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Als Unternehmer sind Steuern ein unvermeidlicher Teil des Geschäftslebens. Sie beeinflussen die Geschäftsentwicklung, das Wachstum und die Rentabilität. Daher ist es wichtig, die steuerlichen Rahmenbedingungen in verschiedenen Ländern zu vergleichen, um die optimale Standortwahl für Ihr Unternehmen zu treffen.

In diesem Blogbeitrag vergleichen wir das Steuersystem für Unternehmen in der Schweiz und in Deutschland. Wir werden uns auf verschiedene Aspekte konzentrieren, wie z.B. die Körperschaftssteuer, Mehrwertsteuer und weitere steuerliche Aspekte, die für Unternehmen relevant sind.

I. Körperschaftssteuer

Körperschaftssteuer in der Schweiz

In der Schweiz unterliegen Unternehmen der Körperschaftssteuer, die auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erhoben wird. Die Körperschaftssteuer auf Bundesebene beträgt derzeit 8,5% auf den Reingewinn, effektiv jedoch nur 7,83%, da der Gewinnsteuerbetrag als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Auf kantonaler und kommunaler Ebene variieren die Steuersätze je nach Standort des Unternehmens erheblich. Sie reichen von etwa 12% bis 24% auf den Gewinn.

Körperschaftssteuer in Deutschland

In Deutschland beträgt die Körperschaftssteuer derzeit 15% auf den Gewinn. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Körperschaftssteuer an, was zu einer effektiven Steuerbelastung von 15,825% führt. Darüber hinaus wird auf kommunaler Ebene die Gewerbesteuer erhoben, die je nach Standort des Unternehmens variiert. Im Durchschnitt beträgt die Gewerbesteuer zwischen 14% und 17% auf den Gewinn.

II. Kapitalsteuer

Kapitalsteuer in der Schweiz

In der Schweiz wird zusätzlich zur Körperschaftssteuer auch eine Kapitalsteuer erhoben. Diese Steuer ist auf kantonaler und kommunaler Ebene angesiedelt und bezieht sich auf das Eigenkapital des Unternehmens. Die Kapitalsteuersätze variieren je nach Kanton und Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 0,001 % (in Obwalden) und 0,5 % (in Neuenburg).

In einigen Kantonen gibt es eine Mindestkapitalsteuer, die unabhängig vom Eigenkapital des Unternehmens gezahlt werden muss. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass einige Kantone eine Anrechnung der Kapitalsteuer auf die Körperschaftssteuer ermöglichen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Kapitalsteuer in Deutschland

In Deutschland gibt es keine gesonderte Kapitalsteuer für Unternehmen. Allerdings unterliegen Gesellschaften der Gewerbesteuer, die indirekt als eine Art Kapitalsteuer angesehen werden kann, da sie auf den Gewerbeertrag des Unternehmens erhoben wird.

Wie bereits erwähnt, variiert die Gewerbesteuer je nach Standort des Unternehmens und beträgt im Durchschnitt zwischen 14% und 17% des Gewinns. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Gewerbesteuer in Deutschland als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und somit die steuerliche Belastung reduziert wird.

III. Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer in der Schweiz

Die schweizerische Mehrwertsteuer (MWST) ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Es gibt drei Steuersätze in der Schweiz: den Normalsatz von 7,7%, den ermäßigten Satz von 2,5% und den Sondersatz von 3,7% für bestimmte Dienstleistungen wie Beherbergung. Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 100.000 sind von der MWST befreit, müssen jedoch die Steuer auf Einkäufe entrichten.

Mehrwertsteuer in Deutschland

In Deutschland beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 19% und der ermäßigte Satz 7%. Der ermäßigte Satz gilt für bestimmte Waren und Dienstleistungen wie Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und kulturelle Veranstaltungen. In Deutschland besteht keine Umsatzschwelle für die Mehrwertsteuerpflicht. Alle Unternehmen, die steuerpflichtige Umsätze erzielen, müssen die Mehrwertsteuer abführen und in der Regel auch an das Finanzamt melden

IV. Dividendenbesteuerung

Dividendenbesteuerung in der Schweiz

In der Schweiz unterliegen Dividenden sowohl auf Ebene des ausschüttenden Unternehmens als auch auf Ebene des Empfängers der Besteuerung. Die Verrechnungssteuer von 35% wird auf Dividenden erhoben, kann aber für inländische Empfänger, die Kapitalerträge versteuern, zurückerstattet oder angerechnet werden. Bei ausländischen Empfängern kann die Verrechnungssteuer aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen reduziert werden.

