geschäftsführender gesellschafter Geschäftsführender Gesellschafter | © pexels.com

Viele Unternehmen in Deutschland werden als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) geführt. Diese Rechtsform bietet Gewerbetreibenden viele Vorteile, aber es gilt auch viele Vorschriften zu beachten. Im Fall einer Insolvenz werden durch die Beschränkung der Haftung die Gesellschafter geschützt und die Gläubiger benachteiligt. Daher hat der Gesetzgeber in unserem Land das GmbH-Gesetz verabschiedet, das die Struktur dieser Gesellschaftsform, ihre Errichtung, ihre Organe und ihre Stellung im Rechtsverkehr regelt.

Geschäftsführender Gesellschafter

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird mit einem Gesellschaftervertrag gegründet. Dieser enthält alle wichtigen Regelungen im Innenverhältnis der GmbH, wie die Höhe des Stammkapitals, die beteiligten Gesellschafter, die Höhe ihrer Einlagen sowie die Gewinnverteilung. Auch der Geschäftsführer wird genau benannt. Diese Angaben werden im Handelsregister veröffentlicht, um die Gesellschaftsstruktur für Dritte transparent zu machen. Besitzt ein Gesellschafter mehr als 50 Prozent der Anteile an der GmbH, so spricht man von einem beherrschenden Gesellschafter. Auch mit nur einem Gesellschafter ist die Errichtung einer GmbH möglich. Als Alleingesellschafter ist dieser dann gleichzeitig GmbH-Geschäftsführer.

Geschäfte des GmbH-Gesellschafters mit sich selbst

Mit dem Ziel, die Haftung zu begrenzen, gründen viele Selbständige eine Alleingesellschafter-GmbH, ohne die Rechtsfolgen wirklich genau zu kennen. Mit der Errichtung der Gesellschaft geben sie die Rolle eines Einzelunternehmers auf, ein „privat“ gibt es nun in der GmbH nicht mehr. Alle Geschäftsvorgänge, die den Alleingesellschafter betreffen, müssen einem Drittvergleich standhalten und vorher vertraglich vereinbart sein. Private Entnahmen sind nicht möglich, die Gesellschaft kann nur Darlehen an den Geschäftsführer vergeben, die angemessen verzinst werden müssen. Seine Vergütung muss in einem Anstellungsvertrag geregelt, auch Sonderzahlungen aus dem Gewinn müssen vorher vereinbart werden.

Verdeckte Gewinnausschüttungen

Alle geschäftlichen Vorgänge, die die Gesellschafter betreffen, werden von den Finanzbehörden besonders kritisch hinterfragt. Das ist verständlich, denn meist werden hier Ausgaben als Firmenkosten verbucht oder die Erlöse werden vermindert. Beides verringert den Gewinn und damit die Steuerbelastung im Unternehmen. Können diese Vorgänge einem Vergleich mit einem fremden Dritten nicht standhalten, so begünstigen sie den Gesellschafter. Sie werden daher als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen. Die entsprechenden Beträge werden dem Gesellschaftsgewinn wieder hinzugerechnet und müssen versteuert werden.

Tipps für geschäftsführende Gesellschafter

Obwohl Alleingesellschafter alle betriebswirtschaftlichen Fragen selbst entscheiden können, sind sie durch die Gesellschaftsform an das GmbH-Gesetz gebunden. Alle Geschäfte mit sich selbst müssen so ausgelegt sein, dass sie auch mit einem fremden Dritten abgeschlossen werden könnten. Hierzu sollten alle Aspekte dokumentiert werden, um den Nachweis gegenüber den Finanzbehörden lückenlos führen zu können.