwankungen umsichtig auszugleichen und der daraus resultierenden Unterversicherung vorzubeugen.

Es lässt sich also festhalten: Eine Inhaltsversicherung umfasst sowohl die Absicherung eigener als auch geleaster oder gemieteter Vermögensgegenstände – und das zum jeweiligen Neuwert. Auf diese Weise wird der Betrieb vor finanziellen Belastungen geschützt, die nach einem versicherten Schaden für Reparaturen oder Wiederbeschaffung von Inventar verursacht werden. Es werden beispielsweise folgende Kosten übernommen:

  • Reparatur, Instandsetzung oder Wiederbeschaffung beschädigter Sachen und Waren
  • Wiederherstellung von beschädigten oder zerstörten Akten und Plänen
  • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Aufwand für Löscharbeiten
  • Sachverständigen- und Gutachterkosten
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Bargeldbestände in Geldschränken und sonstigen Behältnissen bis zu den vereinbarten Grenzen

Ausschlaggebend für die versicherten Positionen und Entschädigungsgrenzen ist die jeweilige Pauschaldeklaration, die der Geschäftsinhaltsversicherung zugrunde liegt.

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Folgende Gefahren lassen sich in der Geschäftsinhaltsversicherung abdecken:

  • Feuer, Brand, Explosion, Blitzschlag und Überspannungsschäden
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel
  • Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus

Weitere Einschlüsse können sich auf Glasbruchschäden sowie Elementarschäden beziehen, wobei letztere sich nicht in allen Regionen ohne Probleme versichern lassen: Befindet sich der Betrieb beispielsweise in unmittelbarer Nähe eines Gewässers, das bei stärkeren Regelfällen über die Ufer steigt, ist das Risiko für Überschwemmungen ganz einfach zu groß. Die Versicherungen prüfen die Voraussetzungen detailliert, um im Interesse aller Versicherten ein tragfähiges Preis-Leistungsverhältnis aufrechterhalten zu können.

Ein überaus wichtiger Baustein ist die Betriebsunterbrechungsversicherung, die sich vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen pauschal in die Geschäftsinhaltsversicherung einschließen lässt. Versichert gelten dann die finanziellen Ausfälle, die einem Sachschaden folgen. So werden für die Zeit der Wiederherstellung des Betriebes sowohl die entgangenen Gewinne als auch die laufenden Fixkosten übernommen – bis zur Höhe der Versicherungssumme in der Betriebsinhaltsversicherung. Sollte dies nicht ausreichen, empfehlen sich separate Betriebsunterbrechungsversicherungen als Alternative an.

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Abgrenzung zu anderen Versicherungssparten

Elektronikversicherung

Im Gegensatz zu den klar umrissenen und definierten versicherten Gefahren der Betriebsinhaltsversicherung gehen andere Sparten deutlich weiter: So empfiehlt sich beispielsweise bei einer hochwertigen IT-Ausstattung eine Elektronikversicherung, die als All-Risk-Absicherung gilt. Über die Grundgefahren hinaus können die Betriebsinhaber auf einen umfassenden Versicherungsschutz vertrauen, sodass zum Beispiel auch Schäden durch Diebstahl, mutwillige Beschädigung, Bedienungsfehler oder Sabotage abgesichert sind. Ausführliche Überlegungen sollten auch den Software-Programmen und relevanten Daten gelten, fallen sie in der Regel doch nicht unter die versicherten Sachen der Inhaltsversicherung. Dieses Defizit lässt sich ebenfalls im Rahmen der Elektronikversicherung ausgleichen, zumal die Anzahl der Hackerangriffe in den letzten Jahren gestiegen ist. Die daraus resultierenden Schäden stören nicht nur die Betriebsabläufe, sondern verursachen enorme Kosten.

Maschinenversicherung

Ebenso umfangreich lässt sich der Maschinenpark mit speziellen Maschinenversicherungen schützen, die sich sowohl auf stationäre als auch auf fahrbare Arbeitsmaschinen beziehen können. Vor allem für kostenintensive Maschinen, auf deren reibungslosen Betrieb das Geschäftskonzept beruht, lohnt sich diese Absicherung, die die bei Bedarf notwendigen Reparaturen oder den Ersatz umfasst.

