Electronic Cash EC-Kartenzahlung Electronic Cash EC-Kartenzahlung | Bild: ©Rostislav Sedlacek | fotolia.com

Anders als es die englischsprachige Bezeichnung vermuten lässt, handelt es sich beim Electronic Cash (EC) Verfahren um ein von der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) eingeführtes Zahlungssystem. Im Rahmen dieses Systems werden Lastschriftverfahren und Zahlungen am Point-of-Sale durchgeführt. Online-Shops, die ihren Kunden diese Zahlungsweise ermöglichen wollen, müssen hierfür einen Kartenakzeptanzvertrag abschließen.

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EC-Verfahren seit 1990 in Gebrauch

Als Interessenvertretung bedeutender Verbände der Kreditwirtschaft machte sich die DK im Jahre 1990 daran, ein sicheres bargeldloses Bezahlverfahren einzuführen, von dem sowohl Händler als auch Kunden profitieren. Letztere können ihre Einkäufe bargeldlos tätigen und genießen dabei die Sicherheit eines bewährten Zahlungssystems.

Auf der anderen Seite müssen Händler keine finanziellen Ausfälle befürchten, da die Zahlungen erst nach Prüfung der Echtheit der Karte, ihrer Gültigkeitsdauer und schließlich der Kontodeckung vom System autorisiert werden. Darüber hinaus kann die Berechtigung, zur Teilnahme am EC-Verfahren als eine Art Gütesiegel für die Qualität des Anbieters angesehen werden, da damit strenge Auflagen verbunden sind. EC-Karten zählen hierzulande zu den am häufigsten genutzten bargeldlosen Zahlungsmitteln. Mit rund neunzig Millionen Karten übersteigt die Menge der EC-Karten die Zahl der in Deutschland lebenden Einwohner.

PIN-Code Eingabe und Offline-Verfahren

(Online-) Händler, die am Electronic Cash Verfahren teilnehmen möchten, benötigen eine von der DK erteilte Zulassung. Nur dann ist es ihnen erlaubt, EC-Zahlungen über ein Kartenterminal abzuwickeln. Diese Terminals müssen den aktuell geltenden Vorgaben der Kreditwirtschaft entsprechen. Hierzu verpflichtet sich der am Electronic Cash Verfahren teilnehmende Händler mit seiner Unterzeichnung des Kartenakzeptanzvertrags.

Das Electronic-Cash Zahlverfahren kennt zwei Varianten. Zum einen die, wo der Karteninhaber die Zahlung mittels Eingabe eines PIN-Codes durchführt, zum anderen jene, die unter der Bezeichnung „Offline-Verfahren“ bekannt ist. Hier findet zwar keine Kontoabfrage statt, doch dafür werden aus dem Kartenchip Daten herausgelesen, die Informationen über ein festgelegtes Zahlungslimit beinhalten, das innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht überschritten werden soll. Erst wenn die Prüfung dieser Punkte keinen Anlass gibt, die Zahlung zu verweigern, wird die Transaktion durchgeführt.

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EC-Zahlungen seit 2011 ausschließlich per Chip

Seit 2011 werden EC-Zahlungen ausschließlich über den auf der Karte befindlichen Chip durchgeführt. Als Alternative zum ursprünglich für die Zahlung benutzten Magnetstreifen fand der Chip erstmals im Jahre 2000 Verwendung. Während der Magnetstreifen relativ leicht zu kopieren ist, lässt sich der Speicherchip nicht ohne weiteres auslesen. Somit stellt das Bezahlverfahren mittels Chip gegenüber der Verwendung des Magnetstreifens das in puncto Sicherheit verlässlichere System dar. Um die Kompatibilität zu Maestro-Karten zu gewährleisten, verfügen EC-Karten dennoch nach wie vor über einen Magnetstreifen.

Fazit: Electronic Cash ist ein Must-Have für alle Online-Shops

Für Online-Shops ist die Teilnahme am EC-Verfahren nur zu empfehlen. Einmal, weil Electronic Cash ein weit verbreitetes Zahlungsmittel ist und auch, weil die Erlaubnis ein EC-Terminal zu betreiben, mit strengen Auflagen verbunden ist. Zahlungsausfälle sind aufgrund des Prüfverfahrens so gut wie ausgeschlossen und dem Kunden steht mit dem EC-Verfahren ein sicheres bargeldloses Zahlverfahren zur Verfügung.

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