Incoterms regeln den Gefahrenübergang
Rechtlich erwirbt ein Käufer das Eigentumsrecht, wenn ihm die Ware übergeben wird. Diese Art des Handelns ist jedoch nur noch wenig zu finden, typisches Beispiel ist der Einzelhandel. Versendet der Verkäufer seine Produkte, muss er sich Gedanken machen, ab wann er selbst nicht mehr Eigentümer ist. Juristisch spricht man hier vom Gefahrenübergang. Dabei geht es stets um die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt der Verkäufer für seine Produkte verantwortlich ist. Unternehmen können Forderungen richtig mahnen, ohne jedoch ihr Geld zu bekommen, wenn der Käufer den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware abstreitet. Da nutzt dann auch ein mehrstufiges Mahnwesen nichts. Sobald die verkauften Waren das Unternehmen verlassen, können unterschiedliche Risiken auftreten. Zuerst muss geklärt werden, wer den Transport überhaupt beauftragt und wer ihn bezahlt. Packstücke könnten dabei beschädigt werden oder abhanden kommen. Transportierte Flüssigkeiten könnten auslaufen und fremdes Eigentum oder sogar die Umwelt erheblich verschmutzen. Lebensmittel oder Arzneien könnten verderben. Bei Lieferungen ins Ausland fallen außerdem Zollgebühren und Kosten für die Ausstellung von Zollpapieren an. Muss der Transporteur oder gar der Käufer dafür zahlen?
Unternehmen sind gut beraten, sich den Verkaufsweg ihrer Artikel einmal aufzuzeichnen. In Verträgen mit Kunden lassen sich dann Lieferbedingungen vereinbaren, die die Risikoübernahme eindeutig klären. Im Internationalen Warenhandel sind dafür Incoterms entwickelt worden, die allgemein anerkannt sind. Möchte man sich auf diese berufen, dann müssen sie im Vertrag explizit genannt werden. Aktuell sind die Incoterms 2010 gültig.
Wichtiger Vertragsbestandteil im internationalen Warenverkehr
Incoterms legen fest, welche Transportkosten der Verkäufer und welche der Käufer zu tragen hat und wer die finanzielle Last bei Beschädigungen oder Verlust trägt. Gern genutzt wird der Incoterm „Ex Works“, also Lieferung ab Werk. Diese Lieferbedingung zwingt den Käufer, sich um den Transport seiner Kaufgegenstände selbst zu kümmern. Diese werden ihm im Werk des Unternehmens bereitgestellt. Er kann sie selbst abholen oder jemand Dritten damit beauftragen. Auch für das Verladen ist er verantwortlich. Sobald die Produkte das Werk verlassen, haftet der Käufer für alle Schäden an der Ware bzw. wenn diese Schäden bei Fremden verursacht.
Treten Unternehmen als Käufer im internationalen Handel auf, müssen sie diese Incoterms genau kennen, denn sie legen Verpflichtungen fest, die mit erheblichen Kosten verbunden sind. So kann die vermeintliche Schnäppchenware schnell teuer werden, wenn Ladegebühren im Export- und Importhafen, Einfuhrzoll, Einfuhrsteuer und Versicherungen noch dazukommen. Im Internet finden sich informative Übersichten zur Bedeutung der einzelnen Incoterms.