bav Betriebliche Altersvorsorge | © Matthew Bennett | unsplash.com

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) rückt bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen immer mehr in den Fokus. Dabei ist nicht nur alles «eitel Sonnenschein». Denn die betriebliche Altersvorsorge kann neben all ihren positiven Vorteilen, bei falscher Betreuung auch für das eigene Unternehmen bedrohlich werden. Im Folgenden gehen wir auf Risiken und Chancen ein.

BAV für KMU

Hierzulande ist gesetzlich geregelt, dass jeder Arbeitnehmer die Möglichkeit haben muss, einen Teil seiner Bezüge für die bAV einzahlen zu können. Dieses Recht auf Entgeltumwandlung ermöglichen dem Arbeitgeber individuelle Versorgungskonzepte anzubieten, was sie im Vergleich zu anderen Mitbewerbern deutlich interessanter macht. Somit bildet die betriebliche Altersvorsorge eine hervorragende Möglichkeit, Mitarbeiter zu überzeugen und langfristig an den eigenen Betrieb zu binden.

Generell macht die bAV für KMU bereits ab dem ersten Mitarbeiter Sinn. Wer zehn Angestellte oder mehr hat, sollte sich an Experten wenden, die auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene betriebliche Altersvorsorge Konzepte erstellen und letztendlich auch integrieren. Eine große Hilfe in diesem Punkt sind etwa die seriösen Finanzdienstleister wie tecis. Schließlich ist es wichtig, die bAV alleine aus haftungstechnischen Gründen nicht in die eigenen Hände zu nehmen, sondern Experten am Markt das Vertrauen zu schenken. Diese sind auf das Thema spezialisiert und können den Unternehmer in allen Belangen zu fachlicher als auch juristischer Kompetenz beraten. Denn eine Unachtsamkeit oder sogar fehlende Dokumentationen können schnell zu hohen Schadenersatzforderungen mutieren.

Arten der betrieblichen AV

Die am verbreitetste und am häufigsten genutzte Art der betrieblichen Altersvorsorge ist die Direktversicherung. Hier kann der Mitarbeiter 254 Euro einzahlen. Dieser Betrag ist sozialversicherungsfrei sowie steuerfrei. Seit Beginn des Jahres 2018 ist es möglich, noch einmal 254 Euro steuerfrei einzuzahlen.

Bei der Unterstützungskasse hingegen kann der Mitarbeiter eine nicht begrenzte Menge an Kapital einzahlen. Dieses ist sozialversicherungsfrei sowie steuerfrei. Voraussetzung dabei ist, dass die Zahlungen stets gleichbleibend sind oder höher werden. Zusätzlich sind für die Unterstützungskasse Beiträge an den Pensionsverein zu leisten. Damit wird der Anspruch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers weiterhin erhalten, da die Leistungen fortgesetzt werden. Erteilt der Dienstherr eine Pensionszusage, ist dies verpflichtend und wird aus den Mitteln des Unternehmens finanziert. Möglich sind hier eine Einmalzahlung oder laufende Bezüge in Form einer lebenslangen Rente. Damit diese Art der bAV funktioniert, müssen im Betrieb entsprechende Rückstellungen an Kapital erfolgen.

Bei der Pensionskasse hingegen handelt es sich um eine betriebliche Altersvorsorge, die vom Arbeitnehmer, aber auch vom Arbeitgeber mithilfe der Gehaltsumwandlung ermöglicht werden kann. Die Pensionskasse tritt zum einen als Verwalter der eingezahlten Beträge auf und zahlt im Falle der Rente, das Kapital entsprechend wieder aus.

Als letzte Art gilt der Pensionsfonds. Diese versicherungsähnliche und selbstständige Versorgungseinrichtung bietet ebenfalls eine Vorsorge für das Alter. Hier gibt es im Grunde zwei Varianten in der Rechtsform. So unterscheiden sich diese in Pensionsfondsverein auf Gegenseitigkeit und Aktiengesellschaft.

Fazit

Grundsätzlich ist die bAV also eine wichtige Möglichkeit, den Mitarbeitern ein Stück soziale Verantwortung einzuräumen, sich um die Vorsorge für das Alter zu kümmern. Allerdings sollte die Umsetzung immer mit der Beratung durch einen Experten einhergehen. Denn das potenzielle Risiko, das bei Nichtbeachtung entstehen kann, lässt sich meist nur vom Profi aufzeigen und ist somit der sichere Weg, für ein handlungssicheres Unternehmen zu sorgen.