Dividendenbesteuerung in Deutschland

In Deutschland sind Dividenden sowohl auf Ebene des ausschüttenden Unternehmens als auch auf Ebene des Empfängers steuerpflichtig. Die Kapitalertragsteuer beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Inländische Körperschaften erhalten eine 95%ige Befreiung von der Dividendenbesteuerung, um die wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu vermeiden. Bei ausländischen Empfängern können Doppelbesteuerungsabkommen die Kapitalertragsteuer reduzieren.

V. Steuerliche Anreize und Förderungen

Steuerliche Anreize und Förderungen in der Schweiz

Die Schweiz bietet eine Reihe von steuerlichen Anreizen und Förderungen für Unternehmen, insbesondere für Forschung und Entwicklung, Start-ups und in bestimmten Kantonen. Einige Kantone bieten Steuererleichterungen für Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, wie z.B. Steuergutschriften oder Steuerbefreiungen. Zudem gibt es in einigen Kantonen steuerliche Anreize für Start-ups, wie reduzierte Steuersätze oder befristete Steuerbefreiungen.

Steuerliche Anreize und Förderungen in Deutschland

Deutschland verfügt über verschiedene steuerliche Anreize und Förderungen für Unternehmen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung. Unternehmen können bis zu 25% ihrer F&E-Ausgaben als steuerliche Forschungszulage geltend machen. Darüber hinaus gibt es regionale Förderprogramme, wie z.B. die Gewährung von Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen für Investitionen in strukturschwachen Regionen.

VI. Verlustvorträge und -rückträge

Verlustvorträge und -rückträge in der Schweiz

In der Schweiz können Verluste aus Geschäftsjahren, in denen keine Gewinne erzielt wurden, unbegrenzt vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Ein Verlustrücktrag ist in der Schweiz jedoch nicht zulässig.

Verlustvorträge und -rückträge in Deutschland

In Deutschland können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Der Verlustvortrag ist unbegrenzt, jedoch unterliegt die Verrechnung der sogenannten Mindestbesteuerung: 60% des Gewinns, der über 1 Million Euro liegt, wird besteuert, unabhängig von den vorhandenen Verlustvorträgen.

Die restlichen 40% können mit Verlustvorträgen verrechnet werden. In Deutschland ist zudem ein Verlustrücktrag möglich, allerdings nur bis zu einem Betrag von 1 Million Euro und nur auf das unmittelbar vorangegangene Geschäftsjahr.

VII. Doppelbesteuerungsabkommen und steuerliche Zusammenarbeit

Doppelbesteuerungsabkommen und steuerliche Zusammenarbeit in der Schweiz

Die Schweiz hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit über 100 Ländern abgeschlossen, um die Doppelbesteuerung von Einkünften und Vermögen von Unternehmen und Privatpersonen zu vermeiden.

Diese Abkommen legen die Besteuerungsrechte der Vertragsstaaten fest und erleichtern den Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten. Die Schweiz ist zudem Mitglied der Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes, die die internationale Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten fördert.

Doppelbesteuerungsabkommen und steuerliche Zusammenarbeit in Deutschland

Auch Deutschland hat umfangreiche Doppelbesteuerungsabkommen mit über 90 Ländern geschlossen, um die Doppelbesteuerung zu vermeiden und den Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten zu erleichtern. Deutschland ist darüber hinaus Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und beteiligt sich aktiv an der Bekämpfung von Steuervermeidung und Steuerhinterziehung auf internationaler Ebene.

VIII. Fazit

Sowohl die Schweiz als auch Deutschland bieten unterschiedliche steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen. Während die Körperschaftssteuer in der Schweiz aufgrund der kantonalen Unterschiede variieren kann, ist sie in Deutschland eher einheitlich. Die Mehrwertsteuersätze sind in beiden Ländern unterschiedlich, wobei die Schweiz insgesamt niedrigere Sätze aufweist.

In Bezug auf steuerliche Anreize und Förderungen bieten beide Länder attraktive Möglichkeiten für Unternehmen, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung. Die Regelungen für Verlustvorträge und -rückträge unterscheiden sich ebenfalls zwischen den beiden Ländern, wobei Deutschland den Verlustrücktrag ermöglicht, während die Schweiz dies nicht zulässt.

Die Doppelbesteuerungsabkommen und die steuerliche Zusammenarbeit auf internationaler Ebene tragen dazu bei, die steuerliche Belastung für Unternehmen in beiden Ländern zu reduzieren und die Transparenz zu erhöhen.

Letztendlich hängt die Entscheidung für den idealen Standort von den individuellen Anforderungen und Zielen des Unternehmens ab. Es ist ratsam, die verschiedenen steuerlichen Aspekte und Anreize im Detail zu prüfen und gegebenenfalls steuerliche Berater in Anspruch zu nehmen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.