Wie sehen die steuerlichen Änderungen der nächsen Jahre aus? | Bild: @ stevepb (CC0-Lizenz) | pixabay.com

Steuern gehören zu den wichtigsten Einnahmen von Bund und Ländern. Deutschland gehört inzwischen zu den Ländern mit hoher Steuerlast. Während andere Staaten Steuern gesenkt haben, blieb in Deutschland lange alles so wie bisher. Inzwischen scheinen Steuervergünstigungen – etwa für Unternehmen – kein absolutes Tabu mehr zu sein. Im Gegenteil: Angesichts der aktuellen Debatten um Soli und Unternehmensbesteuerung rücken die Senkungen in greifbare Nähe.

Wer würde davon am meisten profitieren? Und wie weit sind die Pläne inzwischen vorangekommen? Fragen, die sich Unternehmer stellen – und die Berichterstattung sicher interessiert verfolgen. An einem Punkt könnte es im schlimmsten Fall zu höheren Steuern kommen – beim Thema CO2-Emission. Eine entsprechende Steuer würde diverse Branchen erheblich belasten. Gerade Industrie und Logistik würde eine solche CO2 Steuer mit einiger Härte treffen.

Abschaffung des Solidaritätszuschlags – Auswirkungen auf Unternehmer und Privatpersonen

Der Solidaritätszuschlag – kurz einfach als Soli bezeichnet – ist eine Abgabe, die in den letzten Jahren immer wieder Kritiker auf den Plan gerufen hat. Ursprünglich 1991 erstmals befristet (auch zur Deckung für Mehrbelastungen aus der Golfregion) eingeführt, gilt der Soli spätestens seit 1995 fürs gesamte Bundesgebiet unbefristet. Rein steuerrechtlich eingeordnet handelt es sich um eine Ergänzungsabgabe.
Erhoben auf Einkommens- und Körperschaftssteuer betrifft der Soli letztlich nicht allein private Haushalte, sondern auch Unternehmen.
In den letzten Tagen gab es wieder vermehrt Diskussionen darum, den Soli abzuschaffen. Einige Politiker – etwa aus CDU und CSU – machen sich für eine vollständige Abschaffung der Abgabe stark. Im Koalitionsvertrag ist allerdings nur eine teilweise Abschaffung verankert, die 90 Prozent der aktuell Zahlenden zugutekommt.

Politische Diskussionen wegen Steuerdefizit

Der aktuelle Abgabensatz hinter dem Soli liegt bei 5,5 Prozent. Ursprünglich zur Finanzierung der Einheit gedacht, zahlen nicht nur Personen aus den alten Bundesländern den Soli – es werden Steuerpflichtige im gesamten Bundesgebiet zur Kasse gebeten. Betroffen sind auch Gesellschaften wie:
> GmbH
> UG (haftungsbeschränkt)
> AG usw.
Während ein Teil der Unionspolitiker die Abschaffung fordert, mahnen andere Parteikollegen zur Vorsicht. Hintergrund: Experten rechnen mit sinkenden Steuereinnahmen. Die Soli-Abschaffung wäre eine zusätzliche Belastung. Trotzdem machen sich auch Wirtschaftsexperten – wie die Wirtschaftsweisen – für die Abschaffung stark. Deren Chef verwies kürzlich darauf, dass andere Länder Steuern senken. Deutschland hinkt dieser Entwicklung hinterher. Um den Anschluss nicht zu verpassen, wird sich die Regierung in Berlin also etwas einfallen lassen müssen, wie mit dem Thema Steuern in Zukunft richtig umzugehen ist.

Wer profitiert vom Soli-Wegfall?

Der Soli ist ab einer gewissen Höhe der Bemessungsgrundlage zu zahlen. Generell gilt an dieser Stelle der Grundsatz: Hohe Bemessungsgrundlage gleich hoher Solidaritätszuschlag. Insofern profitieren zum Beispiel Unternehmer mit florierenden Geschäften von einer Abschaffung. Einschätzungen gehen davon aus, dass 90 Prozent der Zahler 50 Prozent der Einnahmen über den Soli beisteuern. Die verbleibenden zehn Prozent stemmen den Rest. Nach dem Koalitionsvertag würde genau dieser Personenkreis nicht entlastet. Erst eine vollständige Abschaffung des Soli-Zuschlags würde sich auch bei diesen 10 Prozent bemerkbar machen.

