verpackungslizenzierung Verpackungslizenzierung | ©preis_king | Pixabay

Die sogenannte Verpackungslizenzierung, im Rahmen des Verpackungsgesetzes, verpflichtet Unternehmen dazu, Verpackungen zu lizenzieren. Das Gesetz gilt für Hersteller, Händler, Onlinehändler und weitere Firmen, die Verpackungen in Verkehr bringen. Durch die Verpackungslizenzierung beteiligen sich die Unternehmen am dualen System. Vor Ort kümmern sich Entsorgungsbetriebe darum, dass die Verpackungen, die bei den Endverbrauchern landen, ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Kosten dafür sind über den Kostenbeitrag der Unternehmen für die Systembeteiligung abgedeckt.

Gibt es für Onlinehändler spezielle Regelungen?

Onlinehändler sollten sich als Faustregel Folgendes merken: Sie sind für alle Verpackungen verantwortlich, in die sie selbst die Produkte, beispielsweise für den Versand, einpacken und die am Ende bei den Endverbrauchern landen. Das gilt für Importe genauso wie für Eigenmarken. Die Verpackung umfasst den äußeren Karton und auch das Füllmaterial. Wenn ein Produkt bereits vom Hersteller eine individuelle Verpackung erhalten hat, dann ist der Onlinehändler für diese Verpackung nicht verantwortlich. Diese Verpackung muss der Hersteller lizenzieren.

Um sicherzugehen, dass alles gesetzeskonform ist, ist es ratsam, sich vom Hersteller einen Nachweis geben zu lassen, dass die Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sind und am dualen System beteiligt wurden. Der Hersteller hat hier eine erweiterte Herstellerverantwortung. Wenn Verpackungen noch nicht lizenziert sind, muss der Händler diesen Schritt selbst umsetzen, um Bußgelder und ein eventuelles Verkaufsverbot zu vermeiden.

Was gilt europaweit?

Es gibt bereits einige EU-Abfallrahmenrichtlinien, wie die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Richtlinie über Abfalldeponien oder die Richtlinie über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren.

Die EU-Verpackungsverordnung (94/62/EG) gilt europaweit. Es geht in erster Linie darum, nur begrenzt Verpackungsabfälle zu produzieren und die anfallenden Verpackungen fachgerecht zu verwerten. Für Verpackungen, die normalerweise bei Endverbrauchern anfallen, gibt es Verwertungsziele, prozentual zum insgesamt anfallenden Abfall. Für EU-Bürger hat diese Richtlinie keine Bindungswirkung. Sie soll von den einzelnen Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Teilweise sind dadurch sehr unterschiedliche Standards entstanden, die die Unternehmen bei der Einführung von Produkten in das jeweilige Land beachten müssen.

Schritt für Schritt zur rechtssicheren Verpackungslizenzierung

Im ersten Schritt müssen Unternehmen sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren, um ihre Verpackungen zu lizenzieren. Dafür gibt es das öffentliche Onlineportal LUCID. Unternehmen, die zum ersten Mal Verkaufsverpackungen in Umlauf bringen, müssen sich zwingend registrieren, sonst droht ein Vertriebsverbot.

Hersteller wählen im Onlineportal LUCID die entsprechende Registrierung für Hersteller aus. Dort geben sie dann die geforderten Unternehmensdaten und eine gültige E-Mail-Adresse ein. Nach der Wahl des Passworts bekommt das Unternehmen eine E-Mail, die einen Link enthält. Mithilfe dieses Links erfolgen dann noch die letzten beiden Registrierungsschritte. Dafür sind weitere Unternehmensdaten erforderlich und Angaben zu den Abfallarten.

Am Ende des Prozesses erhält das Unternehmen eine individuelle Registrierungsnummer, die ebenfalls per E-Mail geschickt wird. Diese Nummer ist fortan die persönliche Kennnummer für alle Aktionen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Alle Mengenmeldungen sind automatisch unter der Registrierungsnummer gespeichert. Meldungen durch das beteiligte duale System erfolgen ebenfalls unter dieser Nummer.

Zweiter Schritt: Lizenzierung der Verpackungen

Duale Systeme wie zum Beispiel Zentek mit seinem Onlineshop „zmart“ haben in einigen Fällen einen Onlinekalkulator, mit dessen Hilfe Unternehmen die Kosten für die Lizenzierung von kleineren Verpackungsmengen unverbindlich berechnen können. Dafür ist die Angabe von Abfallart und der jeweiligen Menge notwendig. Zudem muss das Unternehmen das Lizenzierungsjahr angeben. Um die Lizenzierung abzuschließen, wird einfach das Datum für den Lizenzierungsbeginn eingegeben und auf „jetzt lizenzieren“ geklickt.

Anschließend ist es notwendig, die Unternehmensdaten anzugeben und die bevorzugte Zahlungsart. Der fertige Kaufvertrag kommt anschließend per E-Mail. Darin sind auch Lizenzierungsbestätigung und Rechnung enthalten. Bei größeren Verpackungsmengen läuft die Lizenzierung nicht über den Onlinekalkulator, sondern über die persönliche Kontaktaufnahme zum jeweiligen dualen System.

Dritter Schritt: Datenmeldung über LUCID

Unmittelbar nach der Verpackungslizenzierung sind Unternehmen dazu verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu melden und dort die lizenzierten Mengen anzugeben. Dies lässt sich nur über das Onlineportal LUCID umsetzen. Dafür einfach den Menüpunkt Datenmeldung anklicken und unter Planmengenmeldungen alles eintragen, was gerade lizenziert wurde.

Unter den Menüpunkten unterjährige Mengenanpassungen und Jahresabschlussmeldungen können Unternehmen entsprechende zusätzliche Meldungen machen. Unterjährige Mengenanpassungen sind dann notwendig, wenn das Aufkommen an Verpackungsmaterial höher ist als ursprünglich gemeldet und es notwendig ist, Verpackungen nachzulizenzieren. Zur Jahresabschlussmeldung erhalten die Unternehmen ebenfalls eine E-Mail.