Klauseln zur Geschäftsführung
Geschäftsführer sind gegenüber Dritten zu nahezu allen Unternehmensgeschäften berechtigt. Das lässt sich gegenüber Außenstehenden nicht ausschließen. Gesellschafter können sich jedoch gegenüber der Geschäftsführung absichern, indem sie sich die Zustimmung für bestimmte Geschäfte vorbehalten. Das funktioniert am besten mit Geschäftsführungsklauseln im Geschäftsführervertrag, im Gesellschaftsvertrag oder in einer Geschäftsordnung. mehr…