inkassokosten Inkassokosten | © Andrea Piacquadio | pexels.com

Ein Inkassofall entsteht, wenn Forderungen, wie offene Rechnungen, nicht bezahlt werden. Inkasso kann Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern dabei helfen, offene Forderungen beizubringen und das Risiko von Zahlungsausfällen zu reduzieren. Dabei entstehen allerdings Inkassokosten. Offene Rechnungen sind ärgerlich, sie beeinträchtigen die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens und verursachen hohe Kosten. Bleiben Kundenzahlungen aus, können eigene Verbindlichkeiten nicht pünktlich bedient werden, für Darlehen oder Überziehungen können Zinsen anfallen.

Tipp: Mit Factoring übertragen Sie Forderungen an professionelle Zahlungsdienstleister und kommen so schneller an Ihr Geld. Wir empfehlen Ihnen den Factoring-Anbieter aifinyo.

Inkassokosten

Der Verwaltungsaufwand für die Überwachung der offenen Forderungen und für das Mahnwesen ist außerdem erheblich. Jeder Betrieb ist daher gut beraten, ein effektives Forderungsmanagement aufzubauen. Ein bekanntes Instrument für den Forderungseinzug ist das Inkasso.

Grundlage für das erfolgreiche Eintreiben der offenen Beträge über das Inkasso sind die korrekt ausgestellten Rechnungen des Unternehmens. Die Dienstleistung muss unstreitig erbracht bzw. die Ware ausgeliefert worden sein.

Mahnungen an den Gläubiger müssen nicht zwingend zugestellt worden sein. In Deutschland ist das Erbringen von Inkassoleistungen gemäß des Rechtsberatungsgesetzes erlaubnispflichtig. Daher haben sich vor allem Rechtsanwaltskanzleien auf das Forderungsinkasso spezialisiert.

Inkassokosten – Was ist erlaubt?

Wie schon erwähnt sind Inkassogebühren Kosten, die durch eine Beauftragung entstehen. Diese Inkassokosten werden später vom Schuldner übernommen.

Inkassobüros unterliegen, ähnlich wie Rechtsanwälte, dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG). Das heisst konkret, dass sie die gleichen Kosten beanspruchen dürfen wie Rechtsanwälte. Darunter fallen folgende Positionen:

  • Hauptforderung: Damit ist die geschuldete Summe gemeint.
  • Zinsen: die nicht mehr als 5% über dem Basiszinsatz liegen
  • Mahnkosten: Dürfen erst ab der zweiten Mahnung anfallen und maximal 2,50 € kosten.
  • Auslagenpauschale: in Höhe von maximal 20 € (beispielsweise für Portogebühren, Kosten für die Recherche oder Übersetzungen)
  • Bankrücklastschriften

Über die Hauptforderung hinaus entstehen also auch Kosten, die vom Schulder zu begleichen sind. Welche Inkassokosten diesem nicht in Rechnung gestellt werden dürfen folgt im nächsten Absatz.

Tipp: Mit Factoring übertragen Sie Forderungen an professionelle Zahlungsdienstleister und kommen so schneller an Ihr Geld. Wir empfehlen Ihnen den Factoring-Anbieter aifinyo.

Inkassokosten – Was darf ein Inkassobüro nicht verlangen?

Wie in nahezu jeder Branche gibt es auch beim Inkasso Unternehmen, die über Betrug an viel Geld gelangen. Dabei werden häufig unberechtigte Forderungen beim Inkasso fällig. Diese sind:

  • Mahnkosten: Das Inkassounternehmen erhebt Mahnkosten, obwohl keine Mahnungen verschickt wurden.
  • Zusätzliche Umsatzsteuer: Wurde auf der offenen Rechnung die Umsatzsteuer ausgewiesen ist das Thema damit erledigt und es darf keine zusätzliche USt erhoben werden.
  • Telefon-Inkasso

Im Zweifelsfall wird dem Schuldner empfohlen, sich das Forderungsverzeichnis genauer anzuschauen, um nachzuvollziehen welche Inkassogebühren zulässig und welche unzulässig sind. Bei unzulässigen Inkassogebühren kann der Schuldner die Inkassoforderung abwehren und Widerspruch einlegen. Fällt dem Schuldner eine unzulässige Inkassogebühr auf, die schwerwiegend ist, stellt dies keine Ordnungswidrigkeit sondern wird strafrechtlich verfolgt. Somit besteht die Möglichkeit Strafanzeige gegen das Inkassobüro zu stellen.

