Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung | Bild: ©itchaznong | fotolia.com

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung als Teil der Berufshaftpflichtversicherung schützt Freiberufler und Unternehmen bei denen ein Berufsversehen echte Vermögensschäden zur Folge hat. Für jeden Gewerbetreibenden kann ein nicht abgesicherter Schadensfall schnell ein Existenzrisiko bedeuten.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Echte Vermögensschäden können die finanzielle Existenz gefährden – sowohl der Geschädigten als auch der Verursacher. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann hier durchaus hilfreich sein.
  • Verursacher haften unbegrenzt und damit im Ernstfall auch mit dem privaten Vermögen.
  • Eine spezielle Haftpflichtversicherung kann das Risiko effektiv reduzieren, ist der Vertrag passgenau auf den konkreten Bedarf zugeschnitten.

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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt ganz klar, dass die Haftung für schuldhaft bei Dritten verursachte Schäden grundsätzlich unbegrenzt ist – und das gilt sowohl für Personen- und Sachschäden als auch für Vermögensschäden. Bei echten Vermögensschäden, die Gegenstand dieser speziellen Berufshaftpflicht sind, handelt es sich um geldwerte Nachteile, die die Geschädigten nicht als Folge eines Personen- oder Sachschadens hinnehmen müssen. Dem Grundsatz nach empfiehlt sich diese Absicherung für die meisten Freiberufler und Selbstständige, sollten diese

  • beratend,
  • prüfend,
  • begutachtend,
  • verwaltend,
  • vollstreckend oder
  • aufsichtsführend

tätig sein. In diesen Bereichen können bereits kleine Fehler, Nachlässigkeiten oder Versäumnisse gravierende finanzielle Nachteile zur Folge haben. Da der Verursacher in jedem Fall haftbar ist, sichert die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die finanzielle Existenz – sowohl des Geschädigten als auch des Versicherten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zählt zu einer der wichtigsten Gewerbeversicherungen.

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Vermögensschadenhaftpflicht als Voraussetzung zur Berufsausübung

Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber für einige Berufsgruppen die Absicherung von Vermögensschäden als Pflichtversicherung vorgeschrieben: Erst mit Nachweis eines Vertrages, der den Mindestanforderungen wenigstens entsprechen muss, erhalten diese Berufsangehörigen ihre Zulassung und können ihrer Tätigkeit nachgehen. Dabei handelt es sich um Berufe mit einem hohen Risikopotenzial, das sich nur mit Hilfe einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eindämmen lässt, wie beispielsweise

  • Steuer- und Rentenberater,
  • Rechtsanwälte und Notare,
  • Ingenieure und Architekten,
  • Versicherungsvermittler und Anlageberater,
  • Sachverständige und
  • Ärzte

Aber auch andere Berufsgruppen sind gehalten, sich mit dem Thema Vermögensschäden zu befassen. Insbesondere Verbände, aber auch die Auftraggeber selbst verlangen zunehmend diesen Versicherungsschutz, um im Ernstfall größtmögliche Sicherheit zu genießen. Dazu zählen beispielsweise

  • Physiotherapeuten und Heilpraktiker,
  • Immobilienmakler und Hausverwalter,
  • IT-Dienstleistungsunternehmen,
  • Dolmetscher und Übersetzer,
  • Unternehmensberater und
  • Sachverständige
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Leistungsumfang einer soliden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden Definition umfasst demnach die finanziellen Schäden, die eben nicht Folge von Personen- oder Sachschäden sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Fristversäumnisse handeln: Verpasst ein Steuerberater den letzten Termin, um im Interesse seines Mandanten Widerspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen, oder kündigt ein Versicherungsmakler nicht rechtzeitig einen neu zu vereinbarenden Vertrag, dann müssen sie für die daraus resultierenden finanziellen Folgen ihrer Kunde eintreten. Dazu zählen zum Beispiel folgende Fälle:

  • Behandlungs- oder Beratungsfehler,
  • fehlerhafte Berechnungen oder Auskünfte,
  • Planungsfehler,
  • Fristversäumnisse und unterlassene Informationen oder Weiterleitungen und
  • unwirksame oder fehlerhafte Vertragsgestaltungen

Sollten die Geschädigten ihre Schadenersatzforderungen geltend machen, tritt die Haftpflichtversicherung in die Prüfung ein – sowohl in Bezug auf den Verstoß des Versicherungsnehmers als auch auf die Höhe des geltend gemachten Schadenersatzes. Versichert sind generell fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden, Vorsatz bleibt ausgeschlossen.

