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Schlagwort: Kleinunternehmer

Kleinunternehmerregelung: Steuerliche Erleichterungen gemäß § 19 UStG

Kleinunternehmerregelung Kleinunternehmerregelung | © Mikhail Pavstyuk | unsplash.com

Gewerbetreibende und Freiberufler, die jährlich nur einen sehr geringen Umsatz erzielen, können mit der Kleinunternehmerregelung von Vergünstigungen profitieren, die den bürokratischen Aufwand erheblich verringern. Das betrifft auch Unternehmer im sogenannten Nebenerwerb. Diese Vergünstigungen gibt es aber nur bis zu einer bestimmten Umsatzgrenze. Wer sich hier nicht auskennt, zahlt drauf. mehr…


Kleinunternehmerregelung – die Umsatzsteuer eines Kleinunternehmers

umsatzsteuer Umsatzsteuer | © Marten Bjork | unsplash.com
Kleine Gewerbetreibende oder Freiberufler können von Regelungen im Steuerrecht profitieren, die den Verwaltungsaufwand erheblich verringern. Dazu gehört auch die Befreiung von der Umsatzsteuer. So können sie sich auf Rechnungsfakturierung, Mahnwesen und Bankgeschäfte konzentrieren.

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Die Einnahmenüberschussrechnung für das Gewerbe

Einnahmenüberschussrechnung Einnahmenüberschussrechnung | © Dylan Gillis | unsplash.com
Für Gewerbetreibende, die im Nebenerwerb tätig sind oder die nur wenig Umsatz erzielen, gibt es vereinfachte Regelungen für die Ermittlung ihres Gewinns. Das Rechnungswesen unterscheidet zwei Arten der Gewinnermittlung. Alle Kapital- und Personengesellschaften sowie alle Kaufleute, die einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb führen, müssen ihren Gewinn durch den Vergleich ihres Vermögens am Anfang und am Ende des Wirtschaftsjahres ermitteln. Vereinfach gesagt, sie müssen eine Bilanz aufstellen. Ausdrücklich ausgenommen sind davon Einzelkaufleute, die einen jährlichen Umsatz von 500.000 € bzw. einen Gewinn von 50.000 € nicht überschreiten. Oft werden diese Einzelkaufleute als Kleingewerbetreibende bezeichnet, diesen Begriff gibt es im Steuerrecht allerdings nicht. Auch Freiberufler führen keinen Gewerbebetrieb und müssen nicht bilanzieren.

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