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Ein Geschäftsführer ist beauftragt, die Geschäfte seiner GmbH ordnungsgemäß zu führen. Unter dem § 43 des GmbH-Gesetzes ist die Haftung des Geschäftsführers im Detail erläutert. Demnach muss er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden, wenn er die Obliegenheiten der Gesellschaft bearbeitet. Darüber hinaus wurden im GmbH-Gesetzt weitere Pflichten zur GmbH-Geschäftsführer-Haftung definiert. mehr…