Die Haftung für schädigende Produkte kann deutlich über den Versicherungsumfang einer konventionellen Betriebshaftpflichtversicherung hinausgehen. Vor allem für Unternehmen, die nicht an Endkunden liefern, sondern an weiterverarbeitende Firmen, spielt daher die Produkthaftpflichtversicherung eine wichtige Rolle.
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Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt zwei Arten der Produkthaftpflichtversicherung. Die konventionelle und die erweiterte Produkthaftpflicht. Dabei geht es darum, ob die Produkthaftpflicht Teil der Betriebshaftpflichtversicherung ist oder hinzugebucht werden muss.
- Zur Berechnung der Rate werden folgende Kennzahlen geprüft: Branche, Betriebsrisiko, Jahresumsatz, Betriebsgröße sowie die Deckungssumme.
- Händler und Hersteller sind dazu angehalten eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen.
Was beinhaltet eine Produkthaftpflichtversicherung?
Die Produkthaftpflichtversicherung ist besonders wichtig für Hersteller und Händler. Sollten Ihre vertriebenen Produkte fehlerhaft sein und zu Schäden führen, haften Sie, gemäß ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz), für die entstandenen Schäden. Die bedarfsgerechte Erweiterung der Betriebshaftpflichtversicherung wird in einem separaten Absatz beleuchtet, da die erweiterte Produkthaftpflicht lediglich in Kombination abzuschließen ist. Häufig ist die Produkthaftpflichtversicherung Teil der Betriebshaftpflichtversicherung. Häufig aber auch nicht. Dann müssen Sie diesen Baustein hinzubuchen.
Wer benötigt die Produkthaftpflichtversicherung?
Grundsätzlich benötigen Hersteller und Händler eine Produkthaftpflichtversicherung. Das heißt also auch Unternehmen, die als Produzenten, Waren herstellen und in ihrem Namen vertreiben. Beispielsweise in der Getränkeindustrie. Viele Unternehmer wissen allerdings nicht, dass auch Gastronomen eine Produkthaftpflichtversicherung benötigen. Zumindest ist dies zu empfehlen. Denn Gastronomen werden haftbar gemacht für die Ausgabe der Gerichte und Speisen. Sollte also durch den Verzehr der Speisen des Gastronomen ein Personenschaden entstehen, greift die Produkthaftpflicht.
Darüber hinaus gibt es “Quasihersteller”. Das sind Unternehmen, die Produkte mit Ihrem Branding versehen und diese Produkte vertreiben, obwohl Sie es gar nicht selbst hergestellt haben. Für die Schäden, die daraus entstehen, sind die “Quasihersteller” genauso haftbar zu machen wie die im eigentlichen Sinne.
Eingangs haben wir Herstellern und Händlern die Empfehlung ausgesprochen eine Produkthaftpflichtversicherung abzuschließen. Oft können die Hersteller eines Produktes nicht ausfindig gemacht werden, dann geht die Haftung für das Produkt auf den Händler über. Dies ist dann der Fall, wenn Produkte aus dem Ausland bezogen werden.
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Konventionelle Produkthaftpflichtversicherung
Wie bereits im ersten Absatz erwähnt, kann es durchaus sein, dass Sie die Produkthaftpflichtversicherung hinzubuchen müssen. Bei der konventionellen Produkthaftpflichtversicherung ist dies allerdings nicht der Fall. Sollten Menschen oder Dinge, durch ein mangelhaftes Produkt Schaden nehmen, greift die Produkthaftpflichtversicherung. Auch wenn Vermögensschäden aus Personen- oder Sachschäden resultieren, sind Sie geschützt und Ihre Versicherung übernimmt die anfallenden Kosten.
Schadenbeispiel
Ein Unternehmen stellt Wärmekissen mit Flüssigfüllung her. Nachdem diese sich erwärmt haben, lief bei einigen Kissen die Flüssigkeit heraus und verursachte Hautverletzungen. Die Kunden haben Schadenersatz gefordert.
Produkthaftpflichtversicherung erweitern
Eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist, anders zur konventionellen, nicht Teil der Betriebshaftpflicht. Diese muss zwingend hinzugebucht werden. Prüfen Sie Ihre Police einschlägig. Besonders wichtig ist dieser Baustein für Händler und Hersteller, die Produkte zur Weiterverarbeitung herstellen – also keine Endprodukte. Dadurch wird die herkömmliche Produkthaftpflichtversicherung erweitert und schützt Sie vor echten Vermögensschäden (finanzielle Schäden).
