Wie in Teil 1 unserer kleinen Beitragsreihe dargelegt, richtet sich die Vererbung von Gesellschaftsanteilen, je nach Gesellschaftsform, nach unterschiedlichen Regeln. Das liegt daran, dass die Interessen und Konflikte in eine Aktiengesellschaft mit mehreren tausend Aktionären anders aussehen als in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die nur aus 2 Gesellschaftern besteht.
In diesem Beitrag beschäftigt sich Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Gottwald mit Nachfolgeklauseln bzw. der Vererbung von GmbH-Anteilen.