Unternehmensbörsen fungieren als Schnittstelle zwischen Anbietern, die einen geeigneten Nachfolger für ihren Betrieb suchen und jenen, die ein Unternehmen übernehmen möchten. Sie sind die ideale Plattform für Interessenten, die im Rahmen einer Unternehmensnachfolge miteinander ins Gespräch kommen wollen. Eine bekannte Kontaktbörse ist nexxt-change (http://www.nexxt-change.org), bei der es sich um ein Gemeinschaftsprojekt öffentlicher Institutionen, Verbände und Banken handelt.
Die Unternehmensbörse nexxt-change
Die Unternehmensbörse nexxt-change geht unter anderem auf eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft sowie der Industrie- und Handelskammern zurück. Sie gilt als die größte Plattform dieser Art in Deutschland. Eine weitere Plattform mit großer Reichweite stellt die Deutsche Unternehmerbörse (DUB) dar, die ein Produkt der Partnerschaft des Wirtschaftsmagazins Handelsblatt mit dem Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW) und weiteren Verbänden, sowie Firmen und Institutionen ist.
Das folgende Beispiel bezieht sich auf die Plattform nexxt-change. Deren Service kann von Kaufinteressenten und Betriebseignern, die auf der Suche nach einem Nachfolger sind, kostenlos genutzt werden. Die Nutzung dieser Unternehmensbörse gestaltet sich in der Regel recht unkompliziert. Hier ein Beispiel aus der Sicht eines Unternehmenseigners, der auf der Suche nach einem geeigneten Nachfolger ist. Zunächst gibt der Inserent eine Annonce auf, mit der er die Absicht an der Übergabe seines Betriebs bekundet. Die für den Unternehmenssitz zuständige IHK wird über den Inhalt des Inserats informiert.
Unternehmensbörse: Erstkontakt nur schriftlich per Chiffre
Aktualisierungen einer Annonce können nur vom Inserenten selbst durchgeführt werden. Erst wenn der zuständige Regionalpartner über die vorgenommenen Änderungen informiert wurde, erfolgt die Freigabe der neuen Version. Um die Persönlichkeitsrechte des Inserenten zu schützen, wird die Annonce unter Chiffre veröffentlicht. Der Erstkontakt zu Inserenten erfolgt ausschließlich im Rahmen eines Schriftverkehrs. Ist dieser erfolgreich verlaufen, bleibt es den Geschäftsparteien überlassen, direkt miteinander in Verhandlung zu treten. In der Regel wird bereits im Vorfeld des Vertragsabschlusses ein Rechtsanwalt oder Notar eingeschaltet.
Um Inserenten vor unzweckmäßigen Werbezuschriften zu schützen gilt bei nexxt-change die Regel, dass Zuschriften persönlich gehalten und sich auf die betreffende Anzeige beziehen müssen. Es versteht sich, dass der Inserent Sorge in Bezug auf die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben zu tragen hat und nexxt-change bzw. der jeweilige Regionalpartner hierfür keine Gewähr bieten kann.
Nur für Objekte mit Nachfolgebezug
Die Unternehmensbörse nexxt-change verfügt über eine einfach zu bedienende Suchfunktion für geeignete Kaufgesuche und Verkaufsangebote. Der Service steht nur für Objekte mit Nachfolgebezug zur Verfügung. Gesuche und Angebote dürfen sich demnach nur auf den Erwerb bzw. die Veräußerung eines Betriebs im Rahmen einer Unternehmensnachfolge beziehen. Dagegen werden Inserate, die sich lediglich mit dem Verkauf von Unternehmensanteilen wie einzelne Immobilien oder Produktionsmittel nicht angenommen.
Service auch offline nutzbar
Interessenten finden auf der Webseite von nexxt-change eine ganze Reihe nützlicher Informationen zum Thema Unternehmensnachfolge sowie einige Checklisten. Dieses Material bietet all jenen Hilfestellung, die sich mit Fragen wie Nachfolgeplanung oder Firmenübernahme beschäftigen.
Obwohl eigentlich davon ausgegangen werden kann, dass Existenzgründer und Unternehmer von heute über Internetzugang verfügen, können die Serviceleistungen von nexxt-change auch auf anderem Wege als über das Internet genutzt werden. Auskünfte hierzu erteilen die jeweils zuständigen Niederlassungen der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Fazit: Unternehmensbörsen
Unternehmensbörsen wie nexxt-change sind sowohl Firmeneignern, die einen Nachfolger suchen als auch Existenzgründern, die sich mit dem Gedanken tragen einen Betrieb zu übernehmen, von Nutzen. Wer ihre Dienste in Anspruch nimmt, sollte allerdings ernsthaft an einer Übergabe bzw. Übernahme eines Unternehmens interessiert sein (Nachfolgebezug). Der nächste Beitrag in dieser kleinen Reihe wird das Thema Unternehmensnachfolge aus der Sicht des Firmeneigentümers behandeln.