Leasing Leasing | © NicoElNino | istockphoto.com

Ob geschäftlich oder privat, heute können so gut wie alle Anschaffungen finanziert werden. Jedes Kreditinstitut verwendet jedoch eigene Bezeichnungen und Vertragsmodelle. Gerade deshalb ist es wichtig, den angebotenen Vertrag genau anzuschauen. Finanzierungen für Unternehmen haben auch stets Einfluss auf die Bilanz und die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Wir vergleichen im Folgenden ein klassisches Bankdarlehen für ein Kraftfahrzeug mit einem Angebot im Leasing.

Kredit oder Leasing: Anschaffungsziel

  • Darlehen: Das Fahrzeug soll dauerhaft im Unternehmen bleiben.
  • Leasing: Der Gegenstand soll nicht erworben werden. Das Unternehmen möchte flexibel bleiben und nach wenigen Jahren Ersatz beschaffen.

Finanzierungshöhe

Darlehen: Meist wird der Anschaffungspreis voll finanziert, bei einer Bruttofinanzierung auch die Umsatzsteuer. Wird diese als Vorsteuer vom Finanzamt wieder erstattet, erhält der Betrieb zusätzliche Liquidität.

Leasing: Die Leasingsumme aus dem Vertrag enthält den Anschaffungspreis, berücksichtigt die Abnutzung und alle weiteren Kosten des Leasinggebers sowie einen angemessenen Gewinn. Die Verträge enthalten meist weitere Bedingungen, bei Fahrzeugen meist eine erwartete Fahrleistung. Vorsicht, wenn diese  überschritten wird drohen Nachforderungen!

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Raten

Darlehen: Getilgt wird in festen Raten, monatlich, quartalsweise oder auch jährlich. Zusätzlich müssen Zinsen gezahlt werden. Gemäß AfA-Tabellen beträgt die voraussichtliche Nutzungsdauer für Fahrzeuge fünf Jahre. Wählt man für die Darlehenstilgung ebenfalls eine Laufzeit von fünf Jahren, so sind die Abschreibungen und die Tilgung gleich hoch.

Leasing: Die gesamte Leasingsumme wird in Raten zurückgezahlt. Dazu kommt noch Umsatzsteuer. Weitere Zinsen fallen allerdings nicht an. Leasingverträge für ein Fahrzeug laufen in der Regel über drei Jahre. Niedrige Raten können sich als negativ erweisen, etwa dann, wenn ein hoher Restwert vereinbart wird. Kann dieser am Vertragsende nicht erzielt werden, muss oft nachgezahlt werden.

Kredit oder Leasing: Kosten

Darlehen: Zinsen und Abschreibung sind Kosten. Die Tilgung der Finanzierung findet sich in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht wieder. Diese ist nur liquiditätswirksam.

Leasing: Die regelmäßigen Leasingraten sind sofort als Kosten zu verbuchen. Die Vorsteuer lässt sich das Unternehmen erstatten.

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Auswirkung auf die Bilanz

Darlehen: Mit der Übergabe des Fahrzeuges wird das Unternehmen Eigentümer des Fahrzeuges. Es wird als bewegliches Sachanlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Auf der Passivseite findet sich das Bankdarlehen als Verbindlichkeit bei Kreditinstituten. Damit fließen beide Sachverhalte bei der Ermittlung von Bilanzkennzahlen ein und haben Auswirkungen auf Bonitätseinschätzung und Rating des Unternehmens.

Leasing: Bei Leasingverträgen, die deutlich kürzer als die voraussichtliche Nutzungsdauer sind, bleibt der Leasinggeber Eigentümer. Das Fahrzeug wird also beim Unternehmer nicht bilanziert, der Vertrag erscheint auch nicht unter den Verbindlichkeiten. Das Unternehmen hat also keine “Schulden”. So bleiben wichtige Kreditlinien unbelastet, der finanzielle Spielraum wird größer.

Sicherheiten

Darlehen: Meist muss der Kfz-Brief beim Kreditinstitut hinterlegt werden.

Leasing: Müssen nicht vorgelegt werden.

Ausführliche Beratung ist also auch bei Leasingverträgen wichtig, auch Ihr Steuerberater wird Ihnen bei der Entscheidung helfen. Lesen Sie in unseren weiterführenden Artikeln mehr zu Leasing oder Mietkauf.