Firmen-Gebäudeversicherung Firmen-Gebäudeversicherung | ©Tiberius Gracchus | fotolia.com

Unternehmensgebäude gehören zum Betriebsvermögen und sind in den meisten Fällen finanziert – schon aus diesem Grund spielt eine passende Firmen-Gebäudeversicherung eine eminent wichtige Rolle. Die Absicherung sollte aber weit über die bauliche Hülle selbst hinausgehen.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen die Gewerbeversicherungen und Angebote von Finanzchef24. Hier finden Sie die passende Versicherung für Ihr Geschäft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich sind Sie mit einer Firmen-Gebäudeversicherung gegen durch Feuer, Wasser, Hagel oder Sturm verursachte Schäden abgesichert.
  • Die Deckungssumme errechnet sich aus dem Wert des zu versichernden Gebäudes, der Risiken sowie der geografischen Lage.
  • Zusatzbausteine können unter Umständen Existenzen aufrechterhalten.

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Wer braucht eine Firmen-Gebäudeversicherung?

Die Firmen-Gebäudeversicherung wird auch gerne Geschäftsgebäudeversicherung oder Firmengebäudeversicherung genannt und ist grundsätzlich jedem Gewerbetreibenden zu empfehlen, sofern dieser Eigentümer des Geschäftsgebäudes ist. Gerade Schäden an Gebäuden gehen oft mit hohen Kosten einher. Nicht nur, dass die Schäden zu beseitigen sind, im schlimmsten Fall müssen Sie mit einer Betriebsschließung rechnen, sodass der Schaden überhaupt behoben werden kann. So entstehen weitere Kosten, die über den eigentlichen Schaden hinausgehen. In solchen Fällen greift die Firmen-Gebäudeversicherung und schützt die Existenz Ihrer Gewerbetätigkeit.

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Welche Schäden deckt die Firmen-Gebäudeversicherung ab?

Geschützt ist selbstverständlich das gesamte Gebäude, sowie andere Ergänzungen die Sie als Eigentümer vorgenommen haben. Dabei handelt es sich häufig um Klingelanlagen oder sanitäre Einrichtungen, wie Bäder und Küchen beispielsweise. Damit die Firmen-Gebäudeversicherung greift, muss der Schaden durch eines der folgenden Gefahren entstanden sein:

  • Brandschäden – durch Feuer
  • Wasserschäden – durch Wasser
  • Witterungsbedingt – durch Hagel und Sturm

Da es außer diesen Gefahren auch weitere gibt, bieten Versicherungen weitere Bausteine an, die Sie hinzubuchen können. Wenn Sie beispielsweise in einem Gebiet wohnen, in dem regelmäßig mit Erdbeben zu rechnen ist, ist dieser Zusatzbaustein essentiell. Weitere Bausteine sind Lawinenschäden oder auch Schäden durch einen Erdrutsch.

Welche Schäden deckt die Firmen-Gebäudeversicherung nicht ab?

Grundsätzlich schützt die Firmen-Gebäudeversicherung lediglich immaterielle Güter. Darunter fällt die Inneneinrichtung, ob technisch oder gestalterisch, nicht. Bei materiellen Gütern können Sie auf die Inhaltsversicherung zurückgreifen. Sollten die Einrichtung überwiegend technischer Natur sein empfiehlt sich eine Elektronikversicherung. In unserer modernen Welt wird immer mehr auf Transparenz gesetzt und als erstes Aushängeschild gilt dann das Geschäftsgebäude. Diese haben häufig bodentiefe Fenster und Außenfassaden aus Glas. Um das Glas auch abzusichern benötigen Sie eine separate Glasversicherung. Wie bereits erwähnt, greift die Firmen-Gebäudeversicherung nur bei den oben genannten Schäden ein. Alle anderen Schäden die das Glas beschädigen müssen separat abgesichert werden.

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Wie wird der Beitrag der Firmen-Gebäudeversicherung berechnet?

Der Beitragsberechnung basiert auf drei wesentliche Fragen:

  • Welchen Wert hat das Firmengebäude?
  • Welche Risiken sind versichert?
  • In welcher geografischen Lage befindet sich das Gebäude?

