Versicherung Selbstständige Versicherung Selbstständige | ©RODNAE Productions | @pexels.com

Gerade am Anfang einer Selbständigkeit wird jeder Euro, der ausgegeben werden soll, zweimal umgedreht. Im Mittelpunkt stehen, das Gewinnen von Kunden und das Abarbeiten von Aufträgen. Der Unternehmer selbst ist gerade zu dieser Zeit bereit, sehr viele Arbeitsstunden zu leisten und auf eine adäquate Entlohnung zu verzichten. Nicht verzichten darf er jedoch auf einen grundlegenden Versicherungsschutz vom ersten Tag seiner Tätigkeit an, denn im Schadensfall kann es teuer werden. Das gilt selbst dann, wenn das Gewerbe als Nebentätigkeit begonnen wird. Vor allem Dienstleistungen im IT-Bereich bedürfen der Absicherung durch eine IT-Haftpflichtversicherung.

Tipp: Wir empfehlen Ihnen die IT-Haftpflichtversicherungen unseres Partners und Anbieters Finanzchef24.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die IT-Haftpflichtversicherung sollte die Bausteine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie Berufshaftpflichtversicherung beinhalten.
  • Es spielt keine Rolle, ob Sie als IT-Freelancer arbeiten oder selbstständig ein IT-Unternehmen mit Mitarbeitern führen. In beiden Fällen ist eine IT-Haftpflichtversicherung ratsam.
  • Für die Berechnung der Beiträge werden die Deckungssumme, der Leistungsumfang, die Risikosituation und der Jahresumsatz unter anderem berücksichtigt.

IT-Haftpflichtversicherung: was ist das?

Die IT-Haftpflichtversicherung ist eine Art der Berufshaftpflichtversicherung, mit dem Unterschied, dass diese Selbstständige in der IT Branche schützt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Unternehmen führen oder als Freiberufler in der Branche tätig sind. Denn wenn Sie einen Schaden an einem Dritten verursachen, für den Sie verantwortlich sind, müssen Sie dafür auch Geradestehen. Im Schadensfall schützt Sie die IT-Haftpflichtversicherung und übernimmt die Forderung des Anspruchsstellers. Da es sich bei der IT-Haftpflicht um eine Kombinationsversicherung handelt, können Sie sich maßgeschneidert absichern lassen. Das bedeutet, dass sowohl echte Vermögensschäden aber auch Sach-, Personen- und Vermögensfolgeschäden mit versichert sind. Die Kombination aus Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und Berufshaftpflicht sind hier zu nennen und auch zu empfehlen.

Wer braucht eine IT-Versicherung?

In jeder Branche gibt es Risiken, denen Sie durch Ihre Existenzgründung und Erwerbstätigkeit als Selbstständiger oder Freiberufler begegnen. Dabei ist es unabhängig davon, ob Sie der Tätigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich nachgehen. Kunden können jederzeit geschädigt werden. Personenschäden sind unwahrscheinlich, können dennoch auftreten. Darüber hinaus sind Vermögensschäden und auch Sachschäden keine Seltenheit. Da Sie selbstständig sind und somit für Ihre Handlungen alleinig verantwortlich gemacht werden können, müssen Sie für finanzielle Folgen haften. Deshalb ist eine IT-Haftpflichtversicherung unerlässlich, um Haftungsrisiken abfangen zu können und die Selbstständigkeit aufrechtzuerhalten.

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Welche Risiken sind bei der IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt?

Wie viele Versicherungen, die wir im UnternehmerPortal thematisieren, gehört die IT-Haftpflicht zu denen, die individuell auf Ihre Selbstständigkeit angepasst werden können. Die Tatsache, dass der IT-Freiberufler eine andere Betrachtung erfährt als der IT-Unternehmer, der Mitarbeiter leitet und führt, ist sinnbildlich für das ausgereifte Konzept der IT-Haftpflichtversicherung. Jegliche Risiken werden individuell geprüft. Schließlich ist es ein großer Unterschied, ob es sich um eine Urheberrechtsverletzung eines IT-Freiberuflers handelt oder um Schäden in medizinischen Bereichen als IT-Unternehmen. Als IT-Unternehmen brauchen Sie dann nämlich einen gesonderten Schutz. Anderenfalls sind Sie im Schadensfall nicht richtig abgesichert.

Welche Bausteine der IT-Haftpflichtversicherung gibt es?

Es gibt zwei Bausteine der IT-Haftpflichtversicherung. Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung und die Betriebshaftpflichtversicherung. Bei echten Vermögensschäden haftet die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung, sollten Sie einen Schaden bei einem Ihrer Kunden verursacht haben. Besonders wichtig zu erwähnen ist, dass echte Vermögensschäden zu den am häufigsten gestellten Schadensersatz­forderungen gehören. Wie bereits erwähnt handelt es sich dabei um finanzielle Schäden oder Folgeschäden aus Personen- und Sachschäden.

Hierzu verdeutlicht das folgende Beispiel den Sachverhalt gut:

Sie wurden beauftragt eine neue Software zu implementieren. Der Auftraggeber stellt verdutzt fest, dass die Software fehlerhaft ist und sich nicht so leicht korrigieren lässt. Infolgedessen kommt es zu einem Ausfall des Umsatzes in sechsstelliger Höhe. Sie werden aufgefordert den Schaden zu begleichen. Hier kommt der erste Baustein der IT-Haftpflichtversicherung in Spiel. Die Vermögensschaden­haftpflicht­versicherung sichert Sie hier ab.

Der zweite Baustein der IT-Haftpflicht­versicherung, die Betriebshaftpflichtversicherung, deckt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden ab. Darüber hinaus kann es zu unberechtigten Schadenersatzansprüchen kommen – auch dagegen schützt Sie die Betriebshaftpflicht.

