Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung | © RioPatuca Images | fotolia.com

Die Arbeitskraft des Unternehmers, Freiberuflers, Gewerbetreibenden selbst oder seiner Mitarbeiter lässt sich schwer quantifizieren und ist doch in vielen Fällen entscheidend für den Unternehmenserfolg. Neben der Berufsunfähigkeitsversicherung kommen weitere Instrumente in Frage, um zumindest die finanziellen Folgen des Verlustes abzufangen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll Sie absichern, sofern Sie von Ihrem Arbeitseinkommen leben.
  • Wenn Sie aus krankheitsbedingten Gründen nicht mehr fähig sind Ihrer Arbeit nachzugehen, erhalten Sie eine Art Rente in Form einer monatlichen Auszahlung.
  • Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses sollte so früh wie möglich gewählt werden. Sie sollten sich in einem gesundheitlich einwandfreien Zustand aufhalten.

Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Um bei gesundheitlichen Problemen abgesichert zu sein, genügt es nicht sich auf die staatliche Absicherung zu verlassen. Den Lebensunterhalt kann man dadurch nicht weiterführen. Jeder Bürger der über den Zeitraum von fünf Jahren für mindestens 36 Monate Teile seines Einkommens in die Rentenversicherung eingezahlt hat, ist befugt die Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Jährlich erhalten Sie eine Renteninformation, der Sie den Stand der jährlichen Erwerbsminderungsrente entnehmen können.

Diese Erwerbsminderungsrente ist jedoch nur dann zu erhalten, wenn Sie nicht länger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Demnach sind leitende Angestellte, die länger arbeiten können nicht berechtigt die Erwerbsminderungsrente zu beziehen. Arbeitnehmer, die zwischen 3 und 6 Stunden pro Tag arbeiten können, erhalten die Hälfte der eigentlichen Erwerbsminderungsrente.

Alleine aus diesem Grund ist es ratsam sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzusichern. Wenn Sie sich allerdings in der lukrativen Situation befinden und nicht auf das Arbeitseinkommen angewiesen sind, können Sie auch auf die Berufsunfähigkeitsversicherung verzichten. Warum eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, haben wir bereits geschildert, sie kann aber unter Umständen auch sehr teuer sein. Deshalb ist die entscheidende Frage, ob der BU-Schutz im finanziellen Rahmen des Möglichen ist.

Für welche Personengruppen ist die BU-Versicherung zu empfehlen?

  • Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis
    Im Kindesalter bereits ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung interessant und sinnvoll. Wenn Sie im Erwachsenenalter die Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen möchten, sind Sie abgesichert. Dafür müssen Sie mindestens fünf Jahre in die Rentenkasse einzahlen.
  • Freiberufler und Selbstständige
    Selbstständige und Freiberufler sind häufig nicht abgesichert. Es sei denn sie sind pflichtversichert über Verbände oder Kammern. Für diese Personengruppen ist die Berufsunfähigkeitsversicherung dann besonders zu empfehlen.
  • Beamte
    Verbeamtete Bürger genießen einen umfassenden Schutz, wenn sie im Dienste des Staates tätig sind. Der Haken dabei ist jedoch der, das sie diesen nach vielen Dienstjahren erst in Anspruch nehmen können. Ergänzend ist also auch hier die Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen, um den rundum Schutz zu genießen.
  • Junge Familien
    Wenn Sie als junge Elternteile auf lediglich ein Haushaltseinkommen angewiesen sind, kann es schwerwiegende Folgen haben, sollte der Fall der Berufsunfähigkeit eintreten. Auch hier ist es äußerst ratsam, den sicheren Weg zu gehen und sich die Berufsunfähigkeitsversicherung anzulegen. Wenn der Ernährer ungewollt und von jetzt auf gleich berufsunfähig wird, stehen Sie als Familie nicht mit leeren Händen da.

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Absicherungen bedarfsgerecht zusammenstellen – BU-Versicherung

Für den privaten Bereich des Unternehmers oder Freiberuflers stellt sich zunächst die Frage nach einer optimalen Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit. Abhängig von der Gesellschaftsform und der Größe des Unternehmens kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung privat, aber auch in Form einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen werden. Betriebliche Gruppenverträge können hier nämlich erhebliche Vorteile in Bezug auf die Gesundheitsprüfung aufweisen, die dann großzügiger gestaltet werden kann.

