Änderungen im Steuerrecht 2017 | Bild: ©Gina Sanders | fotolia.com

Ab Januar 2017 greifen die Änderungen zur Modernisierung im Steuerrecht, die der Bundestag im Mai 2016 beschlossenen hat. Da inzwischen auch der Bundesrat zugestimmt hat, kommen einige Änderungen auf die Steuerpflichtigen zu. Diese betreffen sowohl Arbeitnehmer als auch Gewerbetreibende und Selbständige, deren Einnahmen-Überschussrechnung Bestandteil der Einkommensteuererklärung ist. Die weitere Digitalisierung des Steuerprozesses ist ein wichtiges Ziel des Gesetzes. Ob die damit erwarteten Erleichterungen für Steuerzahler und Finanzbehörden tatsächlich eintreten, bleibt abzuwarten.

Zunehmende Digitalisierung modernisiert die Steuererklärungen

Der demographische Wandel hat auch die Finanzämter erreicht – die Zahl der Steuerprüfer sank in den letzten Jahren erheblich, das Ende dieser Entwicklung ist noch nicht erreicht. Steuerprüfungen sollen sich künftig an der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit orientieren. Im Bereich der Einkommenssteuer werden sich Einzelfallprüfungen auf risikoreiche Sachverhalte beschränken. Das Angebot einer „vorausgefüllten“ Steuererklärung gibt es bereits, es soll jetzt weiter ausgebaut werden. Des Weiteren wird die elektronische Steuererklärung ELSTER aufgerüstet. Belege können künftig ebenso elektronisch eingereicht werden wie Anträge oder Widersprüche gegen den Steuerbescheid. Und auch neu: Belege werden nur noch im Einzelfall angefordert. Auch Spendenquittungen müssen die Steuerpflichtigen nicht mehr automatisch einreichen. Ziel der Änderungen um Steuerrecht ist der automatische Ablauf der gesamten Steuerermittlung im Bereich der Einkommenssteuer. Eine manuelle Bearbeitung erfolgt nur, wenn in dem neu angebotenen Freifeld Angaben zu Besonderheiten gemacht werden, die den Einsatz eines Finanzbeamten erfordern. Das Finanzamt wird ELSTER nun auch nutzen, um Steuerbescheide elektronisch zu übermitteln. Hierzu ist das Einverständnis des Steuerpflichtigen notwendig. Vorsicht, Sie müssen nun regelmäßig Ihr elektronisches Postfach prüfen, denn drei Tage nach Erhalt der E-Mail gilt der Bescheid als angenommen. Es beginnt die Einspruchsfrist!

Die Abgabefristen für die Einkommensteuer ändern sich

Gute Nachricht für alle Arbeitnehmer, Gewerbetreibende und Freiberufler, die einkommensteuerpflichtig sind: die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verlängert sich. Mussten bisher die Formulare bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen, so hat man jetzt bis zum 31. Juli Zeit. Noch mehr Zeit hat, wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lässt. Gab es bisher eine Frist von 12 Monaten, so verlängert sich diese jetzt auf 14 Monate. Das Finanzamt hat aber das Recht, die Steuererklärung bereits vorab zu verlangen. Das trifft oft Steuerzahler, die im letzten Jahr erst nach Aufforderung oder zu spät abgegeben haben. Die Behörden können aber auch Steuerpflichtige nach dem Zufallsprinzip aussuchen und zur Vorababgabe auffordern. Dann müssen diese die Einkommenssteuer innerhalb von vier Monaten erklären.

Finanzbehörden erhöhen den Verspätungszuschlag durch Änderungen im Steuerrecht

Wer zu spät erklärt, den bestraft das Finanzamt. Allerdings sind die vorgesehenen Sanktionen doch nicht in der Höhe durchgesetzt worden, wie es im Gesetzentwurf noch zu lesen war. Einen automatischen Zuschlag von 50 Euro je angefangenen Monat wird es nicht geben. Doch es bleibt dabei, ist die Frist abgelaufen, wenn die Steuererklärung beim Amt eintrifft, so wird es teuer. Fällig wird ein Verspätungszuschlag in Höhe von 0,25 Prozent der errechneten Steuerschuld, mindestens jedoch 10 Euro. Der Betrag ist auf höchsten 25.000 Euro begrenzt. Er wird jedoch nur die Steuerpflichtigen treffen, die auch wirklich Steuern zahlen bzw. nachzahlen müssen.

Die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht auf einen Blick
– Ablauf des Einkommensteuerverfahrens jetzt vollständig elektronisch
– Belege, auch Spendenquittungen, nur noch auf Anforderung versenden
– Frist zur Abgabe verlängert sich um zwei Monate
– Verspätungszuschlag wird auf 0,25 Prozent je Monat erhöht