Schlagwort: § 43

GmbH-Geschäftsführer-Haftung: Pflichten nach § 43 des GmbH-Gesetzes

GmbH- GmbH | © Dariusz Sankow | unsplash.com

Ein Geschäftsführer ist beauftragt, die Geschäfte seiner GmbH ordnungsgemäß zu führen. Unter dem § 43 des GmbH-Gesetzes ist die Haftung des Geschäftsführers im Detail erläutert. Demnach muss er die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden, wenn er die Obliegenheiten der Gesellschaft bearbeitet. Darüber hinaus wurden im GmbH-Gesetzt weitere Pflichten zur GmbH-Geschäftsführer-Haftung definiert. mehr…