Urheberrecht Urheberrecht | Bild: @ Fotolia.com

Das Urheberrecht schützt geistige und künstlerische Leistungen, wie zum Beispiel Fotografien, Filme und Texte sowie Musikstücke oder auch Software. Die Werke, die das Urheberrecht schützt, sind in den §§ 2 bis 6 Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt.

Damit ein Werk Urheberrechtsschutz genießt, muss es eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Als Urheber gilt einzig und allein der Schöpfer des jeweiligen Werkes. Das Urheberrecht ist dabei nicht auf Dritte übertragbar. Haben allerdings mehrere Personen ein Werk gemeinsam erschaffen und dieses lässt sich nur zusammen verwerten, gelten diese als Miturheber. Das Urheberrecht hat sogar über den Tod des Urhebers hinaus Bestand. Die Erben des Urhebers können noch bis zu 70 Jahre nach dessen Tod das Urheberrechte geltend machen.

Urheberrecht: Was ist geschützt?

  • Sprachwerke, zum Beispiel Bücher und Computerprogramme
  • Musikwerke, wie Songtexte und Noten
  • Filmwerke, das heißt, Filme und Videos
  • Lichtbildwerke, zum Beispiel Fotografien
  • Werke der bildenden Künste, wie Zeichnungen und Bilder
  • Technische und wissenschaftliche Darstellungen, wie Karten, Pläne und plastische Darstellungen

Es gibt jedoch auch Werke, die nicht unter das Urheberrecht fallen. Das sind beispielsweise wissenschaftliche Erkenntnisse wie physikalische Entdeckungen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetze sowie Verordnungen.

Abmahnung erhalten? Das sollten Sie unbedingt beachten

Wenn das Werk eines Urhebers unerlaubt genutzt oder vervielfältigt wurde, wurden dessen Rechte beeinträchtigt und eine Urheberrechtsverletzung liegt vor. Auch wenn das urheberrechtlich geschützte Werk geändert oder bearbeitet wurde, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung.

Haben Sie eine solche begangen, müssen Sie häufig mit einer Abmahnung rechnen. Dieser liegt üblicherweise eine Unterlassungserklärung bei, die Sie als Abgemahnter unterschreiben sollen. Leisten Sie die Unterschrift, verpflichten Sie sich aber, der in der Unterlassungserklärung angegebenen Forderung nachzukommen. Die Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der Sie auf Lebenszeit bindet. Unterschreiben Sie sie und verstoßen Sie später gegen die Unterlassungserklärung – sei es absichtlich oder nicht –, müssen Sie mit einer regelmäßig vereinbarten Zahlung einer hohen Vertragsstrafe rechnen.

Die wichtigsten Schritte nach dem Erhalt einer Abmahnung

  • Nehmen Sie die Abmahnung ernst und bewahren Sie Ruhe.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zum Abmahner auf.
  • Ziehen Sie einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt zurate.
  • Sollte der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beiliegen, unterschreiben Sie diese nicht ohne anwaltlichen Rat.
  • Überweisen Sie nicht voreilig die von Ihnen geforderten Kosten.

Beachten Sie: Wer die Unterlassungserklärung nicht wie verlangt oder überhaupt nicht abgibt, muss mit einer einstweiligen Verfügung rechnen. Mittels einer einstweiligen Verfügung kann die Abgabe der Unterlassungserklärung gerichtlich durchgesetzt werden. Aus diesem Grund sollte stets eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen – am besten mit der kompetenten Hilfe eines im Urheberrecht versierten Anwalts.

So schützen Sie sich vor Abmahnung im Urheberrecht

  • Lizenzen überprüfen: Wird Ihnen zum Beispiel ein Video von einem Kunden zur eigenen Verwendung überlassen, ist es empfehlenswert, die zugehörigen Lizenzen zu überprüfen. Es kann vorkommen, dass die Rechte nicht automatisch auf Sie übergehen.
  • Lizenz erwerben: Von großer Wichtigkeit ist es, die Lizenz vom Rechteinhaber zu erwerben, wenn Sie beispielsweise Bilder für Tonaufnahmen oder Videos brauchen.
  • Quellen benennen: Vergessen Sie nicht, bei der Veröffentlichung eines jeden Bildes immer die Quelle zu nennen.
  • Inhalte prüfen: Wenn Sie Links auf externe Inhalte veröffentlichen möchten, sollten Sie die Inhalte, auf die Sie verweisen, sorgfältig kontrollieren. Sollten sich auf der betreffenden Seite urheberrechtliche Verstöße befinden, kann es passieren, dass Sie hinsichtlich der Verlinkung haften müssen.

Besteht Anspruch auf Schadensersatz bei einer Urheberrechtsverletzung?

Sollten Sie durch eine Urheberrechtsverletzung geschädigt worden sein, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich in Form von Schadensersatz. Folglich besteht für Sie die Möglichkeit, vom Rechtsverletzer Ihre finanziellen Einbußen zurückzufordern. Wichtig dabei ist, dass Sie den Nachweis erbringen, dass der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat.

Jedoch kann die Höhe des finanziellen Schadens nicht pauschal festgelegt werden. Es handelt sich immer in erster Linie um eine individuelle Berechnung. Sie als Inhaber des Rechts haben die Wahl zwischen drei verschiedenen Optionen, damit Sie Schadensersatz erhalten.

Erstattung von entgangenem Gewinn

Sind Sie als Urheber durch einen Verstoß gegen das Urheberrecht von einer Vermögenseinbuße betroffen, ist es möglich, dass Ihnen der Schaden in Höhe des entgangenen Gewinns erstattet wird. Dem Rechtsverletzer wird infolgedessen der entsprechende Betrag in Rechnung gestellt. Sie als Verletzer müssen hingegen angeben, was Sie tatsächlich verdient hätten.

Herausgabe des Verletzergewinns

Dem Rechtsverletzer können die Einnahmen, die er durch das unerlaubte Nutzen von urheberrechtlich geschützten Werken erhalten hat, wieder abgesprochen werden. Dies wird auch als Verletzergewinn bezeichnet. Sie als verletzte Person erhalten folglich vom Verletzer Schadensersatz.

Zahlung einer Lizenzgebühr

Mit der sogenannten Lizenzgebühr wird der Anspruch auf Schadensersatz auf der Grundlage des Betrages ermittelt, den der Verletzer hätte bezahlen müssen, falls er sich die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts im Vorfeld eingeholt hätte. Die Grundlage für die Lizenzgebühr bildet der Lizenzvertrag.
Welche dieser drei Optionen der Schadensberechnung in Ihrem Fall am besten ist, sollten Sie mit einem kompetenten Anwalt besprechen.