Elektronik- und Maschinen-Betriebsunterbrechung

Für beide genannten Sparten können separate Betriebsunterbrechungsversicherungen vereinbart werden, sollte ein schadenbedingter Ausfall zu Beeinträchtigungen des Geschäftsablaufs und damit zu Umsatzeinbußen führen.

Transportversicherung

Eine weitere sinnvolle Ergänzung kann die bedarfsgerechte Transportversicherung sein, sollten beispielsweise Waren ausgeliefert werden, die in der Inhaltsversicherung nur am jeweils definierten Standort versichert sind. Kommen diese nämlich unterwegs zu Schaden, haftet der Betrieb entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen für den Ersatz.

D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung, auch genannt Directors & Officers, schützt vornehmlich Führungskräfte und leitende Angestellt im Unternehmen. Wenn diese leitenden Angestellten im Rahmen ihrer Tätigkeit im Unternehmen aufgrund von Fahrlässigkeit oder grober Fahrlässigkeit einen Fehler begehen, haftet die Versicherung.

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Geschäftsinhaltsversicherung: Das ist ausgeschlossen

Die Geschäftsinhaltversicherung befasst sich in der Regel nur mit den klar definierten Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen die Versicherung von der Leistung frei ist. Ein klassisches Beispiel stellen absichtlich herbeigeführte Schäden dar. Darüber hinaus gelten Schäden im Zusammenhang mit inneren Unruhen, Kriegen oder Kernenergie als ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen können sich auf Elementarschäden, wie zum Beispiel Hochwasser, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutsch, beziehen, sollten die versicherten Gefahren nicht entsprechend erweitert worden sein. Ausschlaggebend sind immer die im Versicherungsschein beschriebenen Leistungsmerkmale und die geltenden Versicherungsbedingungen.

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Das zeichnet gute Anbieter einer  Inhaltsversicherung aus

Um die optimale Inhaltsversicherung für Ihr Gewerbe zu finden, empfiehlt sich ein fundierter Vergleich – und zwar nach Preis und Leistung. Dabei sind verschiedene Faktoren zu beachten:

Art des Betriebes
Nicht jeder Geschäftsbetrieb stellt aus Versicherungssicht ein gutes Risiko dar: Wo wird die Versicherung für ein Juweliergeschäft deutlich teurer sein, als dies beispielsweise bei einem Bürobetrieb der Fall ist – das Risiko eines Einbruchs ist deutlich größer.

Versicherungssumme
Die Ermittlung der Versicherungssumme ist eminent wichtig und sollte akribisch zum Neuwert durchgeführt werden. Aus der Höhe leiten sich die in Frage kommenden Tarife ab, da insbesondere für kleine und mittelständische Betriebe pauschale Modelle sinnvoll sein können.

Risikobeschreibung
Um die Wahrscheinlichkeit und das potenzielle Ausmaß eines Schadens umfassend einschätzen zu können, benötigen die Versicherer detaillierte Angaben zur Lage und Beschaffenheit des Betriebes, vorhandenen Sicherungen und zu den baulichen Gegebenheiten.

Ein unverbindlicher Inhaltsversicherungsvergleich kann einen Überblick zu den aktuellen Konditionen am Versicherungsmarkt verschaffen. Die Rechner selektieren mit Hilfe der zahlreichen Fragen und Filter die in Frage kommenden Anbieter und Tarife aus, die sich dann explizit gegenüberstellen und vergleichen lassen. Allerdings ist dies nur der erste Schritt, denn anhand der konkreten Voraussetzungen im jeweiligen Betrieb trifft der Versicherer dann die Entscheidung darüber, ob er den Versicherungsschutz übernimmt. Bei Bedarf können auch Risikozuschläge erhoben oder Anträge abgelehnt werden.

