Zum Jahreswechsel 2016 ist eine ganze Fülle von Änderungen in Kraft getreten, die die verschiedensten Versicherungen für Unternehmer und Selbstständige betreffen. Welche das sind und welche davon auch Sie betreffen, lesen Sie im folgenden Artikel.

Gesetzliche Rentenversicherung – neue Beitragsbemessungsgrenze 2016

Die neue Beitragsbemessungsgrenze wird 74.400 (West) und 64.800 Euro (Ost) betragen. Damit steigt der Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, da erst das darüber hinausgehende Einkommen beitragsfrei bleibt. Für die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung bedeutet das die Anhebung der geförderten Höchstbeträge auf monatlich 248 Euro oder jährlich 2.976 Euro. Damit eröffnet sich ein zusätzliches Potenzial, um mit diesen Instrumenten zur Altersvorsorge schon aufgrund der Sozialabgaben- und Lohnsteuerersparnis eine Rendite zu erwirtschaften.

Basis-Rente – Sonderausgabenabzug steigt

Mit dem förderfähigen Beitrag zur Basis-Rente steigt ab Januar 2016 die Bezugsgröße auf maximal 22.766 Euro für Singles bzw. 45.532 Euro für Verheiratete. Bis zu dieser Grenze können die tatsächlich aufgewendeten Beiträge im Jahr 2016 zu 82 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Es ergeben sich also maximale Abzüge in Höhe von 18.668 Euro für Singles bzw. 37.336 Euro für Ehepaare. Die Basis-Rente ist zwar mit einigen Restriktionen versehen, kann bei cleverer Gestaltung aber insbesondere für Selbständige, denen die bAV nicht offensteht, ein probates Mittel, für das Alter vorzusorgen und gleichzeitig Steueroptimierung zu betreiben.

Gesetzliche Krankenversicherung – Beitragsbemessungsgrenze ebenfalls angehoben

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2016 von aktuell 49.500 Euro auf 50.850 Euro im Jahr. Für die Versicherungspflichtgrenze folgt daraus, dass Angestellte über 56.250 Euro im Jahr bzw. 4.687,50 Euro pro Monat verdienen müssen, um den Wechsel in die private Krankenversicherung realisieren oder dort verbleiben zu können. Zum Vergleich: In diesem Jahr liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 4.575 Euro monatlich. Die Entscheidung, auch bei Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze die PKV zu bevorzugen, ist endgültig und sollte daher sorgfältig bedacht werden.

Private Krankenversicherung – einheitlicher PKV-Tarifwechselleitfaden verbindlich

Fast alle privaten Krankenversicherer hatten sich auf einen PKV-Tarifwechselleitfaden geeinigt, um den Versicherten einen besseren Service zu bieten – dieser tritt nun in Kraft. Es geht darum, Wechsel-Anfragen schneller und professioneller zu bearbeiten. So sollen beispielsweise vielfältige Angebote innerhalb einer festgelegten Frist unterbreitet werden, um Beitragsanpassungen oder veränderten Lebensumständen besser gerecht zu werden. Vor allem aber die neuen Tarife, die die privaten Krankenversicherer regelmäßig auf den Markt bringen, sollen so auch für Bestandskunden besser zugänglich werden. Hintergrund war die wachsende Nachfrage zur Beitragsoptimierung, die den privat Krankenversicherten in jedem Fall zusteht.

Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen

Der einheitliche Krankenkassenbeitrag von 14,6 Prozent bleibt zwar erhalten, aber die individuellen Zusatzbeiträge, die die Krankenkassen im eigenen Ermessen erheben dürfen, können 2015 bis zu 1,1 Prozent betragen. Bislang war der Höchstsatz mit 0,9 Prozent etwas niedriger, sodass der durchschnittliche gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag im kommenden Jahr bei 15,7 Prozent liegen wird. Versicherte haben natürlich die Möglichkeit zum Wechsel.

Gesetzliche Pflegeversicherung – Einzelbereiche des Pflegestärkungsgesetzes greifen

Ab 2016 haben alle Pflegebedürftigen und pflegende Angehörige einen Anspruch auf bessere Beratungsleistungen, so sieht es das zweite Pflegestärkungsgesetz vor. Der überarbeitete Pflegebegriff, der künftig mit fünf Pflegegraden differenzierter auf den Pflegebedarf eingehen wird, greift aber erst im Jahr 2017. Bis dahin sind die drei Pflegestufen verbindlich. Die Pflegeversicherung wird auch im nächsten Jahr ein wichtiges Thema bleiben, da die Versorgungslücken im Pflegefall umfassende Vorsorge erfordern, sollen nicht die Verwandten ersten Grades in die Finanzierung einbezogen werden.

Sachversicherungen – Nachrüstfrist für Rauchmelder läuft aus

Die Rauchmelder-Pflicht gilt zwar schon generell für alle Neubauten, für Bestandsimmobilien gab es aber noch verschiedene Fristen zur Nachrüstung. Im Bremen, Sachsen-Anhalt sowie Niedersachsen laufen diese im neuen Jahr aus. Wer bis dahin noch keine Rauchmelder angebracht hat, muss damit rechnen, dass Gebäude- und Hausratversicherung ihren Versicherungsschutz versagen, da die Obliegenheiten nicht erfüllt wurden.

Womit 2016 zu rechnen ist

Auch im Laufe des Jahres werden die Versicherungslücken, die die Sozialversicherungen in immer größeren Maß aufweisen, ein wichtiges Thema bleiben. Neben der Altersversorgung, die angesichts der anhaltend extrem niedrigen Zinsen ein Umdenken erfordert, dürfen dabei die vorzeitigen Risiken nicht außer Acht gelassen werden: vorzeitiger Tod, Berufsunfähigkeit und Pflegefall.

Die Krankenversicherung eröffnet sowohl bei den Krankenkassen als auch den privaten Krankenversicherungen Optimierungsmöglichkeiten. Die Beitragsanpassungen ermöglichen den außerordentlichen Wechsel, der aber in beiden Fällen gut recherchiert und überlegt durchgeführt werden sollte. Ist es bei den Krankenkassen durchaus möglich, den Anbieter regelmäßig zu wechseln, empfiehlt sich dieses Vorgehen in der privaten Krankenversicherung nur in bestimmten Grenzen: Hier beeinflussen Eintrittsalter und Gesundheitszustand die Beitragskalkulation. Schon aus diesem Grund sollte bei einer Tarifoptimierung zunächst die eigene Versicherungsgesellschaft angefragt werden, da Versicherte einen Anspruch auf interne Umstellung haben – und unter dem Strich Beitrag sparen können.

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