firmeninsolvenz Firmeninsolvenz | © Kevin Bidwell | pexels.com

Wer so viele Schulden ansammelt, dass er sie aus eigener Kraft nicht mehr abbezahlen kann, muss in der Regel Insolvenz anmelden. Diese Möglichkeit steht sowohl Privatpersonen mit der Privatinsolvenz als auch Unternehmen mit der Firmeninsolvenz zur Verfügung. Letzteres wird im nachfolgenden Artikel näher erläutert.

Die Privatinsolvenz stellt ein vereinfachtes Insolvenzverfahren ausschließlich für Privatpersonen sowie für ehemalige Selbstständige, die maximal 19 Gläubiger besitzen, dar. Große Unternehmen, welche ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können, müssen von der sogenannten Regelinsolvenz Gebrauch machen. Im Zuge dessen wird der Betrieb entweder liquidiert oder saniert.

Unter welchen Voraussetzungen sich eine Firma insolvent melden muss, ist explizit in der Insolvenzordnung (InsO) festgelegt. Das wird zum einen im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder einer drohenden Zahlungsunfähigkeit und zum anderen bei einer Überschuldung notwendig.

Gründe für die Firmeninsolvenz

Laut § 17 Abs. 2 InsO liegt die Zahlungsunfähigkeit dann vor, sobald das Unternehmen nicht mehr dazu in der Lage ist, seinen fälligen Zahlungspflichten nachzukommen. Dies zeichnet sich in der Regel dadurch aus, dass die üblichen Zahlungen eingestellt wurden. Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist gemäß § 18 Abs. 2 InsO gegeben, wenn der Schuldner seine bestehenden Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich nicht erfüllen kann.

Wann eine Überschuldung vorliegt, ist in § 19 Abs. 2 InsO definiert. Danach deckt das Vermögen hierbei nicht mehr die bestehenden Verbindlichkeiten des Schuldners. Der Fortbestand des Unternehmens darf darüber hinaus nicht überwiegend wahrscheinlich sein, damit einem Insolvenzverfahren stattgegeben werden kann.

Grundsätzlich ist eine dreiwöchige Frist nach Bestehen der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu beachten. In diesem Zeitraum hat die betroffene Kapitalgesellschaft oder auch die Personengesellschaft ohne Personenhaftung eine Privatinsolvenz anzumelden. Andernfalls kann dem Unternehmen eine Insolvenzverschleppung vorgeworfen werden, was eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen kann.

Ablauf des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren beginnt mit der Anmeldung beim zuständigen Amtsgericht. Dieses fungiert im Anschluss als Insolvenzgericht und prüft zunächst, ob überhaupt die nötigen Voraussetzungen für eine Firmeninsolvenz gegeben sind. Um die Kosten für das Verfahren decken zu können, muss zudem ein ausreichendes verwertbares Vermögen existieren, ansonsten wird der Antrag abgelehnt. Im weiteren Verlauf übernimmt ein Insolvenzverwalter die Firmenführung. Dieser erhält auch als Einziger die Verfügungserlaubnis über das gepfändete Vermögen. Wer dem entgehen möchte, kann stattdessen eine Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen. Mehr dazu finden Sie im letzten Abschnitt.

Nun muss zunächst die Entscheidung getroffen werden, ob es sich lohnt, die Firma wiederaufzubauen, oder ob es sinnvoller ist, sie aufzulösen. In letzterem Fall wird das restliche vorhandene Vermögen veräußert und der Erlös an die Gläubiger verteilt. Sämtliche noch bestehenden Verträge werden darüber hinaus vom Insolvenzverwalter gekündigt und das Unternehmen schließlich aus dem Handelsregister gelöscht.

Um eine Sanierung durchzuführen, gibt es mehrere . So kann zum Beispiel die Firma verkauft oder ein Insolvenzplan aufgestellt werden, in welchem etwaige Maßnahmen zum Schuldenabbau festgeschrieben sind.

Dauer der Firmeninsolvenz

Es kann keine pauschale Aussage über die Dauer des Insolvenzverfahrens getroffen werden, da bei einem Unternehmen verschiedene Einflussfaktoren, zum Beispiel die Größe des Betriebs oder die Anzahl der Gläubiger, eine Rolle spielen.

Einzelunternehmen – sprich nur aus einer Person, die sich selbstständig gemacht hat, bestehend – durchlaufen dagegen nach dem eigentlichen Verfahren noch die sogenannte Wohlverhaltensphase, die auch am Ende einer Privatinsolvenz steht. Diese Phase dauert in der Regel sechs Jahre, bevor die Restschuldbefreiung erwirkt wird. Unter Umständen kann sie aber auch auf fünf oder sogar drei Jahre verkürzt werden.

Exkurs: Insolvenz in Eigenverwaltung

Oftmals besteht der Wunsch, dass das Unternehmen trotz finanzieller Schwierigkeiten nicht durch einen Insolvenzverwalter geführt wird. Aufgrund dessen besteht die Möglichkeit, die Firmeninsolvenz in Eigenverwaltung zu beantragen. Wird dem stattgegeben, muss ein entsprechendes Sanierungskonzept vorgelegt werden. Die darin festgehaltenen Maßnahmen zum Wiederaufbau des Betriebs hat die nun noch handlungsfähige Unternehmensführung Schritt für Schritt durchzusetzen. Zur Unterstützung – vor allem aber auch zur Überwachung – wird ihr dennoch ein Sachverwalter an die Seite gestellt.