Private Krankenversicherung

Schlagwort: Verlustrücktrag

Verlustvortrag mindert Gewinn und spart Steuern

Verlustvortrag Verlustvortrag | © Marco2811 | Fotolia.com

Grundlage für die Besteuerung von Unternehmen und Gewerbetreibenden sind die erzielten Gewinne eines Wirtschaftsjahres. Ermittelt werden sie in der Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss oder aus der Einnahme-/Überschussrechnung. Wenn kein Gewinn erzielt werden konnte, fallen auch keine Steuern an. Doch was passiert, wenn Verluste geschrieben werden? Diese können zuerst mit Gewinnen anderer Einkommensarten und dann auch als Verlustvortrag mit Gewinnen aus der Vorperiode oder sogar mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. mehr…