Ist die Versicherung der Meinung, dass die erhobenen Forderungen nicht berechtigt sind, wird sie diese abwehren – bei Bedarf und nach Abwägung von Aufwand und Nutzen auch mit Hilfe von Gutachten, Zeugenaussagen oder Gerichtsverfahren. Sind die Forderungen jedoch begründet, reguliert die Versicherung den Schaden innerhalb der vereinbarten Deckungssumme und abzüglich einer eventuell vorgesehenen Selbstbeteiligung.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Schadensbeispiele

Veröffentlichung vertraulicher Informationen
Wenn einer Ihrer Kunden kurz vor einer Transaktion steht und Sie als Berater aus einem Akt der Unachtsamkeit diese sensiblen Informationen veröffentlichen greift die Vertragsstrafe aus dem Beratungsvertrag, sofern der Auftraggeber diese Ihnen gegenüber geltend macht.

Frist verstrichen lassen
Wenn ein Steuerberater beispielsweise die Frist verstreichen lässt und die Steuererklärung eines Mandanten nicht fristgerecht einreicht. Ist die Frist bereits einmal verschoben worden, akzeptiert das Finanzamt keine zweite. So wird ein Verspätungszuschlag fällig, der zu Lasten des Mandanten geht. Der entstandene Schaden wird dann vom Steuerberater zurückverlangt.

Daten nicht aktuell
Wenn Sie im Auftrag eines Kunden eine Marktanalyse erstellen und die zugrundeliegenden Daten nicht vorab validieren, erhalten Sie verfälschte Erkenntnisse. Richtet sich der Kunde folglich an den falschen Schlussfolgerungen entstehen unter Umständen finanzielle Schäden. Auch hier greift die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ein.

Urheberrechtsverletzung
Die Verwendung von Bildern oder anderen Inhalten auf Ihrer Website müssen gekennzeichnet werden. Stößt ein Fotograph auf Ihre Website und sieht, dass seine Bilder oder Inhalte genutzt wurden ohne dass diese als seine kenntlich gemacht wurden, wird er Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Verletzung des Urheberrechts ist eine nicht zu unterschätzende Angelegenheit.

Erweiterung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Führungspersonen

Die D&O-Versicherung für Manager und Geschäftsführer
Vorstände, Präsidien, Aufsichtsräte und Geschäftsführer aber auch leitende Angestellte erfordern eine gesonderte Beachtung. Eine besondere Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die D&O-Versicherung, ist insofern notwendig, da Manager und leitende Personen im Unternehmen rein rechtlich nicht als Arbeitnehmer gelten und besonders bei Pflichtverletzungen mit dem eigenen privaten Vermögen haften. Um davor geschützt zu sein, schließt man eine D&O-Versicherung ab.

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Abgrenzung zwischen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und D&O-Versicherung

Im operativen Geschäft und Handeln schützt die Vermögensschadenhaftpflicht das Unternehmen und die Angestellten bei möglichen Fehlern. Was die D&O-Versicherung abgrenzt, da diese nur die leitenden Angestellten, insbesondere bei Organverschulden, absichert. Ein sogenanntes Organverschulden ist dann vorliegend, wenn es sich um einen Fehler der gesamten Organisation handelt, ein Überwachungs- oder Auswahlfehler vorliegt und die Haftung mit dem Privatvermögen durch die D&O-Versicherung vermieden werden soll.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Wichtige Abgrenzung zu anderen Versicherungen

Auch wenn eine Haftpflichtversicherung generell mit den Schadenersatzforderungen Dritter gegen den Versicherten befasst sind, diese prüfen und unberechtigte Ansprüche abwehren, gibt es doch erhebliche Differenzen: Im Unterschied zur Privathaftpflicht und normalen Betriebshaftpflicht decken Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen nämlich echte Vermögensschäden ab.

