Gewerbeversicherungen Gewerbeversicherungen | © Lukas | pexels.com

Bevor das neue Jahr so richtig Fahrt aufnimmt, sollten vor allem Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler die Gelegenheit nutzen und die eigenen Versicherungsverträge auf den aktuellen Stand bringen. Abhängig von der Hauptfälligkeit dürften nun die neuen Rechnungen für Gewerbeversicherungen vorliegen.

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Gewerbeversicherungen: Versicherungsverträge bedürfen der Überprüfung

Das Versicherungsjahr sollte der Einfachheit halber dem Geschäftsjahr entsprechen. Das erleichtert nicht nur die Buchhaltung, sondern auch die Aktualisierung des Vertragsstandes. Erspart sich der Unternehmer nämlich die Abgrenzung, wenn beispielsweise mitten im Geschäftsjahr die Beiträge angepasst werden, fällt es auch deutlich leichter, Änderungen im Versicherungsumfang zu erfassen. Bei einigen Verträgen der Gewerbeversicherungen, wie beispielsweise der Betriebshaftpflichtversicherung, fragt die Versicherungsgesellschaft direkt nach, bei anderen ist das Engagement des Unternehmens selbst gefragt.

Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung / Rechtsschutzversicherung

Der sogenannte Prämienregulierungsbogen wird einmal pro Versicherungsjahr vom Versicherer vorgelegt, um die Veränderungen in der Geschäftstätigkeit, aber auch die aktuellen Bemessungsgrößen zu erfassen. Unternehmen können so ganz bequem angeben, ob eventuell neue Geschäftsfelder hinzugekommen sind, Mitarbeiter eingestellt oder entlassen wurden oder sich anderweitige risikorelevante Umstände ergeben haben. Für die versicherten Unternehmen, Selbstständigen und Freiberufler bedeutet dieser Abgleich, dass dieser wichtige Vertrag immer den konkreten Bedürfnissen entspricht.

In den meisten Fällen wird der Versicherungsbeitrag zur Haftpflicht, aber auch zur Rechtsschutzversicherung auf der Grundlage der Umsätze oder der Jahres-Brutto-Lohn- und Gehaltssumme berechnet. Die Rechengrößen für das abgelaufene Versicherungsjahr, die mit Hilfe der Prämienregulierung erfasst werden, können dann durchaus zur Nachbelastung, aber eben auch zur Erstattung von eventuell zu viel gezahlter Prämie führen.

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Gewerbeversicherungen: Sachversicherungen

Bei den Geschäfts- und gewerblichen Gebäudeversicherung ist Eigeninitiative gefragt: Auch wenn eventuell ein Index zur automatischen Summenanpassung vereinbart ist, gehören die dem jeweiligen Vertrag zugrundeliegenden Versicherungssummen regelmäßig auf den Prüfstand. Ein Index bezieht sich nämlich immer auf statistische Größen, wie beispielsweise den Baupreis-Index, kann aber individuelle Veränderungen im Bestand nicht erfassen.

Wurden also beispielsweise neue Möbel, Maschinen oder Anlagen angeschafft oder bauliche Veränderungen, die zur Werterhöhung führen, vorgenommen, sollten die Sachverträge angepasst werden. Die Kopien der entsprechenden Rechnungsbelege können als Grundlage für die Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften oder Vermittlern dienen.

Technische Versicherungen

Dieselbe Vorgehensweise empfiehlt sich für Elektronik- und Maschinenversicherungen: Bei größeren Geräte- und Maschinenbeständen erfolgen permanent Wechsel, die in den Aufstellungen erfasst werden müssen. Anhand von Inventarlisten kann hier ein Abgleich erfolgen, bei dem die unterschiedlichen Wertermittlungen jedoch zu beachten sind: Für die Versicherungen ist immer der Neuwert ausschlaggebend.

Kfz-Versicherungen

Die aktuellen Versicherungspolicen für den Fahrzeugbestand könnten eventuell noch auf sich warten lassen, wenn beispielsweise ein Versicherungswechsel durchgeführt wurde. Nach Eingang empfiehlt sich eine detaillierte Prüfung der dokumentierten Daten, um im Schadensfall keine Probleme mit der Kfz-Versicherung oder mit der LKW-Versicherung zu bekommen. Gleichzeitig können bei dieser Gelegenheit die ins jeweilige Fahrzeug gehörenden Unterlagen, nämlich die Internationale Versicherungsbestätigung und ein standardisiertes Unfallprotokoll, zugeordnet werden.

Gewerbeversicherungen: Altersvorsorge

Ein großer Teil der deutschen Lebensversicherer hat zum Jahreswechsel 2016 die Überschussdeklaration geändert, die laufende Verzinsung wird damit nochmals reduziert. Entsprechende Mitteilungen, die den aktuellen Stand der einzelnen Verträge und die auf der neuen Berechnungsgrundlage prognostizierten Ablaufleistungen enthalten, dürften bereits eingegangen sein.

Da aktuell keine Erholung auf dem Zinsmarkt abzusehen ist, ergibt sich Handlungsbedarf: Klaffen die Versorgungslücken zu weit auf, sollten weitere Maßnahmen zur Altersvorsoge getätigt werden, beispielsweise die verschiedenen Wege der Gehaltsumwandlung, ins Auge gefasst werden.

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Vorzeitige Risiken

Die Absicherungen für den Fall einer dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigung oder des vorzeitigen Todes lassen sich zwar deutlich schwerer verändern, als dies bei den Jahresverträgen der Haftpflicht- oder Sachversicherungen der Fall ist. Trotzdem gehören auch diese Verträge regelmäßig auf den Prüfstand:
Reicht die vereinbarte BU– oder EU-Rente bzw. Todesfallsumme im Bedarfsfall aus?

Sowohl die Einkommensverhältnisse als auch der Umfang der Verbindlichkeiten können sich verändern, sodass eine Anpassung dieser Absicherungen nicht vergessen werden sollte. Erhöhungen lassen sich hier nicht so einfach bewerkstelligen, da generell eine Gesundheitsprüfung notwendig wäre. Eine BU- oder EU-Absicherung sollte deswegen immer mit einer Dynamik vereinbart werden. Im Bedarfsfall lässt sich die Todesfallabsicherung nur durch einen weiteren Vertrag dem realistischen Bedarf anpassen.

Schadenstatistik

Auch wenn sich im Laufe des Versicherungsjahres mehrere Schäden angesammelt haben, sollten Unternehmer diese analysieren: Die Versicherer tun dies nämlich auf jeden Fall. Häufen sich beispielsweise kleine Schäden, dürfte eine Reaktion nicht lange auf sich warten lassen. Ein stringentes Schadenmanagement empfiehlt sich also, um einer Kündigung effektiv entgegenzuwirken. Auf der anderen Seite eröffnet sich bei Schadenfreiheit das Potenzial zur Verhandlung über Beitragsnachlässe.

Fazit – Versicherungsverträge aktualisieren

Nur ein wirklich dem konkreten Bedarf entsprechender Versicherungsschutz ist sinnvoll: Wenn im Schadensfall eine eklatante Unterversicherung festgestellt wird, reduziert der Versicherer seine Leistungen im Verhältnis von tatsächlichem Versicherungsbedarf zur vorhandener Absicherung – Ärger ist also vorprogrammiert. Schon aus diesem Grund gehören alle Verträge mindestens einmal pro Jahr auf den Prüfstand. Damit erhalten Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler auch eine belastbare Diskussionsgrundlage, um mit dem Vermittler oder der Versicherungsgesellschaft verhandeln zu können.

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