offene rechnungen | © Stadtratte | istockphoto.com
Gewerbetreibende mit einem geringen Jahresumsatz und niedrigem Gewinn müssen am Jahresende keine Bilanz aufstellen. Ihren Gewinn können sie mit Hilfe einer einfachen Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ermitteln. Sie müssen keine doppelte Buchführung anlegen und buchen alle Einnahmen und Ausgaben direkt an die Sachkonten Kasse oder Bank. Offene Rechnungen müssen dabei in der Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) besonders beachtet werden.
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