Gewerblicher Rechtsschutz Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz, bedarfsgerecht zugeschnitten, ist eine effektive Methode, Kosten aufzufangen. Selbständige sehen sich regelmäßig den unterschiedlichsten Rechtsstreitigkeiten ausgesetzt – abhängig von der Art und Größe des Unternehmens. Eine Rechtsschutzversicherung gehört bei vielen Unternehmen zum umfangreichen Versicherungsschutz. Dieser soll vor allem Kosten bei Rechtsstreitigkeiten übernehmen, sowohl bei der Abwehr unberechtigter Forderungen als auch bei der Durchsetzung firmeneigener Interessen.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen die Gewerbeversicherungen und Angebote von Finanzchef24. Hier finden Sie die passende Versicherung für Ihr Geschäft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei juristischen Streitigkeiten bietet die Firmenrechtsschutzversicherung Selbstständigen und Unternehmern eine finanzielle Sicherheit.
  • Die Bausteine der Firmenrechtsschutzversicherung können beliebig zusammengestellt werden, sodass jedes Unternehmen einen individuellen Versicherungsschutz genießt.
  • Die Kosten gewerblicher Rechtsschutzversicherungen beginnen ab ca. 15 Euro pro Monat.

Firmenrechtsschutzversicherung Vergleich

Oft gilt das Hauptaugenmerk dem niedrigsten Preis im Firmenrechtsschutzversicherung Vergleich. Doch ist die günstigste Alternative häufig unzureichend und nicht passend. Diese Versicherungen im Firmenrechtsschutzversicherung Vergleich handeln nicht immer in Ihrem Sinne und können unter Umständen für große Verärgerung sorgen. Jedes Unternehmen oder jeder Gewerbetreibende hat andere Anforderungen die individuell im Firmenrechtsschutzversicherung Vergleich zu ermitteln sind. Daher ist es entscheidend wie gut der Firmenrechtsschutzversicherung Vergleich auf diese individuellen Anforderungen eingeht.

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Firmenrechtsschutzversicherung in Kombination

Die D&O-Versicherung schützt Manager und leitende Angestellte in Führungspositionen bei Fehlverhalten. Fehlverhalten kann dann auftreten wenn Ansprüche des Unternehmens in der Innenhaftung oder Dritter in der Außenhaftung entstehen. Wie so häufig ergibt die Mischung und Kombination einiger Versicherungen besonders Sinn. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie die Firmenrechtsschutzversicherung sind Träger der Entscheidung insbesondere bei Vermögensschäden oder bei Streitigkeiten die vor Gericht verhandelt werden.

Gewerblicher Rechtsschutz: Potenzial für Rechtsstreitigkeiten ermitteln

Naturgemäß steigt das Risiko, sich als Unternehmen anwaltlich vertreten lassen zu müssen, mit der Größe der Firma: An dieser Stelle seien nur die arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen genannt, die die Beauftragung eines Rechtsanwaltes unumgänglich machen. Ein freiberuflicher Autor wird von diesen Konflikten eher verschont bleiben, muss dafür eventuell wegen Urheberrechtsverletzungen verantworten. Dem gegenüber sehen sich produzierende Firmen bevorzugt mit Gewährleistungsansprüchen konfrontiert, die bei Bedarf vor Gericht geklärt werden müssen.

Das Potenzial für Rechtsstreitigkeiten richtet sich also nach dem konkreten Geschäftsfeld, der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, aber auch danach, ob ein Unternehmen eigene Fahrzeuge unterhält und Geschäftsräume gemietet oder gekauft hat.

Versicherungsumfang der Firmenrechtsschutz abwägen

Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt entsprechend des vereinbarten Umfangs die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, die anfallenden Gebühren bei Gericht, aber eben auch die Aufwendungen für Sachverständige, Zeugen oder Gutachter. Darüber hinaus bieten einige Versicherer Unterstützung beim Forderungsmanagement an, da das Einklagen offener Forderungen nur in sehr wenigen Branchen versichert werden kann.

Das Risiko ist für die Versicherungswirtschaft ganz einfach zu groß geworden, um hier einen kompletten Versicherungsschutz zu bieten. Für den Unternehmer bedeutet der Abschluss der Firmenrechtsschutzversicherung also, dass die potenziellen Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen auf den Versicherungsbeitrag reduziert und damit kalkulierbar werden.

