Schlagwort: Rechnungswesen
Zahlungsbedingungen als Teil des Kundenservice
In jedem Unternehmen müssen stets genügend liquide Mittel zur Verfügung stehen, um alle Verbindlichkeiten fristgerecht auszugleichen. Wann die Kunden ihre Rechnungen bezahlen, kann jedoch niemand voraussagen. Mit der bewussten Gestaltung der Zahlungsbedingung für Debitoren legt die Unternehmensführung jedoch bereits die Grundlage für eine ausreichende Liquidität. mehr…
Die Kreditorenbuchhaltung und Debitorenbuchhaltung
Die klassische Buchhaltung erfasst alle Geschäftsvorgänge des Unternehmens auf Sachkonten, die sich direkt aus der Bilanz ableiten. Dabei werden zwei Arten von Konten unterschieden. Ein Teil der Sachkonten wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten direkt über die Bilanz abgeschlossen, der Saldo des anderen Teils fließt in die Gewinn- und Verlustrechnung des Betriebes ein. Dabei werden Rechnungen an Kunden an die Sachkonten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ und „Erlöse“ gebucht. Eingangsrechnungen von Lieferanten finden sich auf den Aufwandskonten sowie auf dem Sachkonto „Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen“ wieder. Kreditorenbuchhaltung und Debitorenbuchhaltung kümmert sich um Buchungen zu Kunden und Lieferanten. mehr…
Kleinunternehmerregelung – die Umsatzsteuer eines Kleinunternehmers
Skontoabzug bringt Zinsvorteile
Zahlungen auf Ziel sind vor allem zwischen Unternehmen üblich. Lieferanten wollen so Anreize setzen, die Forderungen kurzfristig auszugleichen. Je schneller der Kunde zahlt, desto früher können sie das Geld wieder selbst einsetzen. Das sichert ihnen die Liquidität und spart Überziehungszinsen. mehr…
Buchhaltungssoftware in der Cloud – lohnt sich das für kleine Gewerbetreibende?
Die Einnahmenüberschussrechnung für das Gewerbe
Die Kostenstellenrechnung in der Buchführung
Die Erfassung der unterschiedlichen Erlöse und Kosten erfolgt in der doppelten Buchführung in den Sachkonten des Kontorahmens. Je größer die Anzahl der Buchungen im Unternehmen, desto tiefer ist die Gliederung des Sachkontenrahmens. So reicht es in kleinen Betrieben sicherlich aus, die Erlöse auf Konten zu verbuchen, die nur nach der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer benannt sind, beispielsweise „Erlöse Umsatzsteuer 19%“ oder „Erlöse Umsatzsteuer 7%“. Für größere Unternehmen ist es aber durchaus interessant, welche Dienstleistung oder welche Artikelgruppe den Umsatz erwirtschaftet. Dafür können dann im Sachkontenrahmen Unterkonten angelegt werden. Große Unternehmen kommen aber auch damit nicht aus. Abhilfe schafft hier die Einführung der Kostenstellenrechnung. mehr…