Wichtig sind jedoch die Bedingungen, die sich am Markt durchaus unterscheiden. So sollte der Prognosezeitraum auf sechs Monate begrenzt sein, für die die versicherte Person voraussichtlich zu weniger als 50 Prozent ihren detailliert beschriebenen Beruf ausüben kann. Darüber hinaus sollte nicht auf andere Tätigkeiten verwiesen werden können, um die soziale Stellung auch für den Fall einer langwierigen Krankheit, von Unfallfolgen oder des Kräfteverfalls zu wahren.

Was bringt die Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung für leitende Ange­stellte?

Der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmer ist auf dem ersten Blick nicht vorhersehbar. Denn die Berufsunfähigkeitsversicherung für leitenden Angestellte schützt diese, genauso wie Arbeitnehmer, im Falle der Berufsunfähigkeit in Folge eines Unfalls oder ernstzunehmender Krankheit. Der Unterschied zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung und der in § 43 SGB IV Rente wegen Erwerbsminderung, ist entscheidend. Die Leistungen der Erwerbsminderungsrente erhält man nur, wenn man in keinem Beruf mehr seine Arbeit ausüben kann.

Was eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung auszeichnet

Eine spezielle Tätigkeit, die Sie ausgeübt haben, bevor Sie sich verletzt haben oder erkrankt sind ist nicht entscheidend. Wenn Sie eine gute Berufs­unfähig­keits­ver­siche­rung abgeschlossen haben, sichert diese Sie auch im folgenden Fall ab. Es würde bereits ausreichen, wenn Sie nur 50% Ihrer Arbeitskraft leisten könnten. Um genau zu sein, ist das dann die Hälfte Ihrer bisherigen Arbeitszeit. Unter Umständen sogar weniger.

Finanzierungsmöglichkeiten der Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Finanzierung kann über drei unterschiedliche Wege erfolgen:

Arbeitgeberfinanzierung: In diesem Fall übernehmen Sie als Arbeitgeber den Gesamtbetrag und können diese als Betriebsausgaben geltend machen. So können Sie die Beträge steuerlich absetzen. Dies ist eine eindeutige Win/Win Situation. Denn dadurch senden Sie ein deutliches Signal in Richtung Ihrer Arbeitnehmer. Diese werden motivierter sein und eine gewisse Bindung zum Unternehmen aufbauen.

Mischfinanzierung: Sie teilen die Beiträge zur Hälfte mit Ihrem Arbeitnehmer. So können Sie eben nur die Hälfte des Betrages steuerlich absetzen und als Betriebsausgabe deklarieren. Lohnnebenkosten können Sie dadurch auch sparen.

Arbeitnehmerfinanzierung: Die sogenannte Entgeltumwandlung tritt hier ein. Das monatliche Gehalt (brutto) Ihres Arbeitnehmers wird um den Betrag gekürzt. Dieser Betrag ist allerdings steuerfrei und es werden keine Sozialabgaben erhoben.

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Welche Vorteile bietet die BU-Absicherung meinen Mitarbeitern?

Einen der entscheidendsten Vorteile können die Mitarbeitenden auf der Lohnabrechnung verzeichnen. Denn der Staat ist ein Befürworter der Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher erhebt dieser weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben auf den Betrag. Das Bruttogehalt wird einfach um den Betrag reduziert. Und obendrein genießen die Mitarbeitenden einen vollumfänglichen Versicherungsschutz und können unbesorgt ihrer Arbeit nachgehen.

Was passiert mit ausscheidenden Mitarbeitenden?

Sollte sich ein Mitarbeitender gegen eine Fortsetzung der Anstellung bei Ihnen entscheiden, besteht die Möglichkeit der Vertragsübernahme durch den neuen Arbeitgeber oder vom Mitarbeitenden selbst. Sollten sich die Umstände auch während der Anstellung noch ändern, häufig bei Langzeiterkrankten oder während der Elternzeit, kann die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann fortgeführt werden. Die Mitarbeitenden übernehmen dann den Betrag privat.