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Schadenbeispiele der Firmenrechtsschutzversicherung

Gewerblicher Rechtsschutz im Beruf: Beispiel Arbeitsrecht
Wenn Sie als als Unternehmer einem Mitarbeiter die Kündigung aussprechen, ist dies oftmals nicht unbegründet. In diesem Fall haben Sie festgestellt, dass Ihr Mitarbeiter Gelder auf das eigene Konto überwiesen hat. Sie kündigen selbstverständlich fristlos nachdem Sie davon erfahren. Der Mitarbeiter streitet die Vorwürfe vehement ab und fordert sofortigen Wiedereinstieg – kurz gesagt, er geht gerichtlich vor und klagt Sie an. Die Firmenrechtsschutzversicherung greift ein und übernimmt alle anfallenden Prozesskosten ohne Berücksichtigung des Ausgangs. Ob Sie gewinnen oder verlieren spielt also keine Rolle. Die gewerbliche Rechtsschutzversicherung ist für diesen Fall da.

Gewerblicher Rechtsschutz im Verkehr: Beispiel Verkehrsrecht
Wenn Sie als Unternehmer auf dem Weg zum Kunden sind und geblitzt werden, ist das ärgerlich. Erst Recht aber dann, wenn die Ampel sich noch in der Gelbphase befand. So entsteht ein Punkt in Flensburg, ein hohes Bußgeld wird fällig und der Führerscheinentzug für einen ganzen Monat droht. Sie benötigen allerdings die Fahrerlaubnis aus beruflichen Gründen und könnten Ihrer Arbeit ohne Fahrzeug nicht adäquat nachgehen. Sie legen Einspruch ein und die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.

Gewerblicher Rechtsschutz bei Immobilien: Beispiel Immobilienrecht
Sie sind leidenschaftlicher Tischler und Unternehmer und haben sich eine Werkstatt in einer Wohnsiedlung angemietet. Die Anwohner fühlen sich von der Geräuschkulisse belästigt und gehen gemeinsam gegen Ihre Unternehmung vor. Die Firmenrechtsschutzversicherung wird Ihnen auch hier zur Seite stehen.

Gewerblicher Rechtsschutz bei Steuern: Beispiel Steuerrecht
Wenn Sie als Unternehmen die Steuererklärung einreichen und das Finanzamt Sie auffordert Steuern nachzuzahlen, da der Sachbearbeiter Ihre Beträge infrage stellt, ist eine erneute Prüfung notwendig. Das innerbehördliche Widerspruchsverfahren führt zu keiner Einigung, weshalb Sie als Unternehmen den Rechtsweg gehen müssen. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt auch hier die anfallenden Kosten

Firmenrechtsschutzversicherung Kosten

Was die Firmenrechtsschutzversicherung kosten wird, ist am Ende des Tages abhängig von einigen Bestandteilen. Dabei sind zwei Faktoren besonders hervorzuheben bei der Berechnung der Firmenrechtsschutzversicherung Kosten. Die Deckungssumme zum einen und der Umfang zum anderen. Es gibt bestimmte Bausteine, die durchaus variieren und je nach Auswahl die Firmenrechtsschutzversicherung Kosten in die Höhe treiben. Je umfangreicher Ihr Schutz sein soll, desto höher sind am Ende die Firmenrechtsschutzversicherung Kosten.

Für die Firmenrechtsschutzversicherung Kosten werden die folgenden Faktoren bei der Berechnung berücksichtigt:

  • Deckungssumme: Die Deckungssumme steht für den Maximalbetrag, den Ihre Versicherung im Schadensfall übernimmt. Alles darüber hinaus muss von Ihnen getragen werden. Firmenrechtsschutzversicherungen kosten gerne auch etwas mehr als andere Versicherungen. Die Deckungssumme liegt häufig bei 1 Million. Weniger als 500.000 Euro sollten Sie aber nicht versichern. Auch unbegrenzte Deckungssummen sind möglich. Dann sind Sie in jedem Fall geschützt. Zwangsläufig steigen somit aber die Firmenrechtsschutzversicherung Kosten.
  • Selbstbeteiligung: Viele Versicherer bieten die Möglichkeit eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Häufig liegen die Beträge der Selbstbeteiligung zwischen 100 und 500 Euro. Wählen Sie eine Selbstbeteiligung von 500 Euro beispielsweise, fallen die Firmenrechtsschutzversicherung Kosten niedriger aus als bei einer Selbstbeteiligung von 100 Euro. Umgekehrt bedeutet das, dass die Firmenrechtsschutzversicherung Kosten höher wären. Dabei gibt es zwei Modelle. Eine Einmalzahlung entweder jährlich oder je Versicherungsfall. Sollten Sie mit häufigen Rechtsstreitigkeiten rechnen können, kann das die Firmenrechtsschutzversicherung Kosten in die Höhe treiben.

