gewerberechtsschutzversicherung Gewerberechtsschutzversicherung | ©Kampus Production | @pexels.com

Bei Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen, bietet eine Gewerbe- beziehungsweise Firmenrechtsschutzversicherung eine wichtige Absicherung. Diese Versicherung kann grundsätzlich von jedem Selbstständigen abgeschlossen werden, ob Groß-, Mittel-, Einzel- oder Kleinunternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler. Natürlich sollte sich bei drohenden Rechtsstreitigkeiten im gewerblichen Umfeld jedoch nicht nur auf die Gewerberechtsschutzversicherung verlassen werden, sondern ebenfalls auf einen kompetenten Rechtsbeistand, wie den Rechtsanwalt Mönchengladbach.

Wann lohnt sich eine Gewerberechtsschutzversicherung?

Die Gewerberechtsschutzversicherung ist grundsätzlich nicht mit der Berufsrechtversicherung zu verwechseln.

Der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung ist besonders sinnvoll, wenn der selbstständige Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, über Mitarbeiter verfügt und Geschäftsräume außerhalb seiner privaten Wohnung betreibt. Ebenfalls sollte eine Gewerberechtsschutzversicherung vorliegen, wenn Firmenfahrzeuge oder anderweitige Fahrzeuge, die geschäftlich genutzt werden, vorhanden sind.

Mitversicherung der Angestellten über den Firmenrechtsschutz

Firmeninhaber sollten wissen, dass sie nicht nur sich selbst in ihrer Funktion über einen leistungsstarken Gewerberechtsschutztarif versichern können, sondern ebenfalls ihre Mitarbeiter beziehungsweise ihre berufsbezogenen Tätigkeiten.

Abhängig ist der jeweilige Geltungsbereich der Firmenrechtsschutzversicherung dabei immer von dem gewählten Versicherungstarif. Der Schutz der Versicherung besteht in ganz Europa in der Regel ohne zeitliche Einschränkungen. Die maximale Aufenthaltsdauer kann außerhalb Europas jedoch zeitlich begrenzt ausfallen.

Die Leistungen der Gewerberechtsschutzversicherung

Für den Versicherten übernimmt die Gewerberechtsschutzversicherung grundsätzlich die Kosten für gerichtliche Auseinandersetzungen – sollte es nötig werden, auch über mehrere Instanzen hinweg. Dabei kommt die Versicherung für die Kosten für Gutachter, Sachverständige, das Gericht, Anwälte und Zeugen auf.

Je nach dem, welcher Tarif für die Gewerberechtsschutzversicherung gewählt wird, enthält der Leistungsumfang der Versicherung unter Umständen ebenfalls das sogenannte Online-Forderungsmanagement. Falls dies zutrifft, können die offenen Rechnungsbeträge beziehungsweise ihr Eintreiben abgegeben werden, wodurch Unternehmer viel Stress und Zeit einsparen können. Ein Kooperationspartner der Versicherung leitet dann das nötige Inkasso-Verfahren in die Wege und übernimmt ebenfalls die entsprechende Verwaltung.

Typische Leistungsfälle und versicherungsfähige Bereiche

Der Versicherungsschutz kann im Rahmen der Gewerberechtsschutzversicherung individuell festgelegt werden. Im Wesentlichen gehören dabei die folgenden Rechtsgebiete zu den Bereichen, welche durch die Versicherung abgedeckt werden können:

  • Vertragsrecht für Nebengeschäft
  • Immobilienrecht
  • Verwaltungs- und Steuerrecht
  • Arbeitsrecht

Somit spielt die Gewerberechtsschutzversicherung in diesen Bereichen eine besonders wichtige Rolle für Unternehmer:

  • Rechtsschutz als Arbeitgeber
  • Rechtsschutz als Firma
  • Rechtschutz für Gewerbeimmobilien
  • Rechtsschutz für Firmenfahrzeuge

Jedoch umfassen die Firmenrechtsschutzversicherung die folgenden Angelegenheiten in vielen Fällen nicht:

  • Gesellschafterrecht beziehungsweise Unstimmigkeiten zwischen den Gesellschaftern einer GmbH, beispielsweise hinsichtlich der Unternehmensanteile
  • Bild-, Patent-, Urheber- und Markenrechte
  • Vertragsrecht für Hauptgeschäfte, wie Auseinandersetzungen mit Lieferanten, Auftraggebern, Subunternehmen oder Kunden
  • Insolvenzrecht

Firmenrechtsschutzversicherung für Heilberufe – Die Besonderheiten

Rechtsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen stehen besonders im medizinischen Bereich an der Tagesordnung und verursachen häufig hohe Kosten. Für diese Berufsgruppe lohnt sich der Abschluss einer umfassenden Firmenrechtsschutzversicherung daher in besonders hohem Maße.

Der Schutz der Versicherung umfasst in den Heilberufen außerdem auch die vertragsrechtlichen Streitigkeiten in den Hauptgeschäften. Eine derartige Absicherung lohnt sich somit zum Beispiel für Hebammen, Optiker, Krankenpfleger, Apotheker, Tierärzte, Ärzte, Chiro- und Heilpraktiker und Physiotherapeuten.

Ambulante Pflegedienste, die kein geprüftes Krankenpflegepersonal beschäftigen, medizinische Handwerksbetriebe, wie beispielsweise Zahnlabore, Kliniken, Krankenhäuser oder assistierende Tätigkeiten können den Versicherungsschutz jedoch nicht in Anspruch nehmen.