Schlagwort: Jahresabschluss

Offene Forderungen im Jahresabschluss eines Unternehmens

Offene Forderung Offene Forderung | © Scott Graham | unsplash.com

Die Erstellung des Jahresabschlusses stellt jedes Unternehmen vor Herausforderungen. Schließlich wird über die geschäftliche Tätigkeit des gesamten Wirtschaftsjahres Bilanz gezogen und der Gewinn oder Verlust ermittelt. Inhaber oder Gesellschafter entscheiden später über die Verwendung des Gewinns. Meist verbleibt ein Teil davon im Unternehmen, ein Teil wird jedoch auch entnommen. Der Gewinn ist für Kreditinstitute oder andere Investoren ein wichtiger Gradmesser für den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Betriebes. Gleichzeitig bildet er auch die Berechnungsgrundlage für die Besteuerung des Unternehmens. Offene Forderungen spielen dabei eine wichtige Rolle.
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Offene Rechnungen in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

offene rechnungen offene rechnungen | © Stadtratte | istockphoto.com

Gewerbetreibende mit einem geringen Jahresumsatz und niedrigem Gewinn müssen am Jahresende keine Bilanz aufstellen. Ihren Gewinn können sie mit Hilfe einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Sie müssen keine doppelte Buchführung anlegen und buchen alle Einnahmen und Ausgaben direkt an die Sachkonten Kasse oder Bank. Offene Rechnungen müssen dabei in der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) besonders beachtet werden.
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Die Erstellung des Jahresabschluss: Pflicht für jeden Kaufmann

jahresabschluss Jahresabschluss | © jeshoots | unsplash.com

Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich für alle Kaufleute aus dem Paragraphen 242 des deutschen Handelsgesetzbuches. Dazu gehören die Bilanz des Wirtschaftsjahres, die Gewinn- und Verlustrechnung und für einige Gesellschaftsformen der Anhang. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht aufstellen. Neben der Pflicht zur Aufstellung sind weitere Fristen und Regelungen zu beachten. mehr…