Electronic Cash EC-Kartenzahlung Electronic Cash EC-Kartenzahlung | Bild: ©Rostislav Sedlacek | fotolia.com

Üblicherweise verfügen die von den Bankinstituten an ihre Kunden herausgegebenen Kontokarten über wenigstens eine bargeldlose Zahlungsfunktion, wie beispielsweise die EC-Kartenzahlung. Viele Konsumenten nutzen die damit verbundenen Möglichkeiten, um ihre Einkäufe auf komfortable Weise zu bezahlen. Da rund ein Viertel aller Einkäufe im stationären Einzelhandel mit EC-Karte bezahlt werden, sollte jeder Ladenbesitzer seinen Kunden diese Zahlart zur Verfügung stellen.

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EC-Karten werden unter verschiedenen Namen geführt. Je nachdem, von welcher Bank oder Sparkasse sie stammen, sind sie unter anderem als VR-BankCard (wenn sie von den Volks- und Raiffeisenbanken stammen) oder S-Card (wenn der Herausgeber eine Sparkasse ist) bekannt. Dass es sich bei diesen Bankkarten um EC-Karten handelt, lässt sich am EC-Zeichen erkennen, das entweder aus einer Kassentastatur oder der rot-blauen Buchstabenkombination EC besteht. Neben EC-Karten sind Kreditkarten ein weit verbreitetes Zahlungsmittel.

Shop-Betreiber im stationären Einzelhandel, die Zahlungen via Electronic Cash (EC) oder im elektronischen Lastschriftverfahren (ELV) anbieten möchten, müssen hierfür einen Kartenakzeptanzvertrag abschließen. Darin werden – wie bei einem Kreditkartenakzeptanzvertrag – sowohl die Bedingungen hinsichtlich der Bearbeitung der Zahlung als auch die Höhe der Gebühren geregelt.

Kartenakzeptanzvertrag und EC-Terminal erforderlich

Um eine EC-Kartenzahlung entgegennehmen zu können, muss der Händler über ein Kartenlesegerät verfügen. Dieses wird in Fachkreisen auch als POS-Terminal bezeichnet (POS = Point of Sale, deutsch: Verkaufsstelle). Zudem muss er sich bzw. sein Geschäft in das Servicenetz einbinden lassen, das für die Verrechnung zuständig ist. Dazu benötigt er einen Kartenakzeptanzvertrag, den er in der Regel mit einem Payment Service Provider (PSP), einem Dienstleister, der sich auf die Installation von Bezahlsystemen spezialisiert hat, abschließt. Die Gebühren für die Nutzung des Kartenterminals, Storno und anfallende Provisionen sind nicht einheitlich geregelt. Daher empfiehlt es sich, die im Kartenakzeptanzvertrag festgehaltenen Konditionen genau zu prüfen und mit denen anderer Bezahldienstleister zu vergleichen.

Elektronisches Lastschriftverfahren und EC-Kartenzahlung

Beim Zahlen mit EC-Karte haben stationäre Händler zwei Möglichkeiten, den Betrag einzuziehen bzw. einziehen zu lassen. Vom jeweiligen System hängt es ab, ob der Kunde eine PIN eingeben oder lediglich eine Unterschrift leisten muss. Beim ELV genügt die Unterschrift, dagegen verlangt die Zahlung mit EC die Eingabe einer PIN. Für den Kunden macht es finanziell keinen Unterschied, welches Verfahren der Händler benutzt. Allerdings gilt das EC-System wegen der Eingabe der persönlichen Geheimzahl durch den Karteninhaber als sicherer. Zudem wird im Vorfeld der EC-Kartenzahlung geprüft, ob das Konto die erforderliche Deckung aufweist.

Beim EC handelt es sich um ein von der Deutschen Kreditwirtschaft eingeführtes Bezahlsystem. Dagegen hat der Handel das ELV ohne Mitwirkung der Kreditwirtschaft eingeführt, was der Grund dafür ist, dass hier keine automatische Bankprüfung stattfindet. Aus diesem Grund fallen hier weniger Gebühren an, was das ELV für den Handel einerseits günstiger macht, aber auch ein höheres Risiko von Zahlungsausfällen bedeutet. Im Gegensatz zum EC-Verfahren, bei dem die Daten aus dem auf der Karte befindlichen Chip ausgelesen werden, erfolgt beim ELV die Abfrage der benötigten Daten über den ebenfalls auf der Bankkarte angebrachten Magnetstreifen.

Payment Provider

Payment Provider sind entscheidend für Unternehmer, da sie sich auf die Bereitstellung von sicheren und effizienten Zahlungslösungen spezialisiert haben. Durch die Zusammenarbeit mit solchen Dienstleistern können Unternehmer problemlos Online-Zahlungen abwickeln, Kreditkartentransaktionen verarbeiten und ihren Kunden eine vertrauenswürdige und reibungslose Einkaufserfahrung bieten.

Fazit: Das EC-Bezahlsystem ist für Onlineshops unverzichtbar

Etwa ein Viertel aller im stationären Einzelhandel getätigten Einkäufe werden mit EC-Karte bezahlt. Das schließt die Online-Umsätze mit ein. Betreiber eines Web-Shops tun daher gut daran, einen entsprechenden Kartenakzeptanzvertrag abzuschließen, um ihren Kunden diese beliebte Art der Zahlung zu ermöglichen. Gegenüber dem ELV erscheint das EC-System sicherer und zukunftsfähiger, ist dafür aber auch teurer.