Scheinselbstständigkeit | © Tingey Injury Law | unsplash.com
Mit dem Ziel, Kosten für Löhne und Sozialversicherung einzusparen, bauen Unternehmen häufig Arbeitsplätze ab. Die Arbeitsleistung wird trotzdem benötigt – immer wieder erhalten dann ehemalige Angestellte das Angebot, als Selbständige weiterhin für den Betrieb tätig zu sein. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn oft liegt hier nur eine Scheinselbstständigkeit vor. Scheinselbstständigkeit ist eine Form der Schwarzarbeit und damit strafbar. Ein aufgedeckter Sozialbetrug kann außerdem teuer werden, denn das Unternehmen haftet für vorenthaltene Beiträge bis zu 30 Jahren.