Wettbewerbsrecht UWG | Bild © p365.de Fotolia.com
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dient dazu, in der Marktwirtschaft einen fairen Wettbewerb sicherzustellen und die Teilnehmer des Marktes zu schützen. Somit vertritt dieses Gesetz sowohl die Interessen der Mitbewerber, als auch der Verbraucher und sonstiger Marktteilnehmer. Ziel ist es, einen unverfälschten Wettbewerb im Marktgeschehen zu gewährleisten. mehr…