Gute Anbieter

  • erfüllen die individuellen Ansprüche, die Selbstständige oder Freiberufler an Ihre Betriebsinhaltsversicherung haben,
  • überzeugen mit einem optimalen Preis-Leistungsverhältnis,
  • sichern das Risikopotential rundum ab,
  • räumen bei der Versicherungssumme einen komfortablen Spielraum ein,
  • decken die branchentypischen Einschlüsse zuverlässig ab.

Die Gewerbe Inhaltsversicherung  ist somit eine Absicherung, die individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse und Gegebenheiten zugeschnitten werden sollte.

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Inhaltsversicherung: Typische Schadensfälle

Brand
Ein Kurzschluss am Kopierer verursacht in einem Bürobetrieb einen Brand, der sich trotz der Löschversuche der Feuerwehr in alle Räume ausbreitet. Das Inventar ist ebenso zerstört wie die Akten und Geschäftspläne. Die Versicherung übernimmt die Wiederbeschaffung der Einrichtung, Wiederherstellung der Aktien und die Beseitigung der Beschädigungen, die das Löschwasser verursacht hat – bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme.

Leitungswasser
In einem Laden tritt aus der undicht gewordenen Wasserzuleitung unbemerkt Wasser aus und überflutet den gesamten Ladenbereich. Die auf dem Boden abgestellten Möbel quellen auf, dein Teil des Warenangebotes wird durchnässt und somit unbrauchbar. Die Versicherung ersetzt die Möbel und beschädigte Ware, der Rohrbruch wird jedoch von der Gebäudeversicherung getragen.

Sturm/Hagel
Während eines Gewitters hagelt es so stark, dass ein Dachfenster eines Bürobetriebes zerschlagen wird. Hagel und Wasser können eindringen, wodurch die Möbel aufquellen, Akten durchnässt und elektronische Geräte beschädigt werden. Die Versicherung trägt die Kosten für die Wiederbeschaffung der Möbel, die Reparatur der Geräte und die Wiederherstellung der Aktien.

Inhaltsversicherung: Versicherungssume

Bei der Versicherungssumme in der Inhaltsversicherung handelt es sich um den maximalen Betrag, den die Versicherung im Schadensfall bereit ist auszubezahlen. Wichtige Kennzahlen für die Ermittlung der Versicherungssumme sind dabei sämtliche technische und kaufmännische Einrichtungen inklusive eingelagerter Warenvorräte. Dabei liegt das Lot beim Neuwert der Güter, sodass diese wiederbeschafft oder wiederhergestellt werden. Ein weiterer zu beachtender Aspekt, stellen Umbaukosten dar. Diese sollten berücksichtigt werden, da im Schadensfall hohe Kosten dafür entstehen können.

Der Wert Ihrer betrieblichen Einrichtung und Vorräte kann durchaus schwanken. Daher ist es wichtig, dass die Versicherungssumme hoch genug gewählt wird. Bei der Inhaltsversicherung empfehlen wir die Summe ca. zehn Prozent höher anzusetzen, also Sie vermeintlich benötigen. So verhindern Sie auch eine Teilhaftung im Schadensfall.

Welche Kosten sind bei der Inhaltsversicherung zu erwarten?

Zwei Kernaspekte sind für die Kosten der Inhaltsversicherung verantwortlich. Wie wertvoll sind die zu versichernden Güter und wie wahrscheinlich ist der Schadensfall in Ihrem Unternehmen oder Betrieb? Dabei kommen folgende Einflussfaktoren hinzu:

  • Um welche Betriebsart handelt es sich?
  • Wo befindet sich die Betriebsstätte oder das Unternehmen? (Ermittlung von Risiko und Elementarschäden)
  • Um welche Art Gebäude handelt es sich?
  • Werden die Sicherheitsstandards eingehalten?
  • Bestehen bereits Vorschäden am Gebäude oder Inventar?
  • Wie hoch liegt die Versicherungssume?

Darüber hinaus können der Versicherungsumfang und eine vereinbarte Selbstbeteiligung die Kosten in die höhe treiben. Die Vertragslaufzeit ist auch zu berücksichtigen bei der Kostenermittlung.

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