Firmenrechtsschutzversicherung bedarfsgerecht modifizieren

Um diese wichtige Aufgabe umfassend übernehmen und das finanzielle Risiko effektiv minimieren zu können, muss sich der gewerbliche Rechtsschutz bzw. die Firmenrechtsschutzversicherung ganz exakt auf den Bedarf zugeschnitten werden. Hierbei empfehlen sich Versicherungsvergleiche, die mit einem ausführlichen Fragenkatalog die Auswahl der in Frage kommenden Produkte eingrenzen. So variieren die Angebote zur Firmenrechtsschutzversicherung in Abhängigkeit von der Art und Größe des Unternehmens:

Können Freiberufler und kleine Firmen mit pauschalen Versicherungspaketen einen komplexen Versicherungsschutz erwerben, erfolgt die Prämienkalkulation bei größeren Unternehmen individuell. Die im Vergleich Punkt für Punkt aufgeführten Leistungsschwerpunkte sollten dabei sorgfältig abgewogen werden, da die Deckungskonzepte hier gravierende Unterschiede aufweisen können.

Gewerblicher Rechtsschutz: Einzelne Bereiche in der Firmenrechtsschutzversicherung recherchieren

Ein wesentlicher Bestandteil des gewerblichen Rechtsschutzes ist immer das Arbeitsrecht. Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag heraus, wegen vermeintlich unberechtigter Kündigungen oder wegen beanstandeter Abfindungen sollten umfassend versichert sein. Vor allem die Mediation, die von vielen Arbeitsgerichten bevorzugt wird, ist ein Punkt, den die Rechtsschutzversicherer in unterschiedlichem Maß übernehmen.

Der Steuer- und Verwaltungsrechtsschutz wiederum kann genutzt werden, um sich gegen fehlerhafte Steuerbescheide oder Auflagen zur Wehr zu setzen. Für alle Bereiche des Firmenrechtsschutz gilt jeweils der Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz versichert – Unternehmen können also einerseits Forderungen geltend machen und sich andererseits gegen Vorwürfe verteidigen.

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Gewerblicher Rechtsschutz – Bausteine passend zusammenstellen

Über die Grundrisiken hinaus wird in der Regel auch der Privat-Rechtsschutz für den Unternehmer und seine Familie eingeräumt. Weitere Bausteine können sich mit dem Verkehrsrechtsschutz für die auf das Unternehmen zugelassenen Fahrzeuge befassen, aber auch mit dem Grundstück und den Räumlichkeiten, die angemietet wurden oder sich im Eigentum befinden.

In diesen Fragen können die Unternehmen selbst entscheiden, ob sie die den Versicherungsschutz entsprechend ausdehnen können, sollten sie sich nicht für einen der Kompakttarife entscheiden. Trotzdem empfiehlt es sich, die Details akribisch zu prüfen, um nicht im Bedarfsfall die Rechtsanwaltskosten doch selbst übernehmen zu müssen.

Überblick der Gewerberechtsschutzversicherungen

  • Firmenrechtsschutz – Grundbaustein einer jeden Gewerberechtsschutzversicherung.
  • Arbeitsrechtsschutz – Rechtsstreitigkeiten mit ehemaligen oder auch aktuellen Mitarbeitern.
  • Firmenvertragsrechtsschutz – Bei Verstößen gegen Bestandteile von Werks- und Dienstleistungsverträgen.
  • Verkehrsrechtsschutz – Auf dem dienstlichen Verkehrsweg und bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten.
  • Immobilienrechtsschutz – Die gewerbliche Nutzung von Immobilien und Streitigkeiten dazu.
  • Erweiterter Strafrechtsschutz – Bei strafrechtlicher Verfolgung beispielsweise bei Betrug.