Inkassobüro – Was zeichnet ein seriöses Inkassounternehmen aus?

Grundsätzlich dürfen Unternehmen erst als Inkassobüro auftreten, wenn eine behördliche Erlaubnis vorliegt. Die Basis dieser Erlaubnis ist im Rechtsdiensteistungsgesetzes (RDG) zu finden. Ein weiterer Hinweis auf ein seriöse Inkassounternehmen stellen Mitgliedschaften bei Interessenverbänden dar. Darunter fällt beispielsweise der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU).

Formen des Inkasso

Unterschieden werden zwei Arten des Verfahrens:

  • Der Einzug der offenen Posten durch einen Auftrag oder eine Vollmacht
    Das Unternehmen, also der Gläubiger der offenen Rechnung, erteilt einem Inkassounternehmen eine Vollmacht für den Einzug der Forderung. Auf Verlangen muss der Beauftragte diese Vollmacht dem Schuldner vorlegen. Rechtlicher Eigentümer des offenen Postens bleibt das Unternehmen, dadurch muss es auch weiterhin das Risiko für den Ausfall der Rechnung tragen. Für den Forderungseinzug verlangt das Inkassounternehmen häufig Gebühren. Diese Inkassokosten orientieren sich an der Höhe der offenen Posten und sind vertraglich geregelt.
  • Die Abtretung der Forderung
    Hier wird die offene Rechnung des Gläubigers an das Inkassounternehmen verkauft oder abgetreten. Dieses wird somit Eigentümer der Forderung und übernimmt gleichzeitig das Risiko des Forderungsausfalls. Für diese Form des Forderungsinkassos wird auch der Begriff Zession verwendet. Bei der Forderungsabtretung wird oft versucht, die entstehenden Kosten auf den Schuldner abzuwälzen. Leider werden immer wieder Fälle bekannt, in denen für das Inkasso eine übertrieben hohe Kostenerstattung verlangt wird. Unternehmen, zu deren Forderungsmanagement das Inkasso gehört, sollten sich ihren Inkassopartner gewissenhaft auswählen und Regelungen zur Gebührenübernahme unbedingt vertraglich vereinbaren.

Erhalten Schuldner Zahlungsaufforderungen eines Inkassounternehmens, können sie schuldbefreiende Zahlungen nur noch an das beauftragte Unternehmen leisten. Inkassobüros können sonst Mahnverfahren einleiten und Vollstreckungen veranlassen.

Inkasso ohne Mahnung

Wie bereits erwähnt werden nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne Zahlungseingang, Zahlungserinnerungen verschickt. Darauf aufbauend folgen Mahnungen. Bleibt nach der dritten Mahnung die Zahlung weiterhin aus, so kann der Gläubiger das Inkassobüro beauftragen, sich der Forderung anzunehmen. Manchmal ist es allerdings auch möglich ein Inkassoverfahren ohne Mahnungen einzuleiten. Wenn nach Rechnungslegung mindestens 30 Tage vergangen sind und noch kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, darf das Inkasso unverzüglich in Kraft treten. Dabei ist es egal, ob im Vorfeld der Kunde eine Mahnung erhalten hat oder nicht.

Tipp: Mit Factoring übertragen Sie Forderungen an professionelle Zahlungsdienstleister und kommen so schneller an Ihr Geld. Wir empfehlen Ihnen den Factoring-Anbieter aifinyo.