Unterschied Berufsunfähigkeit und Erwebsunfähigkeit

Als berufsunfähig gilt jeder, der aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage, in den nächsten sechs Monaten mindestens 50 % seiner Tätigkeit in seinem zuletzt ausgeübten oder in seinem erlernten Beruf auszuführen. Dabei ist es irrelevant, ob die Ausübung eines anderen Berufs möglich wäre. Ist beispielsweise ein Dachdecker aufgrund einer schweren Fußverletzung nicht mehr in der Lage in den kommenden sechs Monaten seinen Beruf nachzugehen, gilt er als berufsunfähig, bis er wieder gesund ist und als Dachdecker arbeiten kann. In diesem Fall greift die Berufsunfähigkeitsversicherung und zahlt dem Versicherungsnehmer die zuvor festgelegte Versicherungssumme als Berufsunfähigkeitsrente für den Zeitraum aus.

Als erwerbsunfähig gilt jeder, der aufgrund seines gesundheitlichen Zustands keinen Beruf mehr als drei Stunden täglich nachgehen kann. Kann ein Arbeitnehmer beispielsweise aufgrund einer Rückenverletzung nicht mehr als drei Stunden am Tag sitzen oder stehen gilt er als erwerbsunfähig. Wurde eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, würde diese greifen.

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Erwerbsunfähigkeit ebenfalls eine Berufsunfähigkeitsrente aus, sofern mehr als fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Eine Erwerbsminderung liegt vor, sofern eine Person mehr als drei Stunden täglich jedoch höchstens sechs Stunden täglich arbeiten kann. In diesem Fall zahlt die Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Jedoch beträgt die Auszahlung der Erwerbminderungsrente in der Regel lediglich erst nach 20 Jahren Einzahlung in die Rentenversicherung 30 % des Bruttogehalts des letzten Monats, was erhebliche Einschränkungen des Lebensstandards darstellt. Aus diesem Grund empfiehlt das UnternehmerPortal die zusätzliche Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

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Beispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Thomas ist 30 Jahre alt und Angestellter im kaufmännischen Bereich. Für seine Berufsunfähigkeitsrente zahlt er circa 50 € pro Monat bei einem günstigen Anbieter bis zum Renteneinstiegsalter. Die Rente beträgt dann 1.000 €. Bei einem weiteren Anbieter der monatlich ungefähr das doppelte kostet wird die selbe Rente fällig. Daher ist es entscheidend, sich gut beraten zu lassen und die Anbieter genauestens zu vergleichen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Risiken für Unternehmen und Privatperson analysieren

Das gesamte persönliche Know-how, die Erfahrungen und geschäftlichen Verbindungen eines Freiberuflers sind kaum zu ersetzen, sollte dieser krankheitsbedingt für eine längere Zeit ausfallen oder gar versterben. Aber auch in großen Unternehmen sind die Schlüsselkompetenzen oft auf einige wenige Personen konzentriert, deren Ausfall zumindest eine enorme Herausforderung darstellen würde.

Es liegt also im Interesse des jeweiligen Unternehmers, zum einen die persönlichen finanziellen Folgen einer längeren Krankheit abzufangen, zum anderen Sorge dafür zu tragen, dass das Unternehmen auch im Extremfall gut gestellt ist. Eine detaillierte Risikoanalyse sollte sich mit beiden Positionen ausführlich befassen:

  • Welche Einbußen müsste der Unternehmer oder Freiberufler als Privatperson krankheitsbedingt hinnehmen?
  • Wie schwierig wäre es für das Unternehmen, im Bedarfsfall personellen Ersatz zu besorgen?
  • Welcher finanzielle Aufwand müsste dafür betrieben werden?

Berufsunfähigkeitsversicherung: ARD-Mittagsmagazin

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=AZ2yo2-3jRk

Verschiedene Absicherungen als Alternative abwägen

Sollte sich eine klassische BU-Versicherung, die sich separat oder als Zusatzversicherung abschließen lässt, aufgrund von Vorerkrankungen nicht vereinbaren lassen, kann die Dread Disease Police, auch Schwere-Krankheiten-Vorsorge genannt, in Erwägung gezogen werden. Diese greift bei bestimmten schweren Erkrankungen, die in den jeweiligen Versicherungsbedingungen fest umrissen sind. Alternativ kommt auch eine Grundfähigkeitsabsicherung in Frage, die bei Verlust bestimmter grundlegender Fähigkeiten, wie beispielsweise Gehen, Stehen oder Sprechen, die vereinbarte Leistung erbringt.

