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Rechtsgrundlage von SEPA ist auf europäischer Ebene die EU-Zahlungsverkehrs-Richtlinie 260/2012, die durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat im März 2012 beschlossen wurde. Die Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch das am 8. April 2013 in Kraft getretene SEPA-Begleitgesetz, das auch die Nutzung von Übergangsfristen vorsieht, die durch die SEPA-Richtlinie optional zugelassen wurden. So dürfen Unternehmen das „Elektronische Lastschriftverfahren“ (ELV) bis zum 1. Februar 2016 weiterhin nutzen.
Die technische Ausgestaltung von SEPA-Lastschriften und SEPA-Überweisungen erfolgte durch die sogenannten „Rulebooks“, die vom „European Payments Council“ ausgearbeitet wurden. Das European Payments Council ist das für alle SEPA-Angelegenheiten zuständige Koordinierungs- und Entscheidungs-Organ der europäischen Finanzwirtschaft. Finanzdienstleister, die ihren Kunden SEPA-Zahlungsverfahren anbieten wollen, müssen zunächst das SEPA-Regelwerk durch ein „Adherence Agreement“ anerkennen.
Welche Änderungen im Zahlungsverkehr bringt das Verfahren mit sich?
Es ermöglicht eine Beschleunigung und Vereinfachung des innereuropäischen Euro-Zahlungsverkehrs. Zu diesem Zweck stehen die internationale Kontonummer IBAN und der Internationalen Bankleitzahl BIC zur Verfügung. Die vollautomatische Abwicklung des Euro-Zahlungsverkehrs stärkt die Funktionsfähigkeit der europäischen Binnenmarktes und erleichtert grenzüberschreitende unternehmerische Aktivitäten innerhalb Europas.
Sie können als im SEPA-Raum tätiger Unternehmer – unabhängig von Ihrem Firmensitz – sämtliche bargeldlosen Euro-Zahlungen sowie Ihre Kontoführung und das Cash Management nunmehr nach einheitlichen Verfahren effizient und sicher steuern. Dabei ermöglicht es Ihnen, nicht nur Ihren deutschen, sondern den gesamten bargeldlosen Euro-Zahlungsverkehr nach Ihrer Wahl über dasjenige europäische Kreditinstitut abzuwickeln, das Ihnen das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis bietet. Als Firmenkunde profitieren Sie von einem tendenziell verstärkten Kosten- und Leistungswettbewerb der im SEPA-Raum ansässigen Zahlungsverkehrs-Institute.
Welche Auswirkungen hat die Einführung des SEPA-Verfahrens?
Wenngleich der SEPA-Zahlungsverkehr mittel- und langfristig einen wichtigen Beitrag zur Belebung des europaweiten Handels leisten und damit zusätzliche Marktchancen eröffnen wird, so sind doch kurzfristige Auswirkungen auf Liquidität und Bonitätsbewertung von Unternehmen nicht auszuschließen:
- Die Rückgabefrist für Lastschriften beträgt acht Wochen – gegenüber sechs Wochen im bisherigen System. Das Kreditrisiko Ihrer Bank (Lastschriftobligo) weitet sich daher um ein Drittel aus. Möglicherweise erhalten deshalb einzelne Unternehmen bei ihren Hausbanken geringere Barkreditlinien.
- Da nach den SEPA-Regeln Lastschriften zunächst avisiert werden müssen, erfolgt ihre Einlösung mit einer (gegenüber dem bisherigen Zahlungsverkehrssystem) viertägigen Verspätung. Somit steht Ihnen als Zahlungsempfänger Liquidität aus einem Lastschrift-Zahlungseingang entsprechend später zur Verfügung.
Insbesondere Unternehmen, die in starkem Umfang Lastschrifteinzüge tätigen, sind daher auf einen etwas höheren Liquiditätsspielraum angewiesen.
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