Den Begriff Leasing bringen viele Menschen hauptsächlich mit Fahrzeugen in Verbindung. Dabei überlässt der Vertragsgeber dem Vertragsnehmer gegen Zahlung einer monatlichen Rate einen Wagen. Nach Ende der Vertragslaufzeit hat der Vertragsnehmer die Möglichkeit, das Auto zurückzugeben oder zu einem festgelegten Restwert zu erwerben. Leasingverträge können jedoch auch für andere Dinge wie zum Beispiel Maschinen oder EDV-Anlagen abgeschlossen werden. Für Unternehmen ergeben sich hieraus Möglichkeiten, ohne große Investitionen zu Betriebs- und Produktionsmitteln zu kommen.
Operate Leasing, Finance Leasing und Cross-Border-Leasing
Es gibt grundsätzlich zwei Varianten: Operate Leasing und Finance Leasing. Letztere ist die gebräuchlichere Form und zeichnet sich durch längere Vertragslaufzeiten aus. Dagegen erhält der Vertragsnehmer beim Operate Leasing ein auf kurze Zeit befristetes Nutzrecht am Leasing-Objekt, wobei der Vertrag häufig die Möglichkeit der kurzfristigen Kündigung vorsieht. Operate Leasing wird von Unternehmen vor allem dann genutzt, wenn es um die kurzfristige Überbrückung von Engpässen geht.
Befinden sich die Partner eines Leasing-Geschäfts in verschiedenen Ländern, spricht man von Cross-Border-Leasing. Hierbei ist zu beachten, dass für die Vertragsparteien die steuerlichen Vorschriften des Landes gelten, in dem sich ihr Wohn- bzw. Firmensitz befindet. Cross Border Leasing wird von Unternehmen häufig dazu genutzt, sich die vorteilhaftere Steuergesetzgebung eines Landes zunutze zu machen.
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Leasing als Alternative zu Kredit und Finanzierung
Was Leasing gerade für Existenzgründer so attraktiv macht, ist der Umstand, dass der Unternehmer sich nicht erst bei seiner Bank um einen Kredit bemühen muss, den er mit Zinsen wieder zurückzahlen muss. Allerdings handelt es sich bei vielen Gesellschaften um Tochterfirmen von Banken. Daher kann es einem Leasing-Nehmer passieren, dass der Abschluss eines Vertrages den ihm zur Verfügung stehenden Kreditrahmen bei seiner Bank schmälert.
Nicht jeder Händler bietet seine Ware auf dieser Basis an. Dennoch haben Existenzgründer (und natürlich auch bereits etablierte Unternehmen) durch Einbinden einer Leasing-Gesellschaft die Möglichkeit, das gewünschte Objekt zu leasen. Dabei gestaltet sich der Ablauf folgendermaßen:
1.) Der Vertragsnehmer tritt beim Händler zunächst als potentieller Käufer auf und handelt möglichst günstige Kaufbedingungen aus.
2.) Danach beauftragt der Vertragsnehmer eine Leasing-Gesellschaft mit dem Kauf der Ware und verpflichtet sich ihr gegenüber, das Objekt zu leasen.
3.) Die Leasing-Gesellschaft erwirbt vom Händler das Objekt zum ausgehandelten Preis und überlässt es dem Vertragsnehmer auf Leasing-Basis.
Vor- und Nachteile
Inwieweit sich ein derartiges Geschäft für ein Unternehmen lohnt, lässt sich nur durch gründliches Abwägen der Vor- und Nachteile herausfinden. Zu den Vorteilen zählt unter anderem der Umstand, dass die Raten für ein geleastes Objekt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Hinzu kommt, dass die Leasingraten in der Regel keinen Zinsveränderungen unterworfen sind und somit eine zuverlässige Kalkulationsgrundlage bilden. Nicht zuletzt bleibt es dem Vertragsnehmer erspart, sich durch Aufnahme eines Kredits über Jahre hinweg an eine Bank binden zu müssen.
Allerdings sind die Raten in der Regel so kalkuliert, dass der Vertragsnehmer für das Objekt einen höheren Gesamtpreis bezahlt, als wenn er sich das Kapital in Form eines Darlehens besorgt und den Gegenstand oder die Immobilie käuflich erwirbt. Zudem muss sich der Vertragsnehmer für den im Vertrag festgesetzten Zeitraum an den Vertragsgeber binden. Er erwirbt kein Eigentum, belastet sich und sein Unternehmen jedoch mit monatlichen Fixkosten.
Vielzahl der Varianten
Da es eine Vielzahl von Varianten gibt, gilt es die jeweiligen Vertragsbedingungen gründlich zu studieren. Manche Anbieter sichern sich im Rahmen eines Teilamortisationsvertrags gegen Verlustrisiken ab, indem sie diese dem Vertragsnehmer auferlegen und ihn zu einer Mindererlöserstattung verpflichten. Beispiel: Der Vertragsnehmer gibt ein Objekt nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den Vertragsgeber zurück. Der hatte im Vertrag einen Leasing-Restwert festgelegt, den ihm der Verkauf des Objekts nach der Rückgabe einbringen soll. Liegt die tatsächliche Verkaufssumme darunter, muss der Vertragsnehmer die Differenz ausgleichen.
Umgekehrt gibt es auch Verträge mit Mehrerlösbeteiligung, bei denen der Vertragsnehmer an einem eventuellen Gewinn beteiligt wird. In diesem Fall ist zu überlegen, ob ein Full Service Leasing infrage kommt, bei dem der Vertragsgeber für Reparatur und Wartung des entsprechenden Objekts aufkommt.
Fazit
Es bietet Unternehmen und Existenzgründern eine Reihe lukrativer Vorteile, birgt aber auch Risiken. Dabei gibt es eine Vielzahl von Angeboten in unterschiedlichen Variationen. Wer sich mit dem Gedanken trägt, einen Vertrag abzuschließen, sollte die Konditionen kritisch prüfen und sich gegebenenfalls kompetent beraten lassen. Ein weiterer Artikel beschäftigt sich mit dem Leasen verschiedener Objekte.