Die Privat- oder Betriebshaftpflicht hingegen beschäftigt sich grundsätzlich mit Personen- und Sachschäden sowie mit den daraus resultierenden, also unechten Vermögensschäden. Dabei handelt es sich um Folgeschäden, die beispielsweise durch den Ausfall einer beschädigten Sache oder Einkommensverluste wegen der durch einen Personenschaden beeinträchtigten Arbeitsfähigkeit handeln kann.

Am Markt sind aber auch sogenannte Multi-Risk-Policen erhältlich, die einige Betriebshaftpflichtversicherungen um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erweitern können. Allerdings lässt sich dieser in der Regel nicht so flexibel auf die konkreten Bedürfnisse in puncto Versicherungssumme und -umfang anpassen, wie das in speziellen Einzelverträgen der Fall ist. Aus diesem Grund sollte die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zusätzlich zu der Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Kosten im Verhältnis zum Nutzen

Welche Versicherungsbeiträge unter dem Strich fällig werden, hängt von mehreren Faktoren ab: Einerseits spielt das Risiko an sich eine Rolle, also die für das jeweilige Berufsbild ermittelte Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls und dessen potenzielle Höhe. Zur Ermittlung nutzen die Versicherer belastbare Statistiken, aus denen zum Beispiel unterschiedliche Haftungsrisiken für Versicherungsmakler und Architekten hervorgehen:

Während sich die Schadenzahl und vermutete Schadenshöhe bei Versicherungsvermittlern nicht bestätigt hat und in sinkenden Beiträgen widerspiegelt, erweist sich das Potenzial in der Bauplanung und Bauausführung als deutlich größer – dementsprechend unterscheiden sich die Versicherungsbeiträge.

Andererseits können Versicherungsnehmer mit der gewählten Deckungssumme, also dem Maximalbetrag für alle Schadenleistungen innerhalb eines Versicherungsjahres, sowie einer Selbstbeteiligung die Beitragsbelastung beeinflussen. Der Selbstbehalt kann dabei als fixer Betrag je Schadensfall, aber auch als prozentualer Anteil an der Schadenshöhe vereinbart werden.

Weitere Kostenfaktoren sind zusätzliche Bausteine wie die Rückwärtsversicherung, die den ansonsten ab Vertragsbeginn greifenden Versicherungsschutz auch auf die vorvertragliche Zeit ausdehnt, oder die Anzahl der mitversicherten Personen. Grundsätzlich ist nämlich jede vom Unternehmen beschäftigte oder beauftragte Person, die einen Vermögensschaden bei Dritten verursachen kann, abzusichern und in die Beitragsberechnung einzubeziehen.

Die risikogerecht kalkulierten Versicherungsbeiträge sind als Betriebskosten geltend zu machen. Das Verhältnis von Kosten und Nutzen lässt sich auf das Verhältnis von Versicherungsbeitrag und maximaler Leistungshöhe pro Versicherungsjahr herunterbrechen, wobei naturgemäß die ideelle Wirkung eines soliden Versicherungsschutzes noch nicht enthalten ist: Erlebt ein Kunde die reibungslose Abwicklung und Regulierung eines versicherten Schadens, wird sich das positiv auf die Kundenbeziehung auswirken – Fehler können schließlich überall passieren.

Ausgeschlossen bleiben vorsätzlich herbeigeführte Schäden, wie das in jeder Haftpflicht üblich ist. Sollte es zu Abgrenzungsproblemen kommen, müssen die unterschiedlichen Auffassungen vor Gericht geklärt werden. Da hier der Verstoß als Schadenursache gilt, ist das Risiko der zeitlichen Abgrenzung relativ gering: Alle vor Vertragsbeginn durch einen Verstoß verursachten Schadensfälle bleiben unversichert, sollte nicht explizit eine Rückwärtsdeckung vereinbart worden sein.

