Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen | © Markus Winkler | unsplash.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen – kurz AGB – sind vorformulierte und mehrfach verwendete Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei einer anderen bei Vertragsabschluss stellt. Sie dienen somit einer Vielzahl von Unternehmen zur Vereinfachung von Vertragsschließungen und Geschäftsabwicklungen.

Was sind eigentlich AGB genau?

Folgende Kriterien sind charakteristisch für Allgemeine Geschäftsbedingungen:

• Sie beinhalten eine oder mehrere vorformulierte Klauseln.
• Sie können für eine Vielzahl von Verträgen verwendet werden, beispielsweise für Kauf-, Miet-, Arbeits- und Reiseverträge.
• Sie werden von einer Vertragspartei an eine andere gestellt und stehen nicht zur Diskussion.
Die rechtlichen Grundlagen der AGB sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten. § 305 BGB enthält die genaue Definition von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gleichzeitig ist darin die Berechtigung zur Nutzung von AGB in Verträgen mit Endverbrauchern geregelt. § 307 BGB legt außerdem deren Anwendung im Geschäftsleben fest.

Wann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen sinnvoll?

Die Anfertigung von AGB bietet sich insbesondere für Unternehmen an, die häufig wiederkehrend eine Vielzahl von Verträgen mit gleichartigen vertraglichen Regelungen abschließen.
Die AGB treffen als wirksamer Vertragsbestandteil Regeln und Bestimmungen, die in jedem Vertrag gleich lauten. Zusätzliche Vereinbarungen werden in einem individuellen Vertragsteil separat aufgeführt.

Was müssen die AGB beinhalten?

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine Vielzahl von Klauseln festgesetzt werden. Je nach Art des Geschäfts und Vertragspartner beinhalten AGB unterschiedliche Regelungen.
Zu den typischen Inhalten von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zählt unter anderem:

• die Dauer der vertraglichen Bindung
• der Preis
• mögliche Zahlungsmethoden sowie Skontovereinbarungen
• das Fälligkeitsdatum der Zahlung
• Bedingungen zur Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer
• der Liefertermin
• Konsequenzen bei Liefer- und Leistungsverzug
• die Mängelhaftung
• mögliche Haftungsbeschränkungen
• bestimmte Regeln bezüglich Nachbesserungen und der Ersatzlieferung
• im Onlinehandel: das Widerrufsformular und die Widerrufsbelehrung

Was in den AGB nicht stehen darf

Auch wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen je nach Art des Geschäfts und je nach Vertragspartner unterschiedliche Regelungen beinhalten, gibt es in der Anfertigung dennoch Grenzen. Es gibt eine Vielzahl an Inhalten, die in den AGB nicht stehen dürfen. Ansonsten sind sie unwirksam.

• Mehrdeutige Klauseln – Das ist besonders dann der Fall, wenn sich eine Klausel verschieden auslegen lässt.
• Überraschende Klauseln – AGB dürfen keinesfalls so ungewöhnlich klingen, dass der Vertragspartner von ihnen überrascht wird.
• Schriftformklauseln – Dabei handelt es sich um Verpflichtungen, wonach der Vertragspartner Erklärungen – eigenhändig und auf Papier – unterschrieben mitteilen soll.
• Unangemessene Benachteiligungen – Das kann beispielsweise eine unklar formulierte und missverständliche AGB sein.
Es ist stets anzuraten, Allgemeine Geschäftsbedingungen von einer versierten Anwältin/von einem versierten Anwalt anfertigen bzw. prüfen zu lassen.

Welche Gefahren gibt es bei fehlerhaften AGB?

Fehlerhafte AGB-Klauseln können enorme negative Folgen für Sie haben. Rechtswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen sind in der Regel unwirksam, der Vertrag selbst ist allerdings weiterhin wirksam. Anstelle der unwirksamen AGB treten dann die gesetzlichen Regelungen.
Wenn die AGB fehlerhaft in den Hauptvertrag eingebunden wurden, sind sie wirkungslos. Folglich gelten Gewährleistungsausschlüsse, Zahlungsvereinbarungen oder auch Haftungsbeschränkungen zu Ihren Ungunsten.
Handelt es sich um wettbewerbswidrige Allgemeine Geschäftsbedingungen, müssen Sie gegebenenfalls mit einer Abmahnung durch Wettbewerbsverbände oder durch Konkurrenten rechnen. Folglich sind Sie nicht nur zur Zahlung von Schadensersatz und Kosten für den Anwalt verpflichtet, sondern auch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Beachten Sie, dass diese Sie über Jahrzehnte bindet. Bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung droht Ihnen die Zahlung einer darin vereinbarten Vertragsstrafe.
Verzichten Sie für die Anfertigung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor allem auf Mustervorlagen aus dem Internet. Des Weiteren sollten Sie keine AGB von Dritten kopieren. Somit verhindern Sie, dass Ihre eigenen AGB Fehler enthalten. Denn fehlerhafte AGB sind nicht rechtswirksam.

Allgemeine Geschäftsbedingungen richtig einbeziehen – so funktioniert‘s

Damit Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ein Rechtsgeschäft gelten, müssen sie rechtswirksam eingebunden werden. Dabei ist es von Bedeutung, ob es sich bei Ihrem Vertragspartner um einen Unternehmer oder um einen Verbraucher handelt.

• Wenn Ihr Vertragspartner ein Unternehmer ist, übermitteln Sie ihm am besten die AGB. Er muss nicht ausdrücklich auf die AGB hingewiesen werden. Zu empfehlen ist es jedoch, dass er den Erhalt bestätigt.

• Handelt es sich hingegen um einen Verbraucher, müssen Sie diesen vor dem Vertragsschluss explizit auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen. Er muss darüber hinaus die Möglichkeit haben, den Inhalt der AGB zu lesen. Außerdem ist es wichtig, dass sich der Verbraucher mit den AGB einverstanden erklärt, bevor es zum Abschluss des Kaufvertrages kommt. Sonst können die AGB nicht wirksamer Vertragsbestandteil werden.

Tipps für den sicheren Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen

• Eindeutige Formulierungen verwenden: Sie sollten darauf achten, alle vertraglichen Bedingungen klar und deutlich zu formulieren. So vermeiden Sie, dass Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind.

• Gesetzliche Rahmenbedingungen beachten: Im Allgemeinen gelten bei Verbrauchergeschäften strenge Verbraucherschutzvorschriften. Wenn Sie in Ihren AGB davon abweichen möchten, sollten Sie zunächst überprüfen, ob und inwieweit andere Bestimmungen zulässig sind.

• Alternativen zum Gerichtsverfahren nutzen: Bei Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen kann es zu Streitigkeiten kommen. Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu umgehen, können Sie alternativ eine Wirtschaftsmediation in Anspruch nehmen. Somit lassen sich Konflikte meistens zeit- und geldsparend außergerichtlich beilegen.

• Anwältin/Anwalt zurate ziehen: Erstellen Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen für Ihr Unternehmen am besten mithilfe einer/eines im Vertragsrecht erfahrenen Anwältin/Anwalts. Diese/dieser kümmert sich ebenfalls um ihre rechtssichere Überprüfung.