Bestandteile gewerblicher Rechtsschutzversicherungen

Gewerblicher Rechtsschutz dient als Oberbegriff unterschiedlicher Rechtsgebiete, die mit geistigem Eigentum und einer geistigen Leistung von Gewerben verbunden werden. Weltweit ist dieses Gesetz bekannt als Intellectual Property Law (IP-Law).

Darunter fallen die im Folgenden aufgeführten Rechtsgebiete:

  • Geschmacksmusterrecht – Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (DesignG)
  • Markenrecht – Markengesetz (MarkenG)
  • Halbleiterschutzrecht – Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG)
  • Sortenschutzrecht – Sortenschutzgesetz (SortSchG)
  • Patentrecht – Patentgesetz (PatG)
  • Gebrauchsmusterrecht – Gebrauchsmustergesetz (GebrMG)

Das Urheberrecht stellt ein ähnliches Rechtsgebiet dar. Der Unterschied liegt darin, dass geistige Errungenschaften und Copyright geschützt werden. Dies ist oft in der Musikbranche der Fall, wenn Songtexte beispielsweise kopiert werden. Da verlässt man den gewerblichen Bereich und betritt den eher künstlerischen. Dennoch ist dieser kurze Exkurs von Bedeutung.

Wartezeiten bei gewerblichen Rechtsschutzversicherungen beachten

Wird eine Firmenrechtsschutz neu abgeschlossen, ohne dass eine Vorversicherung bestanden hätte, sind in einigen Bereichen Wartezeiten zu beachten. Alle Schäden, die vor Vertragsbeginn und innerhalb dieser Karenzzeiten verursacht wurden, wären demnach nicht versichert. Auch in dieser Beziehung empfiehlt sich ein genauer Blick in die Vertragsdetails, da die Tarife zum einen für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Regelungen zu den Wartezeiten vorsehen, zum anderen bei einzelnen Versicherern darauf verzichtet wird.

Je komfortabler der Versicherungsschutz konzipiert wird, desto kostenintensiver gestaltet sich allerdings der Vertrag. Als Unternehmer sollte diese Abwägung sorgfältig getroffen werden.

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Beitragshöhe unternehmerisch beeinflussen

Die einzelnen Angebote der Rechtsschutzversicherung unterscheiden sich sowohl im Leistungsumfang als auch in der Höhe der Deckungssummen, die für die anfallenden Kosten pro Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden können: Die Bandbreite reicht von 100.000 Euro bis hin zu unbegrenzten Summen. Hier empfiehlt sich eine solide Lösung, an der falschen Stelle zu sparen hat sich noch nie als klug erwiesen.

Selbstbeteiligungen werden regelmäßig zur Reduzierung der Versicherungsbeiträge angeboten: Pro Schadenfall hat der Unternehmer dann einen Eigenanteil zu übernehmen, dafür muss er einen geringeren Beitrag bezahlen. Auch hier ist eine unternehmerische Herangehensweise gefragt, um die optimale Variante zu vereinbaren.

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Forderungsrechtsschutz als Zusatzversicherung

Eine Rechtschutzversicherung gehört bei vielen Unternehmen zum umfangreichen Versicherungsschutz. Noch nicht so bekannt ist das Zusatzangebot eines Forderungsrechtsschutzes einiger Versicherungsgesellschaften. Eine Forderungsrechtsschutz verursacht zuerst weitere Kosten, dennoch kann diese Police eine sinnvolle Ergänzung zur Absicherung von Forderungen sein.

Wann greift der Forderungsrechtsschutz?

Jeder Unternehmer weiß, dass richtiges Mahnen Geld kostet. Um die offenen Forderungen der Kunden zeitnah einzutreiben, richten Betriebe oft ein mehrstufiges Mahnwesen ein, entwerfen dafür unterschiedliche Vorlagen für die Mahnungen. Dafür sind qualifizierte Mitarbeiter nötig. Zahlen Kunden auch nach mehrmaliger Erinnerung nicht, können Mahnbescheide beantragt und die Forderungen letztendlich auch zwangsvollstreckt werden. Widerspricht der Kunde, müssen Gerichte den Sachverhalt entscheiden.