Insbesondere Freiberufler und Gewerbetreibende, die im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, sollten hier einen Kompromiss suchen, der auch in einer reinen Erwerbsunfähigkeitsversicherung liegen kann: Diese leistet erst, wenn die versicherte Person überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr als drei Stunden täglich nachgehen kann.

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Schlüsselkraftversicherung

Aus Unternehmenssicht stellt sich das Problem, dass mit dem vorzeitigen Tod einer Schlüsselperson nicht nur eine menschliche Lücke gerissen wird. Einen personellen Ersatz mit den benötigten Kenntnissen und Fähigkeiten zu finden, erfordert nicht nur Zeit, sondern in der Regel auch die Beauftragung eines kostenintensiven Headhunters. Darüber hinaus muss mit einem Einbruch der Umsätze gerechnet werden, wenn die Geschäftsbeziehungen persönlich geprägt sind, wie es insbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen üblich ist.

Es besteht die Möglichkeit, Vorsorge in Form einer Schlüsselkraftversicherung, auch als Keyman-Police bekannt, zu treffen: Dabei handelt es sich um eine Risikolebensversicherung auf das Leben der Schlüsselperson, Versicherungsnehmer und bezugsberechtigt muss in jedem Fall das Unternehmen sein. Die steuerliche Behandlung hängt von den konkreten gesellschaftlichen Voraussetzungen ab und sollte mit dem Steuerberater geklärt werden. In der Regel können die Aufwendungen jedoch als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, da die Leistung dem Unternehmen zufließen würde. Ob diese Art der Absicherung für Ihr Unternehmn moralisch vertretbar ist, bleibt jedem Unternehmer selbst überlassen.

Risikolebensversicherung als effektive Variante wählen

Kommt eine solche Keyman-Police nicht in Frage, weil beispielsweise der Betriebsinhaber selbst abgesichert werden muss, empfiehlt sich die Risikolebensversicherung in ihrer privaten Form: Im Gegensatz zur Kapital- oder fondsgebundenen Lebensversicherung konzentriert sich die Risikolebensversicherung auf die Todesfallleistung. Es ist also keinerlei Ablaufleistung vorgesehen, dementsprechend günstig sind im Vergleich die Versicherungsbeiträge.

Wird nämlich bei der Kapitallebensversicherung ein zusätzlicher Beitragsanteil in die Geldanlage investiert, verzichtet die Risikolebensversicherung darauf. Der Vertrag erlischt zum Ablauf oder bei Tod der versicherten Person. Freiberufler, Selbständige und Unternehmer können so für den Fall vorsorgen, dass im Todesfall noch Verpflichtungen, wie beispielsweise Kredite oder offene Rechnungen, zu bedienen wären. Für die müssten dann die Hinterbliebenen einstehen, selbst wenn es zur Betriebsauflösung kommt.

Fazit – Risiken ermitteln und umfassende Vorsorge durch Berufsunfähigkeitsversicherung treffen

Über die betrieblichen Haftpflicht– und Sachversicherungen hinaus dürfen die für den Unternehmenserfolg wichtigen Personen also nicht außer Acht gelassen werden. Die Möglichkeiten der Absicherung sind vielfältig und genau auf den jeweiligen Bedarf zuzuschneiden: Kann der Freiberufler, Gewerbetreibende oder Unternehmer privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung effektiv vorsorgen, stehen einem Unternehmen weitere Instrumente zur Verfügung.

So lassen sich vorzeitige Risiken, wie beispielsweise die langwierige Erkrankung oder der Todesfall von Schlüsselpersonen, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung oder mit einer speziellen Schlüsselkraftversicherung oder Keyman-Police abfangen. Eine detaillierte Risikoanalyse sollte zum optimalen Versicherungspaket Aufschluss geben. Da es hier die steuerliche Behandlung geprüft werden muss, sollten Spezialisten hinzugezogen werden. Darüber hinaus können die Versicherungsbedingungen in speziellen Vergleichen genau untersucht werden, da diese über die Qualität der Absicherung entscheiden.

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