Logischerweise wird der Wert des Firmengebäudes kalkuliert. Da eine Firmen-Gebäudeversicherung auch unterschiedliche Bausteine mit sich bringt und unterschiedliche Risiken abdecken kann, ist zu ermitteln welche Risiken Sie über Feuer, Wasser, Hagel/Sturm hinaus hinzugebucht haben. Die Beiträge steigen beträchtlich, je mehr Bausteine Sie integrieren. Die geografische Lage haben wir bereits angerissen. Sollten Sie in einem Gebiet wohnen, in dem vermehrt mit Erdbeben oder Erdrutschen zu rechnen ist, besteht ein höheres Risiko als bei einem Firmengebäude, das in einem Industriegebiet vor einer Großstadt ansäßig ist. Respektive steigen die Beiträge.

Schadenbeispiele für die Firmen-Gewerbeversicherung

  • Kurzschluss: Wenn in der Küche beispielsweise ein Elektrokleingerät durch einen Kurzschluss Feuer fängt und dadurch das Firmengebäude in Flammen aufgeht. Nachdem die Feuerwehr antrat und alle Löschversuche vergebens waren, wurde ein Totalschaden attestiert. Folge: Da es sich um eine Schadenursache handelt, die in der Firmen-Gebäudeversicherung enthalten ist, haftet die Versicherung für den Wiederaufbau.
  • Sturmschaden: Stellen Sie sich eine katastrophale Wetterlage vor die Sturm und Hagel mit sich bringt. Der Schaden hält sich in Grenzen, lediglich Teile des Daches müssen ausgetauscht werden. Folge: Sie als Eigentümer können die Schäden in reparieren lassen und die Rechnung Ihrer Gebäudeversicherung zukommen lassen. Nach wenigen Wochen der Prüfung erhalten Sie den Betrag auf Ihr Geschäftskonto überwiesen.

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Was Sie bei Firmen-Gebäudeversicherungen vermeiden sollten

Oftmals ist bei Eigentümerwechsel eines Firmengebäudes der Versicherungsschutz Teil der Vertrages. Auf der anderen Seite lassen sich Unternehmer versichern und fühlen sich über Jahre hinweg sicher. Was in beiden Fällen unbedingt bedacht werden muss, ist die Versicherungssumme. Denn im Laufe der Zeit ändert sich der Wert des Betriebsgebäudes. Wie bereits angerissen, ist dies eines der drei Kernaspekte wonach sich die Versicherungssumme richtet. Demnach sollten Sie prüfen lassen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch zeitgemäß ist. Besonders dann, wenn Sie Anbauten vornehmen oder das Betriebsgebäude ausbauen, steigert sich der Wert der Gewerbeimmobilie. Laut Bundesverband der Sachverständigen für das Versicherungswesen e.V. sind 90 % der Gebäude, die zur Gutachtenerstellung eingereicht werden, unterversichert.

Und hier besteht eine große Gefahr. Es könnte Ihre Existenz kosten. Versicherungsleistungen decken häufig nicht den gesamten Schaden ab. Einige Versicherungsanbieter sichern sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Option vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Versicherungssumme nicht hoch genug angesetzt wurde.

Firmen-Gebäudeversicherung einfach erklärt 

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=AnwvccbUeXE

Art des Unternehmens berücksichtigen

Die gewerbliche Gebäudeversicherung unterscheidet sich gravierend von der Verbundenen Wohngebäudeversicherung, die im privaten Bereich genutzt werden kann: Sowohl die Kalkulation als auch der Einschluss verschiedener im Zusammenhang mit einem Gebäudeschaden anfallender Kosten werden unterschiedlich gehandhabt.

Entscheidend für die Gebäudeversicherung für ein Unternehmen ist neben der Bauart und dem Alter vor allem die Art der Nutzung. Ein Bürogebäude unterliegt deutlich geringeren Risiken, als dies beispielsweise bei einer Firma, die mit feuergefährlichen Stoffen arbeitet, der Fall ist. Entsprechend des reellen Risikos, das aus der Nutzung, aber auch dem Bauzustand resultiert, gestaltet sich der Versicherungsbeitrag.

Bauart und Alter des Gebäudes genau deklarieren

Die Versicherer unterscheiden die sogenannte massive Bauweise, also Mauerwerk oder Beton, von Leichtbauweisen, die zum Beispiel bei Montagehallen zum Einsatz kommen. Vor allem dem Dach wird ein großes Augenmerk gewidmet – und das sowohl dem Zustand als auch der Art der Dachung nach. Je nach Alter und Abnutzung kann die Gebäudeversicherung auf den Zeitwert reduziert werden, d. h. im Schadensfall würde es immer Abzüge Neu für Alt geben.

