Betriebliche Altersvorsorge bAV Betriebliche Altersvorsorge bAV | Bild: ©PhotoSG | fotolia.com

Die extrem lange Niedrigzinsphase bringt alle Instrumente zur Altersvorsorge an ihre Grenzen – trotzdem bleibt Vorsorge unerlässlich. Die Betriebliche Altersvorsorge (bAV) empfiehlt sich als gangbarer Kompromiss, muss jedoch von Unternehmerseite professionell geebnet werden.

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Die kritische Situation in der Altersvorsorge

Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht ausreichen, darüber sind sich alle Betroffenen weitestgehend einig. Allerdings stellen sich aktuell große Herausforderungen: Die extrem niedrigen Zinsen schmälern die Renditen der klassischen festverzinslichen Vorsorgeinstrumente, die fondsgebundenen Alternativen unterliegen naturgemäß den Schwankungen volatiler Märkte.

Die staatlich geförderte Riester-Rente bleibt mit ihren strengen Regularien ebenso hinter den Erwartungen zurück wie die Basis-Rente – zumindest können diese Produkte unter dem Strich eine Rendite erwirtschaften, die allerdings aus den Zulagen und steuerlichen Effekten herrührt. Davon profitieren auch die Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung: Direktversicherung, Unterstützungs- und Pensionskassen oder Pensionszusage.

Rendite durch Sozialabgaben- und Steuerersparnis

Die sogenannte Gehaltsumwandlung steht jedem Arbeitnehmer gemäß § 1a BetrAVG gesetzlich zu, über die Ausgestaltung entscheidet allerdings der Arbeitgeber. In dieser Festlegung steckt eine Menge Sprengkraft für den Unternehmer, aber ein enormes Potenzial für die Versicherten:

Der Abzug des Versicherungsbeitrages vom Brutto-Lohn sorgt für Einsparungen bei der Lohnsteuer und den Sozialabgaben, sodass unter dem Strich deutlich weniger investiert werden muss. Gleichzeitig können die Versicherten von kostengünstigen Gruppentarifen profitieren, wenn der Arbeitgeber eine entsprechende Auswahl vorgibt – und hier beginnt das enorme Haftungspotenzial des Unternehmens: Arbeitgeber müssen eine weitgehende Fürsorge- und Beratungspflicht in puncto Gehaltsumwandlung erfüllen.

Diese bezieht sich nicht nur auf korrekte Auskünfte zum Thema betriebliche Altersvorsorge bAV, sondern u. a. auch auf das Gebot der Wertgleichheit bei der Auswahl. Vor allem aber muss der Arbeitgeber die Haftung für den Fall übernehmen, wenn der ausgewählte Versicherer seine zugesagten Leistungen nicht einhalten kann – eine Konstellation, die nicht zur Motivation geeignet ist.

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Klassisches Dilemma – professionelle Unterstützung nutzen

Trotzdem bleibt die Gehaltsumwandlung das aktuell effektivste Instrument für die Altersvorsorge. Im Vergleich zu den privaten Möglichkeiten können deutliche Vorteile generiert werden, was ausschlaggebend dafür sein dürfte, dass diese sogenannte Betriebsrente vom Gesetzgeber gestärkt werden soll. Die vielen Aspekte, die bei der Einrichtung eines betrieblichen Versorgungswerkes zu beachten sind, sollten Unternehmer nicht davon abhalten.

Die Einbeziehung von professionellen Beratern, die sinnvollerweise unabhängig von Versicherungsgesellschaften agieren, empfiehlt sich in jedem Fall, um eine Haftungsminimierung zu erreichen. Auf der anderen Seite sind nämlich die Effekte einer betrieblichen Altersversorgung nicht zu unterschätzen: Über die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs der Arbeitnehmer hinaus wird die Identifizierung mit dem Unternehmen enorm gestärkt, insbesondere wenn sich das Unternehmen mit einem Zuschuss an der Altersversorgung beteiligt.

Betriebliche Altersvorsorge für Unternehmer

Aber auch die Unternehmer selbst können in Abhängigkeit von der Gesellschaftsform von den Instrumenten der betriebliche Altersvorsorge bAV profitieren. Die zur Verfügung stehenden Instrumente reichen beispielsweise bei Geschäftsführern einer GmbH von der Direktversicherung über Pensions- und Unterstützungskassen bis hin zur Pensionszusage, die sowohl Rentenleistungen als auch die Absicherung vorzeitiger Risiken umfassen kann.

In jedem Fall sollten der Steuerberater, bei Bedarf auch ein Rechtsanwalt und vor allem ein Experte für bAV in die vertragliche Ausgestaltung involviert werden, um die in Frage kommenden Möglichkeiten effektiv und belastbar auszuschöpfen. Schon die Ausgestaltung einer Zusage birgt nämlich enorme Risiken: Vereinbart das Unternehmen zum Beispiel eine bestimmte Rentenleistung, die die gewählte Versicherung dann nicht erreicht, steht es für die Differenz in Haftung.

Alternativ sollten sich die Zusagen immer auf einen Beitrag beziehen, den das Unternehmen monatlich zur Ausfinanzierung aufbringt. Schon die Weichenstellung entscheidet also darüber, ob die betriebliche Altersversorgung für ein Unternehmen und den Unternehmer selbst zum Erfolgsmodell wird.

Fazit – Betriebliche Altersvorsorge

Um die kritische Versorgungssituation im Rentenalter zu entschärfen, empfehlen sich verschiedene Vorsorgewege, die allerdings unterschiedlich effektiv sind. Vor allem die Instrumente der betrieblichen Altersversorgung zeichnen sich an dieser Stelle aus, fordern aber vom Unternehmen ein außerordentliches Engagement. Zum einen ist die Haftung komplex und nicht zu unterschätzen, zum anderen erhöht sich der Verwaltungsaufwand.

Allerdings können mit der Implementierung eines betrieblichen Versorgungswerkes auch enorme Effekte erzielt werden. Das Thema bAV eignet sich aber auch für Unternehmer selbst, wenn die Gesellschaftsform dies hergibt. Die Einschaltung von marktneutralen Experten empfiehlt sich in jedem Fall, um die zahlreichen Haftungsfallen zu umschiffen und die unternehmerische Verantwortung fundiert zu erfüllen.

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