Unternehmer haben einerseits viele Vorteile. Sie können sich ihren Arbeitsalltag frei einteilen. Andererseits haben sie aber auch die Verantwortung für alles. Was passiert beispielsweise, wenn ein Unternehmer krank wird und es dadurch zu nennenswerten Verdienstausfällen kommt? Ist dann noch genügend Geld da, um die laufenden Kosten abzudecken und den Lebensunterhalt zu bestreiten? Selbstständige haben keinen Chef, der im Krankheitsfall den Lohn weiterzahlt. Das kann schnell zu Existenzängsten führen.
Es kann jeden treffen
Eine Krankheit, die das Arbeiten für längere Zeit unmöglich macht oder ein unverschuldeter Unfall mit längerem Krankenhausaufenthalt kann jeden treffen. Unternehmer, die für Wochen oder Monate in ihrer Firma ausfallen, sehen sich meist mit ernsten finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert. Sie stehen dann ohne Einkommen da. Doch die Kosten laufen jeden Monat weiter.
Dies kann schnell zu einer existenzbedrohende Situation werden. Um dem entgegenzuwirken, sollten Unternehmer so früh wie möglich eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Dabei lässt sich die Höhe der Auszahlung an die normalen Einnahmen anpassen. Auch den Auszahlungsbeginn können die Versicherten frei wählen. Meist zahlen Verdienstausfallversicherungen schon ab der zweiten Woche Ausfallgeld.
Beim Krankentagegeld handelt es sich nicht um Krankengeld, auch wenn es sich ähnlich anhört. Krankentagegeld ist eine Leistung, die die privaten Krankenversicherungen zahlen. Es gehört zu den meisten Tarifen der privaten Krankenversicherungen. Wer diesen Bestandteil nicht in seinem Vertrag hat oder Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, kann auch eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen.
Krankengeld hingegen zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen nur an Angestellte. Je nach Tarif kann das Krankengeld auch den freiwilligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung zustehen. Allerdings zahlen die Krankenkassen frühestens nach sechs Wochen Krankengeld aus.
Wie sind Selbstständige als freiwilliges Mitglied der GKV versichert?
Unternehmer, die sich für die gesetzliche Krankenkasse entscheiden, müssen eine Erklärung unterschreiben. Dabei handelt es sich um eine Nachricht an die Krankenkasse in Schriftform, um den Anspruch auf die Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes gelten zu machen. Dafür zahlen Selbstständige dann einen höheren Beitrag. Wer das nicht ausdrücklich erklärt, hat keinen Anspruch auf Krankengeld.
Mit Krankengeldanspruch erhalten Versicherte ab dem 43. Tag ihrer Erkrankung maximal 70 Prozent ihres Arbeitseinkommens als Krankengeld. Dabei gibt es einen Höchstbetrag. Liegt das Einkommen über dem Höchstbetrag, entsteht eine größere Einkommenslücke.
Warum ist Krankengeld keine Alternative?
Selbst mit speziellen Wahltarifen ist das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse keine echte Alternative zur privaten Absicherung des Verdienstausfalls. Selbst in einem guten Wahltarif gibt es das erste Geld erst nach frühestens drei Wochen. Die privaten Zusatzversicherungen zahlen bereits am 8. Tag der Erkrankung.
Krankengeld für Selbstständige berechnen
Die Krankenkasse benutzt das Einkommen, auf dessen Grundlage die Beiträge bezahlt werden, als Basis für die Berechnung des Krankengeldes. Dabei berücksichtigt sie nur das Honorar. Mieteinnahmen spielen beispielsweise keine Rolle. Wer vor der Krankheit ausschließlich an der Akquise gearbeitet hat und kein nennenswertes Einkommen hatte, bekommt auch kein Krankengeld.
Es gibt noch weitere Gründe, die für eine zusätzliche private Absicherung sprechen. Das Krankentagegeld kann die Versicherung bereits ab dem 8. Tag auszahlen. Der Versicherungsnehmer kann in seinem Vertrag bis zu 100 Prozent seiner errechneten Einnahmen absichern. Zudem ist Krankentagegeld steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt, wie das beim Krankengeld der Fall. Dadurch können sich im nächsten Jahr nicht die Steuern erhöhen.
Wie berechnen Unternehmer ihre individuelle Versorgungslücke?
Bevor Unternehmer ihre Unterschrift unter den Antrag einer Krankentagegeldversicherung setzen, sollten sei unbedingt den persönlichen Geldbedarf pro Monat berechnen. Wie viel Geld ist zwingend notwendig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten? Dieser Betrag ist die Versorgungslücke für die Krankentagegeldversicherung.
Dabei gilt das sogenannte Bereicherungsverbot für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Betrag darf nicht höher sein als das Durchschnittseinkommen des letzten Jahres. Für Unternehmer, die einer privaten Krankenkasse angehören, gilt dieses Verbot nicht.
Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Krankentagegeld
Eine Versicherung für Krankentagegeld können Unternehmer abschließen ohne Gesundheitsprüfung. Das macht allerdings den Beitrag teurer, als wenn sie sich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Für alle, die bereits unter Vorerkrankungen leiden, kann es eine Option sein, die Gesundheitsprüfung auszulassen.
Das sollte in einem Beratungsgespräch vorab geklärt und genau geprüft werden. Krankentagegeld ist ein steuerfreies Einkommen, das auch nicht in der Einkommensteuererklärung erwähnt werden muss. Doch auch hier gibt es Ausnahmen, die jedoch nur abhängig Beschäftigte betreffen.
Fazit
Unternehmer haben die Wahl, ab wann sie Krankentagegeldzahlungen erhalten wollen und in welcher Höhe das Geld ausgezahlt werden soll. Je früher die Versicherung zahlen soll und je höher die Auszahlungen sind, umso teurer sind die Beiträge. Einige Anbieter räumen Unternehmern auch weitere Optionen ein.
Sie können beispielsweise ihren Ursprungsvertrag zeitlich verlängern, wenn sie nach ihrem 60. Lebensjahr noch finanziellen Verpflichtungen nachkommen müssen und die Zahlungen durch einen Verdienstausfall gefährdet sind. Aber auch dafür ist eine höhere Prämie zu zahlen.