Hierzu verdeutlicht das folgende Beispiel den Sachverhalt gut:

Infolge Ihrer Tätigkeit beim Kunden kommt es zu einer technischen Störung. Der Schaden muss von Ihnen getragen werden. Hierbei handelt es sich um eine Beschädigung.

Wenn sich Ihr Kunde durch eine unzureichende Programmierung einer Maschine verletzt, entsteht ein Personenschaden. Für diesen Schaden müssen Sie aufkommen.

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Was kostet eine IT-Haftpflichtversicherung?

Es gibt keine Pauschalbeträge bei der Höhe der IT-Haftpflichtversicherung. Dennoch gibt es Indikatoren, die ausschlaggebend für die Beitragshöhe sind. Die folgenden Punkte werden in Betracht gezogen:

  • Deckungssumme
  • Leistungsumfang
  • Risikosituation
  • Jahresumsatz
  • Aufgabenfeld
  • Auftragslage

Ganz einfach gesagt, steigen die Kosten für Ihre IT-Haftpflichtversicherung bei zunehmendem Umsatz.

Schadensbeispiele der IT-Haftpflichtversicherung

  • Sachschaden – Sie arbeiten als freiberuflicher Berater in den Räumlichkeiten Ihres Auftraggebers. Beim Gang zur Küche, um den morgendlichen Kaffee zuzubereiten, stoßen Sie sich an einem der Bürotische und die gesamte Ausstattung des Tisches macht sich auf dem Boden breit und geht zu Bruch. Eine Reparatur ist aufgrund des Schadenausmaßes unmöglich. Für den entstandenen Schaden müssen Sie als Freiberufler aufkommen. Ihre IT-Haftpflichtversicherung übernimmt die vierstelligen Kosten.
  • Fehlerhafte Installation – Sie werden von einem Unternehmen beauftragt eine Software für Flugzeugteile zu installieren. Dabei beziehen Sie nicht alle Teile der Rechner ein und die Installation funktioniert nur auf ausgewählten Rechnern. Der Auftraggeber kann nicht alle Bestellungen bearbeiten, so entstehen Umsatzeinbußen für die Sie aufkommen müssen. Denn der Auftraggeber wird schnell Schadenersatz in sechsstelliger Höhe fordern. Hier greift Ihre IT-Haftpflichtversicherung.
  • Datenverlust – Sie werden als Selbstständiger oder Freiberufler beauftragt eine neues Customer Relationship Management System (CRM) zu implementieren. Sie erteilen versehentlich die Umsetzung, obwohl die Erstellung des Backups noch im Gange ist. Aufgrund dieser Nachlässigkeit sind Unmengen von Daten auf der Strecke geblieben. Die Kosten für die manuelle Wiederherstellung der Daten in sechsstelliger Höhe, trägt Ihre IT-Haftpflichtversicherung.

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IT-Haftpflichtversicherung: Mögliche Risiken im IT-Gewerbe

Jeder Gewerbetreibende und jeder Freiberufler muss wissen, dass er für einen Schaden haften muss, wenn er ihn verursacht hat. Dabei spielt es keine Rolle, in welchen Umfang das Gewerbe ausgeübt wird, wie groß das Unternehmen ist oder wie viele Kenntnisse der Selbständige überhaupt hat. Einzelunternehmer haften auch mit ihrem privaten Vermögen! Natürlich ist jeder bemüht, den Auftrag zur vollsten Zufriedenheit seines Kunden abzuwickeln.

Dennoch können Ereignisse eintreten, die den Auftraggeber schädigen. Gerade im IT-Bereich ist die Gefahr besonders hoch. Viele Dienstleister bieten die Programmierung von Webseiten und Onlineshops an. Hier droht zum einen die Gefahr von Urheberrechtsverletzungen, die enorme Schadensersatzforderungen zur Folge haben können.

Vorsicht ist nicht nur bei der Nutzung von Texten und Fotos angebracht, sondern vor allem bei Musik. Dazu kommt außerdem der Verdienstausfall des Kunden, wenn durch eine fehlerhafte Programmierung oder durch einen unzureichenden Virenschutz die Seiten oder der Shop zeitweise nicht zur Verfügung stehen. Groß ist auch das Risiko eines Datenverlustes, wenn zum Beispiel vereinbarte Sicherungsmechanismen nicht funktionieren.

Spezielle IT-Haftpflicht

Haftpflichtversicherungen regulieren die entstandenen Schäden beim Kunden. Sie erledigen die Überprüfung der Schadensersatzansprüche und im Ernstfall auch eine gerichtliche Auseinandersetzung. Die Police für einen IT-Dienstleister muss aber exakt auf ihn zugeschnitten werden. Versicherungsgesellschaften beschränken gern die Deckungssumme für Verletzungen des Urheber-, Personen- oder Namensrechts. Reicht sie im Schadensfall nicht aus, muss der Unternehmen haften. IT-Dienstleister müssen daher die Vertragsbedingungen genau prüfen.

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Tipps für den Alltag

Die IT-Haftpflichtversicherung ist für jeden Dienstleister in diesem Bereich Pflicht. Oft werden auch Aufträge von Kunden ohne Vorlage der Versicherung gar nicht vergeben. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss bei spezialisierten Versicherungsgesellschaften und achten Sie auf ausreichende Deckungssummen. Kalkulieren Sie den Versicherungsbeitrag in Ihren Angebotspreis ein. Bei Fragen zu Urheberrechten wenden Sie sich an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien, die Ihnen gern helfen. Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Versicherungsschutz noch ausreichend ist.