
Gewerbetreibende und Freiberufler decken ihren privaten Lebensunterhalt durch Privatentnahmen aus dem Unternehmen – doch diese sind weder mit dem Gewinn gleichzusetzen noch mit den Gehaltszahlungen eines Angestellten vergleichbar. In Kapitalgesellschaften wie der GmbH sind keine Privatentnahmen möglich, auch wenn der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter ist. Bei privaten Entnahmen und Einlagen gibt es also eine Menge zu beachten. mehr…