Schadenbeispiel
Ein Turbinenhersteller liefert einer Fluggesellschaft mangelhafte Turbinen aus. Es kann, ohne gründlicher Überprüfung, nicht ermittelt werden wie viele der Turbinen betroffen sind. Somit entsteht ein echter Vermögensschaden. Hier greift die Produkthaftpflichtversicherung. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Was wird von einer Produkthaftpflicht im Schadenfall übernommen?
Dadurch, dass die Produkthaftpflichtversicherung nur ein Baustein der Betriebshaftpflicht ist, kann sie separat gedeckt werden und verhandelbare Selbstbehalte aufweisen. Die drei Schadensarten, Personen-, Sach-, und Vermögensschäden sind Teil der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Produkthaftpflicht versichert Sie unter anderem gegen Vermögensschäden.
Ziel einer Produkthaftpflichtversicherung ist es im Schadenfall und bei Schadenersatzansprüchen geschützt zu sein. Da Sie eine Deckungssumme im Vorfeld vereinbaren, wird die Produkthaftpflicht auch nur bis zu dieser Summe die Kosten übernehmen. Dabei kann es passieren, dass Waren ersetzt werden müssen und es zu Folgeschäden an Personen und Sachen kommt. Aber auch nachweisliche Vermögensschäden durch Betriebsausfälle beispielsweise werden gedeckt.
Ein wichtiger Bestandteil der Produkthaftpflicht ist die rechtliche Komponente. So bewertet und überprüft diese Komponente alle erhobenen Ansprüche gegen Sie. Dies ist besonders wichtig, da es sich um komplexe Fälle handelt, wenn die Produkthaftpflicht eingreift. Wer zu welchem Zeitpunkt in die Verantwortung genommen wird im Schadensfall, kann nur durch Experten ermittelt werden. Besonders dann wenn die Kette der Zulieferer schier endlos lang erscheint. Ist es dann so, dass nachdem die Forderungsansprüche geprüft und bewertet wurden, diese unzulänglich sind, werden diese zurückgewiesen. Dennoch fallen sowohl für die Bewertung und Überprüfung als auch für die Zurückweisung Kosten an. Diese übernimmt auch die Produkthaftpflichtversicherung.
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Betriebshaftpflichtversicherung bedarfsgerecht erweitern
Die enorme Bedeutung einer Betriebshaftpflichtversicherung resultiert aus der Unwägbarkeit des Haftungspotenzials: Kein Unternehmen kann vorhersehen, welche berechtigten Schadenersatzforderungen Dritter jemals zu bestreiten sind. Dabei kann es sich um Personen- oder Sachschäden, in einigen Fällen aber auch um reine Geldwerte, also Vermögensschäden handeln.
Noch unübersichtlicher wird die Situation allerdings, wenn ein Unternehmen Produkte herstellt, importiert oder mit ihnen handelt, die zur weiteren Verarbeitung bestimmt sind. Führen diese Halbfertigzeuge nämlich zu Schäden, weil sie entweder bestimmte zugesagte Eigenschaften nicht erfüllen, erweitert sich die Haftung auch um vertragliche Bestandteile oder reine Vermögensschäden.
Versicherungsschutz nur über Produkthaftpflicht möglich
Ein Beispiel soll die komplexe Haftungssituation verdeutlichen:
Ein Maschinenbauer produziert Maschinen zur Herstellung von Glasflaschen, die bestimmte Eigenschaften haben müssen. Diese Flaschen werden an den Getränkehersteller ausgeliefert, der seine Abfüllanlage damit bestückt. Da die Glasflaschen allerdings eine zu geringe Wandstärke aufweisen, platzen sie wegen des hohen Druckes beim Befüllen. Ein Arbeiter wird verletzt.
Die echten Betriebshaftpflichtschäden, also der Personenschaden und der Sachschaden, der aus dem bereits abgefüllten Wasser besteht, sind nicht das Problem – sie wären in jeder Betriebshaftpflicht versichert. Schwieriger wird es allerdings mit den Kosten, die bereits für die Rohstoffe sowie die Herstellung der Glasflaschen und des Mineralwassers angefallen sind. Diese reinen Kostenschäden lassen sich nur über eine spezielle Produkthaftpflichtversicherung abdecken.