Reformpläne zur Unternehmensbesteuerung

Neben der Einkommenssteuer sorgten Unternehmenssteuern für in den letzten Jahren sprudelnde Einnahmen. Jeder Euro, der im Steuersäckel landet, fehlt allerdings den Unternehmen für Investitionen. Letztere sind der Motor, um zu wachsen, mehr Gewinne zu erzielen – und höhere Steuern zu zahlen.
Seit einigen Tagen ist das Unternehmensstärkungsgesetz im Gespräch, welches Anreize für Unternehmen schaffen soll, Gewinn in den Firmen zu belassen. Gleichzeitig sieht das Gesetz – welches noch vor der Sommerpause wichtige Hürden nehmen soll – eine Entlastung von Unternehmen bei Auslandsgeschäften vor.

Übrigens: Es gab zu Beginn des Jahres bereits einige Änderungen für Unternehmen. So wurde beispielsweise die Körperschaftssteuer in einigen Bereichen reformiert. Beispielsweise gab es Modifikationen bei den Verlustabzugsregelungen nach §8c KStG.

25 Prozent Steuer – statt 45 Prozent

Wenn Unternehmen Gewinne in der Firma belassen, könnten sie bald nur noch 25 Prozent Steuern zahlen. Zumindest sieht das Unternehmensstärkungsgesetz eine entsprechende Regelung vor, mit der nicht mehr 45 Prozent fällig werden, sondern deutlich niedrigere Steuern. Mit dem Gesetz sollen aber auch Gesellschafter von Personalgesellschaften begünstigt werden – wenn es um das Privileg eines Steuerwahlrechts geht. Und ein dritter Punkt im Maßnahmenbündel ist eine Verringerung des Grenzsteuersatzes bei Auslandsgeschäften.
Bisher mussten Unternehmen Steuern nachzahlen, wenn im Ausland weniger als 25 Prozent Steuersatz galten. Der Bund möchte diese Grenze gern nach unten korrigieren – auf nur noch 15 Prozent. Unterm Strich werden:
– Steuersatzänderung bei Auslandsgeschäften
– Günstiger Steuersatz bei Gewinnüberlassung
– Steuerwahlrecht
mit finanziellen Vorteilen für Unternehmen im einstelligen Milliardenbereich eingeschätzt.

Einführung einer Co2-Steuer: Was bedeutet das für Unternehmen?

Klimaschutz hat die Europawahl entscheidend mitgestaltet. Inzwischen sind selbst in Teilen der Union Forderungen nach einer CO2-Steuer kein Tabu mehr. Dahinter verbirgt sich ein Konzept, das den Klimaschutz voranbringen soll – in dem die CO2-Emissionen besteuert werden. Dies geschieht über eine Besteuerung nach CO2-Äquivalent.
In den letzten Jahren haben verschiedene Länder – wie die Schweiz oder Schweden – eine entsprechende Steuer eingeführt. Sollte es in Deutschland tatsächlich zu deren Einführung kommen, wären nicht alle Unternehmen in gleicher Weise betroffen. Sehr hart treffen dürfte es:
– Logistiker
– Energieintensive Industriezweige
– Unternehmen mit großen Fuhrparks.
Auf der anderen Seite würden verschiedene Unternehmen sicher zu Gewinnern gehören. Wo bereits heute GreenTech eine wichtige Rolle spielt, dürfte die CO2-Steuer keine größeren Nachteile haben. Letztlich kommt es maßgeblich auf die Gestaltung der Steuer an. Würde sich der Bund zu
einem Zertifikat-Modell durchringen, wäre sogar ein finanzieller Anreiz zu schaffen. Firmen, die ihre Emissionszertifikate nicht aufbrauchen, können diese anschließend handeln.

In den nächsten Jahren könnten steuerliche Änderungen anstehen – doch wie sehen diese aus? @ MinikaP (CC0-Lizenz) / pixabay.com

Fazit: Die Steuerreformen lohnen nicht für jedes Unternehmen

Deutschlands Steuerrecht gilt nicht ohne Grund als Dschungel. Eine Belastung, unter der Haushalte und Unternehmen stöhnen. Zumindest bei der Unternehmensbesteuerung scheint sich langsam etwas Bewegung anzudeuten. Berlin scheint hier zu Senkungen bereit. Im Gespräch sind Soli und Unternehmenssteuern. Aber: Von den geplanten Maßnahmen profitiert am Ende nur ein Teil der Firmen. Es wird in beiden Bereichen Unternehmen geben, die nichts davon haben. Im Gegenteil: Gerade bei der CO2-Steuer müsste sich der eine oder andere Betrieb „warm“ anziehen.