inkasso beauftragen Inkasso beauftragen | @Forderungen.com

Möchte ein Gläubiger von einem Schuldner den Betrag einer offenen Rechnung einfordern, ist dies mit einem intensiven Zeitaufwand verbunden. Der Gläubiger muss ein außergerichtliches Mahnverfahren, einleiten, das aus drei Stufen besteht. Zeigt der Schuldner nach der dritten Mahnung keine Bereitschaft, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, muss der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragen, um die Zwangsvollstreckung zu erreichen. Entscheidet er sich, ein Inkasso zu beauftragen, hat er mehr Zeit für sein Tagesgeschäft.

Inkasso – was ist das?

Beim Inkasso beauftragen übergibt der Gläubiger den Auftrag des Forderungseinzugs an ein Inkassobüro. Das Inkassobüro wird nicht nur tätig, wenn der Schuldner eine Rechnung komplett nicht bezahlt. Der Gläubiger kann das Inkasso auch beauftragen, wenn er nur einen Teil des Geldes bekommen hat.
Das Inkassobüro schöpft alle Möglichkeiten aus, um den Auftrag des Gläubigers erfolgreich abzuwickeln. Um die Forderung einzuziehen, wird der Schuldner zunächst telefonisch oder per E-Mail an seine Zahlungsverpflichtung erinnert. Gelingt es nicht, ihn zur Zahlung zu bewegen, beantragt das Inkassobüro einen Mahnbescheid.
Das Inkasso beauftragen ist für den Schuldner mit dem Vorteil verbunden, dass das Inkassobüro einen Vollstreckungsbescheid beantragt und die Zwangsvollstreckung in das Privatvermögen des Schuldners durchführt. Letztlich bleibt die Möglichkeit der Kontopfändung.

Welche Voraussetzungen müssen für Inkasso beauftragen erfüllt sein?

Das deutsche Recht stellt an die Person des Gläubigers keine Voraussetzungen. Wer ein Inkasso beauftragen möchte, muss nicht nachweisen, dass er Unternehmer oder Vorstand einer mittelständischen Aktiengesellschaft ist. Auch ein Einzelunternehmer oder eine Privatperson können ein Inkasso beauftragen, wenn sie eine Forderung einziehen möchten.
Mit dem Vorhaben, ein Inkasso zu beauftragen, muss der Gläubiger so lange warten, bis der Schuldner in Verzug geraten ist. Hierfür ist es allerdings nicht erforderlich, dass der Gläubiger einen Mahnbescheid beantragt. Der Schuldner gerät in Verzug, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Der Schuldner hat die erste Mahnung erhalten. Der Gläubiger muss ihm keine zweite Mahnung zukommen lassen, um den Verzug zu bewirken.
  • Der Gläubiger hat dem Schuldner eine Rechnung zukommen lassen, in der er ihm ein Fälligkeitsdatum genannt hat. Ist der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung bis zum Ablauf dieses Datums nicht nachgekommen, befindet er sich automatisch in Zahlungsverzug.
  • Ein Schuldner, der Unternehmer ist, gerät ohne einen Hinweis des Gläubigers in Zahlungsverzug, wenn er die offene Rechnung nicht binnen einer Frist von 30 Tagen bezahlt hat. Handelt es sich bei dem Schuldner um eine Privatperson, muss der Gläubiger ihn nicht auf diese Frist hinweisen.

Ist eine der Bedingung zum Zahlungsverzug erfüllt, kann der Gläubiger ein Inkasso beauftragen. Das Inkasso beantragt einen Mahnbescheid und bringt die Zwangsvollstreckung auf den Weg.

Forderungseinzug, Forderungsabtretung oder Forderungsverkauf

Möchte ein Gläubiger ein Inkasso beauftragen, kann er eine von drei Möglichkeiten der Zusammenarbeit wählen:

Forderungseinzug

Beim Forderungseinzug bedeutet Inkasso beauftragen, dass das Inkassobüro die Forderung im Namen des Gläubigers einzieht. Damit muss der Gläubiger keinen Mahnbescheid beantragen und keinen Vollstreckungstitel erwirken. Diese Aufgaben werden von dem Inkassobüro übernommen.