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Problematik der Zuliefererbetriebe erfassen
Sobald also ein Unternehmen als Zulieferer für andere auftritt und zu diesem Zweck selbst produziert oder mit eingekauften Waren handelt, werden im Vorfeld bestimmte Produkteigenschaften vertraglich festgelegt. Werden diese nicht eingehalten und mangelhafte Produkte ausgeliefert, können immense Folgeschäden im weiterverarbeitenden Unternehmen verursacht werden.
Ebenso interessant für die Produkthaftpflicht können auch Arbeiten, Leistungen oder Montagen sein, die nicht entsprechend der Vereinbarungen ausgeführt werden. Diese Schäden stellen der Sache nach keine Sachschäden dar, sondern reine Vermögensschäden – die in der Standard-Betriebshaftpflichtversicherung nicht gedeckt sind. Hier sind nämlich nur Vermögensschäden als Folge eines Sach- oder Personenschadens versichert. Aus diesem Grund wurde die Produkthaftpflichtversicherung in verschiedenen Bausteinen entwickelt, sodass sich das reelle Haftungsrisiko effektiv minimieren lässt.
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Als Grundlage ausführliche Betriebsbeschreibung nutzen
Nur eine ausführliche Risikoanalyse kann dafür sorgen, dass ein bedarfsgerechtes Versicherungspaket zusammengestellt wird. Entscheidend ist dabei, wann das Unternehmen seine Produkte in den Verkehr einbringt – dann muss die Haftung von der Produkthaftpflichtversicherung übernommen werden. Ein solcher Vertrag wird immer im Zusammenspiel mit einer Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart und sollte auf der Grundlage einer detaillierten Beschreibung der Geschäftstätigkeit ausgearbeitet werden.
Da das Haftungspotenzial sehr komplex ist, empfiehlt sich etwas Aufwand bei der Recherche und dem Vergleich der unterschiedlichen Angebote. Erleichternd ist die Tatsache, dass die Versicherungswirtschaft für einzelne Branchen Bausteine entwickelt hat, die die typischen Risiken umfassend behandeln. Insbesondere bei der Produkthaftpflicht gilt allerdings, dass der Preis nicht das alleinige Kriterium bei der Auswahl sein sollte.
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Kosten der Produkthaftpflichtversicherung
Wie bereits erwähnt ist die Produkthaftpflichtversicherung häufig in der Betriebshaftpflichtversicherung inbegriffen. Dabei sind die Kosten abhängig von einigen Faktoren. Diese sind:
- Branche
- Betriebsrisiko
- Jahresumsatz
- Betriebsgröße
- Deckungssumme
Lassen Sie sich von den Anbietern oder Versicherern individuelle Angebote unterbreiten. Sollten Sie in Ihrer Branche geringen bis keinen Risiken ausgesetzt sein, kann es gut sein, dass Sie mit 50 – 100 € pro Monat versichert werden. Häufig ist das allerdings nicht der Fall. Rechnen Sie mit einer Summe ab 500 € aufwärts. Ein Vergleich der Anbieter und deren Angebote ist also dringlichst zu empfehlen.
Fazit – Produkthaftpflichtversicherung im Detail prüfen
Als Erweiterung zur Betriebshaftpflichtversicherung befasst sich die Produkthaftpflicht mit den Schäden, die ein Unternehmen wegen mangelhafter Produkte oder Arbeiten den weiterverarbeitenden Firmen zufügt. Da es sich hierbei über die Personen- und Sachschäden hinaus auch um reine Vermögensschäden handelt, muss dieses Haftungspotenzial separat aufgefangen werden.
Vor allem Zuliefererbetriebe, die sich vertraglich auf bestimmte Eigenschaften ihrer Zwischenerzeugnisse, Arbeiten oder Leistungen festgelegt haben, sollten diese Erweiterung ins Auge fassen, um sich nicht einem exorbitanten finanziellen Risiko auszusetzen. Die Versicherungswirtschaft hat die Produkthaftpflichtversicherung in Modulen konzipiert, die sich branchenspezifisch bedarfsgerecht zusammenstellen lassen.
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