Kann der Versicherer es verantworten, wird er ein Gewerbegebäude aber zum Neuwert versichern und die Wertzuschlagsklausel oder eine andere Form der Indexierung einräumen. So werden Unternehmer auch bei sich verändernden Baupreisen immer in die Lage versetzt, im Ernstfall ein gleichwertiges Gebäude neu erstellen zu lassen.

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Versicherungssumme genau ermitteln

Umso wichtiger ist die exakte Ermittlung der versicherten Summe: Hier arbeiten die Versicherer entweder mit pauschalen Beträgen pro Kubikmeter umbauten Raum oder Quadratmeter Nutzfläche. Welche die jeweils sinnvolle Variante ist, entscheidet sich nach der Art des Gebäudes. Wichtig ist, dass alle werterhöhenden Einbauten akribisch erfasst werden. Wenn beispielsweise hochwertige Fußbodenbeläge, Klima- oder Heizungsanlagen oder anderweitiges, fest mit dem Gebäude verbundenes Zubehör eingebracht wurden, sollte das unbedingt bei der Wertermittlung erfasst werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Schadensregulierung reibungslos und in der vereinbarten Höhe funktioniert.

Versicherte Gefahren zusammenstellen

Die grundlegende Gefahr, auf deren Absicherung eine finanzierende Bank in jedem Fall bestehen wird, ist Feuer. Unter die Feuerversicherung fallen über den offenen Brand hinaus auch der direkte Blitzschlag oder Explosionen. Leitungswasser-Versicherungen können nach Bedarf dazu kombiniert werden, bei Werkhallen ohne Leitungswasser- oder Heizungssystem ist dies nicht erforderlich. Sinnvoll ist in jedem Fall die Absicherung gegen Sturm und Hagel, die als Bestandteil der Gebäudeversicherung vereinbart werden kann. Maßgeblich für die Anerkennung von derartigen Schäden ist die amtliche Feststellung von mindestens Windstärke 8, die zuständigen Wetterämter geben dazu jederzeit Auskunft.

Die ebenfalls im Rahmen einer gewerblichen Gebäudeversicherung vereinbaren Elementarschäden, zu denen u. a. Überschwemmungen, Lawinen oder Schäden durch eine Erdrutsch zählen, können nicht überall abgeschlossen werden: Kam es am Standort des Unternehmens bereits zu Überschwemmungen, werden die Versicherer in der Regel ablehnen oder den Antrag nur zu erschwerten Bedingungen annehmen.

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Weitere Zusatzbausteine bei Bedarf auswählen

Zusätzlich zum Versicherungsschutz der gewerblichen Gebäudeversicherung können Glasscheiben, -Bausteine und -Elemente abgesichert werden. Insbesondere bei verglasten Eingangsbereichen oder größeren Fenstern sollte ein Unternehmen dies abwägen. Ein weiterer Baustein befasst sich mit dem Mietverlust oder Nutzungsausfall nach einem versicherten Schaden. Bis zur Wiederinstandsetzung würde die Gebäudeversicherung dann die entgehenden Mieteinnahmen für vermietete Gewerbeeinheiten inklusive der fortlaufenden Nebenkosten übernehmen.

Angebote zur Firmen-Gebäudeversicherung detailliert vergleichen

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Angeboten für die Firmen-Gebäudeversicherung beziehen sich nicht nur auf den Versicherungsbeitrag, sie finden sich vor allem in den Details: Selbst bei gleicher Summenberechnung variieren vor allem die sogenannten Pauschaldeklarationen. Hier sind alle Kosten erfasst, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schaden anfallen können, beispielsweise Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten, aber auch Aufwendungen für die Dekontamination von Erdreich oder Überspannungsschäden. Da diese insbesondere Heizungen betreffen, sollten hier nicht nur direkte Blitzschläge versichert sein, sondern auch sonstige Überspannungen, die zum Durchbrennen der Platinen führen können.

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Fazit – Firmen-Gebäudeversicherung genau modifizieren

Die gewerbliche Gebäudeversicherung schützt vor dem Verlust von Unternehmenseigentum durch eine ganze Reihe von Schäden. Dazu zählen neben Feuer, Leitungswasser und Sturm auch die sogenannten Elementarschäden, deren Einschluss aber in Abhängigkeit vom Standort Probleme bereiten kann. Darüber hinaus ist die Wertermittlung ebenso entscheidend für einen sinnvollen Versicherungsschutz wie die detaillierte Deklaration der Nutzung und des Bauzustandes: Werden hier verharmlosende Angaben gemacht, riskiert der Unternehmer im Schadensfall den Versicherungsschutz.

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