So können mehrere Monate vergehen, ehe die Forderungen ausgeglichen sind. Zeit, in der über die finanziellen Mittel nicht verfügt werden kann, Skontobeträge bei Lieferanten nicht genutzt werden und sogar Zinsen für einen Dispokredit anfallen können.

Viele Betriebe suchen sich daher externe Partner wie Inkassounternehmen, die das Eintreiben der Kundenforderungen für sie übernehmen. Hierfür entstehen jedoch Gebühren, die sich oft an der Höhe der Forderungen orientieren. Genau hier setzt der Forderungsrechtsschutz an. Die Versicherung kommt für alle Kosten, die durch die außergerichtliche Beitreibung von Forderungen entstehen, auf.

So funktioniert der Forderungsrechtsschutz

Die Police wird oft als zusätzliche Leistung einer bestehenden Rechtschutzversicherung angeboten, kann jedoch auch allein abgeschlossen werden. Der Beitrag wird bei Vertragsabschluss fest vereinbart. Hier liegt der Vorteil gegenüber einem „normalen“ Inkasso, denn die Kosten sind nicht an die Höhe der ausstehenden Forderungen gekoppelt, sondern bleiben über die Vertragslaufzeit unverändert. Der Ablauf des Verfahrens ist einfach.

Bleiben die Mahnungen erfolglos, übergibt das Unternehmen die noch offenen Forderungen an ein Inkassounternehmen, das mit der Versicherung eng zusammenarbeitet. Hier sind erfahrene Forderungsmanager tätig, die auch mit Schuldnern über Stundungen und Ratenzahlungen verhandeln. Je nach Bedarf werden auch Adressen ermittelt und Bonitäten geprüft. In die Verträge können auch Forderungen eingeschlossen werden, die bereits vor Vertragsabschluss entstanden sind.

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Gewerblicher Rechtsschutz: Ausnahme Baugewerbe

Die Versicherungsgesellschaften versichern allerdings nicht jede Branche und nicht jedes Unternehmen. Firmen des Bauhauptgewerbes können diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Außerdem werden keine Kosten für das Eintreiben von Forderungen im Ausland übernommen. Der Anspruch auf den Forderungsrechtsschutz erlischt auch, wenn die Uneinbringlichkeit der Forderung zum Zeitpunkt der Übergabe an das Inkassounternehmen bereits bekannt war.

Gewerblicher Rechtsschutz: Wettbewerbsrecht 

Das Wettbewerbsrecht ist unterteilt in das Recht des unlauteren Wettbewerbs, das sogenannte Lauterkeitsrecht und das Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das sogenannte Kartellrecht. Ist man aber beim gewerblichen Rechtsschutz, ist nur das Lauterkeitsrecht betroffen. Dabei ist das oberste Gebot einen sauberen Wettbewerb zu gewährleisten und somit unlauteren Wettbewerb gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Darunter fallen bestimmte Szenarien, die wirtschaftlich gegen die Moral und Sitte verstoßen. Zu den am häufigsten aufkommenden Verhaltensweisen zählen:

  • Verwertung fremder Leistungen
  • Bestechung
  • Irreführung

Das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG) schützt alle Teilnehmer und Akteure der Wirtschaft und sorgt für einen sauberen und geschützten Wettbewerb innerhalb des Gewerbes. Rechtliche Konsequenzen sind zu erwarten, wird beispielsweise gegen eines der oben genannten Tatbestände verstoßen. Die betroffenen können dann einen Anwalt einschalten und vor Gericht ziehen. Dabei können Ansprüche wie Schadenersatz, Unterlassung oder zumindest die Herausgabe der erbeuteten Gewinne, gestellt werden.

Fazit – Gewerblicher Rechtsschutz

Mit einer auf den konkreten Bedarf zugeschnittenen Rechtsschutzversicherung können Freiberufler, Selbständige und Unternehmen das finanzielle Risiko aus Rechtsstreitigkeiten effektiv minimieren. Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für versicherte Schäden, aber auch die Aufwendungen für Sachverständige, Gutachter und Zeugen. Abhängig von Art und Größe der Firma können Kompakttarife oder individuelle Kalkulationen vereinbart werden. Für den Unternehmer selbst ist in der Regel der Privatrechtsschutz inkludiert.

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