Vermögensschadenhaftpflicht im Vergleich: Das zeichnet gute Anbieter aus

Eine Gegenüberstellung der aktuellen Versicherungsangebote empfiehlt sich in jedem Fall, da die Recherche der vielfältigen und komplexen Bedingungen ansonsten viel zu aufwendig wäre. Auch wenn nicht jede Versicherungsgesellschaft in diesem Bereich tätig ist, können Interessenten doch aus einer ganzen Reihe branchenspezifischer Lösungen wählen. Umso wichtiger ist die genaue Abfrage der relevanten Vertragsdetails, die die Selektion der in Frage kommenden Angebote ermöglicht. Das sind beispielsweise

  • die Branche,
  • die Größe des Unternehmens,
  • die Deckungssummen,
  • die Selbstbeteiligung,
  • die Laufzeit und
  • die Zahlungsmodalitäten

Abhängig von der jeweiligen Branche sollte ein Vergleich explizit auf die Deckungskonzepte eingehen, die verschiedenen Klauseln, Einschränkungen und Erweiterungen aufzeigen und im Optimalfall direkt zur Analyse gegenüberstellen. Wie komplex ein Tarif ist, zeigen die verschiedenen für eine Hausverwaltung interessanten Leistungspunkte:

  • Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Vorsorgeversicherung
  • berufstypische Nebentätigkeiten
  • Dokumentenwiederherstellung
  • Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten
  • Beratung bei Insolvenzverfahren
  • Diskriminierungshaftpflicht
  • Datenschutzrisiken
  • Imageschäden
  • Eigenschäden
  • Einsatz von Flugdrohnen
  • Verletzung der Sorgfaltspflichten bei einer Beratung
  • Auslandsrisiko
  • gesetzliche, vertragliche und öffentlich-rechtliche Haftung

Ein seriöser Vergleich bereitet all diese Punkte auf und präsentiert einen Überblick zu den geltenden Deckungssummen, Einschränkungen im Versicherungsschutz und eventuellen Selbstbeteiligungen. Nur auf diese Weise lässt sich ein nach Preis und Leistung optimal auf den jeweiligen Bedarf passendes Angebot ermitteln.

Wie schnell es zu einem Vermögensschaden kommen kann, sollen einige Beispiele belegen:

  • Die Liquiditätsplanung für ein Unternehmen wird falsch aufgesetzt. Aus dem daraus resultierenden finanziellen Engpass resultieren Kosten für die Kapitalversorgung, die der Unternehmensberater zu ersetzen hat.
  • Ein Unternehmen wird falsch bewertet, wodurch Anteile deutlich zu günstig veräußert werden. Das Unternehmen macht diesen geldwerten Nachteil beim Berater geltend.
  • In der Gründungsberatung eines Startups vergisst der Unternehmensberater interessante Fördermittel der EU, was zu unnötig hohen Belastungen führt. Für diese muss der Berater aufkommen.
  • Der Personalbedarf eines Unternehmens wird zu hoch eingeschätzt, sodass der Auftraggeber des Unternehmensberaters unnötige Personalkosten bewältigen muss. Für diese hält er sich beim Berater schadlos.
  • Zum Abschluss eines Beratungsauftrags erstellt der Unternehmensberater einen Bericht, verletzt dabei jedoch die Datenschutzvorschriften. Der daraus resultierende Vermögensschaden muss vom Unternehmensberater getragen werden.

Angesichts der zunehmenden Zahl von Abmahnungen und Klagen, von denen immer mehr Berufsgruppen betroffen sind, gewinnt die passgenaue Absicherung von Vermögensschäden an Bedeutung. Die Versicherungsbranche reagiert mit neuen Produkten, die sich beispielsweise auch auf die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen in puncto Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beziehen und so für das notwendige Maß an Sicherheit sorgen.

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