Schlagwort: Rechnungswesen

Welche Auswirkungen hat SEPA auf Ihr Unternehmen?

SEPA Lastschriftverfahren SEPA Lastschriftverfahren | Bild: © hainichfoto | Fotolia.com
Das europäische Zahlungsverkehrssystem (Single European Payment Area, Einheitlicher Europäischer Zahlungsverkehrsraum) wird seit August 2014 im Geschäftsverkehr bei bargeldlosen Zahlungen in Euro ausnahmslos eingesetzt. Verbraucher durften die bisherigen Überweisungs- und Lastschrift-Verfahren allerdings bis zum Ablauf einer Übergangsfrist bis Februar 2016 nutzen. Zum SEPA-Raum gehören alle 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie sechs weitere Staaten (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Monaco und San Marino).

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Zahlungsbedingungen als Teil des Kundenservice

Zahlungsbedingung Zahlungsbedingung | © Chris Liverani | unsplash.com

In jedem Unternehmen müssen stets genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um alle Verbindlichkeiten fristgerecht auszugleichen. Wann die Kunden ihre Rechnungen bezahlen, kann jedoch niemand voraussagen. Mit der bewussten Gestaltung der Zahlungsbedingung für Debitoren legt die Unternehmensführung jedoch bereits die Grundlage für eine ausreichende Liquidität. mehr…


Die Kreditorenbuchhaltung und Debitorenbuchhaltung

Kreditorenbuchhaltung Kreditorenbuchhaltung | © Tyler Franta | unsplash.com

Die klassische Buchhaltung erfasst alle Geschäftsvorgänge des Unternehmens auf Sachkonten, die sich direkt aus der Bilanz ableiten. Dabei werden zwei Arten von Konten unterschieden. Ein Teil der Sachkonten wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten direkt über die Bilanz abgeschlossen, der Saldo des anderen Teils fließt in die Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebes ein. Dabei werden Rechnungen an Kunden an die Sachkonten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ und „Erlöse“ gebucht. Eingangsrechnungen von Lieferanten finden sich auf den Aufwandskonten sowie auf dem Sachkonto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ wieder. Kreditorenbuchhaltung und Debitorenbuchhaltung kümmert sich um Buchungen zu Kunden und Lieferanten. mehr…


Kleinunternehmerregelung – die Umsatzsteuer eines Kleinunternehmers

umsatzsteuer Umsatzsteuer | © Marten Bjork | unsplash.com
Kleine Gewerbetreibende oder Freiberufler können von Regelungen im Steuerrecht profitieren, die den Verwaltungsaufwand erheblich verringern. Dazu gehört auch die Befreiung von der Umsatzsteuer. So können sie sich auf Rechnungsfakturierung, Mahnwesen und Bankgeschäfte konzentrieren.

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Buchhaltungssoftware in der Cloud – lohnt sich das für kleine Gewerbetreibende?

buchhaltungssoftware Buchhaltungssoftware | © Niclas Illg | unsplash.com
Moderne Unternehmen kommen ohne die elektronische Datenverarbeitung nicht mehr aus. Für viele Gewerbetreibende ist der Einsatz von Software für die Auftragsbearbeitung, für die Bankgeschäfte und für die Kommunikation selbstverständlich geworden. Laptop, Smartphone und das Internet bieten vor allem Vorteile durch den schnellen Informationsfluss und das Zugreifen auf externe Anwendungen. Auch die Buchhaltung lässt sich am Computer leicht erledigen.

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Die Einnahmenüberschussrechnung für das Gewerbe

Einnahmenüberschussrechnung Einnahmenüberschussrechnung | © Dylan Gillis | unsplash.com
Für Gewerbetreibende, die im Nebenerwerb tätig sind oder die nur wenig Umsatz erzielen, gibt es vereinfachte Regelungen für die Ermittlung ihres Gewinns. Das Rechnungswesen unterscheidet zwei Arten der Gewinnermittlung. Alle Kapital- und Personengesellschaften sowie alle Kaufleute, die einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führen, müssen ihren Gewinn durch den Vergleich ihres Vermögens am Anfang und am Ende des Wirtschaftsjahres ermitteln. Vereinfach gesagt, sie müssen eine Bilanz aufstellen. Ausdrücklich ausgenommen sind davon Einzelkaufleute, die einen jährlichen Umsatz von 500.000 € bzw. einen Gewinn von 50.000 € nicht überschreiten. Oft werden diese Einzelkaufleute als Kleingewerbetreibende bezeichnet, diesen Begriff gibt es im Steuerrecht allerdings nicht. Auch Freiberufler führen keinen Gewerbebetrieb und müssen nicht bilanzieren.

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Die Kostenstellenrechnung in der Buchführung

Kostenstellenrechnung Kostenstellenrechnung | © Charles Deluvio | unsplash.com

Die Erfassung der unterschiedlichen Erlöse und Kosten erfolgt in der doppelten Buchführung in den Sachkonten des Kontorahmens. Je größer die Anzahl der Buchungen im Unternehmen, desto tiefer ist die Gliederung des Sachkontenrahmens. So reicht es in kleinen Betrieben sicherlich aus, die Erlöse auf Konten zu verbuchen, die nur nach der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer benannt sind, beispielsweise „Erlöse Umsatzsteuer 19%“ oder „Erlöse Umsatzsteuer 7%“. Für größere Unternehmen ist es aber durchaus interessant, welche Dienstleistung oder welche Artikelgruppe den Umsatz erwirtschaftet. Dafür können dann im Sachkontenrahmen Unterkonten angelegt werden. Große Unternehmen kommen aber auch damit nicht aus. Abhilfe schafft hier die Einführung der Kostenstellenrechnung. mehr…