Die Umsatzsteuervoranmeldung
Anmeldungsfristen
Die meisten Unternehmen sind sogenannte Soll-Versteuerer. Die Umsatzsteuer wird für sie in dem Zeitraum fällig, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Entscheidend ist also das ausgewiesene Leistungsdatum, nicht das Rechnungsdatum! Auch wenn die Rechnung noch offen ist und das Mahnwesen schon anlief, muss die Steuer abgeführt werden. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer zum 10. des Folgemonats fällig, der Steuerbetrag muss dann kurzfristig beim Finanzamt eingehen. Werden in einem Jahr weniger als 7.500 Euro Umsatzsteuer gemeldet, dann gestattet das Finanzamt die Meldung auch quartalsweise.
Dauerfristverlängerung
Vielen Unternehmen fällt es schwer, die Buchhaltung bis zum 10. Tag des Folgemonats abzuschließen. Zu umfangreich sind die Aufgaben im Rechnungs- und Mahnwesen, auch wenn Dokumentenformulare und Vorlagen für Mahnungen die Arbeit bereits erleichtern. Gehen die Unterlagen erst an einen Steuerberater, ist diese Frist nicht zu halten. Hier hilft dann die Dauerfristverlängerung. Monatsmelder müssen diese jährlich neu beantragen, bei Quartalszahlern reicht ein einmaliger Antrag. Voraussetzung für eine Bewilligung ist ein „Wohlverhalten“ des Unternehmens. Steuern dürfen nicht offen und die Zahlungen müssen bisher pünktlich eingegangen sein. Dann verschiebt sich das Fälligkeitsdatum für die Umsatzsteuervoranmeldung auf den nächsten Monat. Die Voranmeldung für den Januar wäre somit erst am 10. März fällig. Das verschafft dem Unternehmen Zeit für das korrekte Erstellen aller Ausgangsrechnungen, für das Verbuchen der Eingangsrechnungen und für richtiges Mahnen mit Hilfe von Vorlagen für Mahnungen.
1/11-Vorauszahlung
Im Gegenzug für die Dauerfristverlängerung verlangt das Finanzamt eine Vorauszahlung auf die künftige Umsatzsteuerschuld. Diese ergibt sich aus einem Elftel des gesamten Umsatzsteuerbetrags des Vorjahres. Er wird angemeldet und abgeführt. In der Regel erfolgt das bei Umsatzsteuervoranmeldung für den Januar mit dem dafür vorgesehenen Elster-Formular. Im Dezember wird dann die geleistete Zahlung wieder angerechnet.