Forderungsabtretung

Inkasso beauftragen bedeutet, dass der Gläubiger seine Rechtsstellung gegenüber dem Schuldner aufgibt, wenn er die Forderung an das Inkassobüro abtritt. Nach der Forderungsabtretung ist das Inkassobüro der Gläubiger, an den der Schuldner den offenen Rechnungsbetrag bezahlen muss.
Die Forderungsabtretung wurde von dem Gesetzgeber im § 398 BGB manifestiert. Damit der Gläubiger das Inkasso beauftragen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu zählt insbesondere, dass die Forderung tatsächlich besteht und pfändbar ist. Außerdem muss die Forderung übertragbar sein.

Forderungsverkauf

Möchte ein Gläubiger gegen den Schuldner einen Mahnbescheid erwirken, kann er ein Inkasso beauftragen und die Forderung an das Inkassobüro verkaufen. Auch bei einem Forderungsverkauf gehen die Rechte des Forderungseinzugs auf das Inkassobüro über. Dem Gläubiger wird der Betrag ausbezahlt, den er gegen den Schuldner geltend macht.
Um einen Mahnbescheid zu beantragen und einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner zu erwirken, führt ein Inkasso nach der Beauftragung das mehrstufige Inkassoverfahren durch.

Inkasso beauftragen: Das Inkassoverfahren

Jedes Inkassoverfahren gliedert sich in mehrere Abschnitte. Nachdem der Gläubiger den Entschluss gefasst hat, ein Inkasso zu beauftragen, wird zunächst das außergerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Das Inkasso versucht den Schuldner telefonisch und auf dem Postweg zu erreichen. Außerdem erhält der Schuldner E-Mails, die ihn darauf hinweisen, dass er seiner Zahlungsverpflichtung nachkommen muss.
Sind die ersten Bemühungen des Inkassobüros nicht erfolgreich, beantragt es bei Gericht einen Mahnbescheid. Mit diesem Mahnbescheid wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet.

Außerdem ist der Mahnbescheid die notwendige Voraussetzung, um gegen den Schuldner einen vollstreckbaren Titel zu erwirken.
Mit dem vollstreckbaren Titel kann das Inkassobüro die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in die Wege leiten. Inkasso beauftragen bedeutet in diesem Fall, dass das Konto des Schuldners so lange gepfändet wird, bis der offenstehende Rechnungsbetrag vollständig bezahlt ist.
Ist der Schuldner zwar zahlungswillig, aber momentan finanziell nicht dazu in der Lage, den offenstehenden Rechnungsbetrag zu bezahlen, bedeutet Inkasso beauftragen, dass ein Überwachungsverfahren eingeleitet wird. Der Schuldner wird überwacht. Verfügt er zu einem späteren Zeitpunkt über mehr Geld, wird er von dem Inkassobüro auf seine Zahlungsverpflichtung hingewiesen.
Zeigt er sich unwillig, beantragt das Inkassobüro den Mahnbescheid und kümmert sich um die Durchführung der Zwangsvollstreckung.

Die Zwangsvollstreckung – der letzte Schritt zum Forderungseinzug

Mit dem beantragten Mahnbescheid ist der Gläubiger auf der sicheren Seite. Er kann ein Inkasso beauftragen, die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. Als letztes Mittel kommt die Kontopfändung in Betracht. Damit bekommt der Gläubiger in jedem Fall sein Geld. Die Bank des Schuldners wird angewiesen, so lange Beträge auf das Konto des Gläubigers zu beantragen, bis der Rechnungsbetrag vollständig ausgeglichen ist.

Inkasso beauftragen: Zusammenfassung

Inkasso beauftragen bedeutet, dass ein Gläubiger die fällige Rechnung nicht auf eigene Faust bei dem Schuldner einzuziehen braucht. Das Inkassobüro leitet alle Maßnahmen ein, damit der Gläubiger zu seinem Recht kommt.
Verläuft das außergerichtliche Mahnverfahren fruchtlos, beantragt das Inkassobüro einen Mahnbescheid. Mit dem Mahnbescheid wird das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet. Dieses dient dazu, die Geldforderung des Gläubigers durchzusetzen. Bleibt auch der Schritt erfolglos, sieht das deutsche Recht die Zwangsvollstreckung vor. Diese bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, das Konto des Schuldners zu pfänden, bis die Forderung vollständig eingezogen ist.