Jahresabschluss | © jeshoots | unsplash.com
Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich für alle Kaufleute aus dem Paragraphen 242 des deutschen Handelsgesetzbuches. Dazu gehören die Bilanz des Wirtschaftsjahres, die Gewinn- und Verlustrechnung und für einige Gesellschaftsformen der Anhang. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht aufstellen. Neben der Pflicht zur Aufstellung sind weitere Fristen und Regelungen zu beachten. mehr…