Qualifizierungschancengesetz Qualifizierungschancengesetz | © StockSnap | pixabay.com

Nicht nur Arbeitnehmer auch Arbeitgeber stehen vor dem Problem der Schnelllebigkeit. Vieles wird modernisiert, digitalisiert und fordert immer mehr Wissen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der zunehmende Fachkräftemangel erschwert die ganze Wandlung zusätzlich. Arbeit gäbe es genug, doch wer soll sie machen.

Eine Möglichkeit ist es, die menschliche Arbeitskraft durch Computer zu ersetzen, doch das ist für manche Berufssparten eben keine Option. Zumal diese Modernisierung auch hohe Kosten verursacht, die sich kleine Betriebe nicht leisten können. Mit dem Qualifizierungschancengesetz wird jedoch Arbeitgebern unter die Arme gegriffen.

Wie profitieren Unternehmen von dem Gesetz?

Die teilnehmenden Arbeitnehmer werden gezielt für die digitale Zukunft weitergebildet, was für den Arbeitgeber bedeutet, dass er hoch motiviertes Personal hat, das sich mit den Tücken der digitalen Welt gut auskennt. Der Arbeitsplatz dieser Arbeitnehmer kann somit erhalten bleiben, was gerade für langjährig Angestellte sehr gut ist. Doch nicht nur die digitale Welt wird vermittelt, sondern es können auch gezielt Fachkräfte weitergebildet werden.
Arbeitgeber profitieren insofern von dem Qualifizierungschancengesetz, weil sie vom Staat gefördert werden. Sie erhalten Geld für die Weiterbildung der Angestellten und sogar einen Zuschuss für die Lohnfortzahlungen der betroffenen Mitarbeiter. Die Kosten können je nach Fall ganz oder anteilig übernommen werden. Zudem wird der Arbeitgeber von seinen Angestellten mehr geschätzt, da er ihnen neue berufliche Möglichkeiten eröffnet.

Bekommt jedes Unternehmen die Förderung?

Grundsätzlich gilt es den Weiterbildungsbedarf zu besprechen und zu überprüfen wie hoch die Motivation unter den Arbeitnehmern für die Weiterbildung ist. Sinn macht sie nur für Arbeitnehmern, die noch längere Jahre im Beruf sind. Wer kurz vor der Pension steht, zieht daraus kaum Nutzen für die Arbeitszukunft. Außerdem muss die Weiterbildung einen Umfang von über 160 Unterrichtseinheiten bieten. Natürlich muss die Weiterbildung auch Sinn machen, weshalb die erworbenen Qualifikationen einen Nutzen für die Zukunft haben müssen. Falls bereits Weiterbildungen in einem bestimmten Bereich stattgefunden haben, müssen diese mindestens 4 Jahre zurückliegen. Außerdem muss das Ziel der Qualifikation sein, die bereits erfolgten Weiterbildungen zu aktualisieren. Es muss ebenso gesichert sein, dass die Weiterbildung von einem externen zertifizierten Anbieter durchgeführt wird, hierbei darf die Maßnahme aber durchaus im Betrieb stattfinden.

Qualifizierungschancengesetz: Wo wird der Antrag gestellt?

Unternehmen die Interesse an einer Förderung haben und die Voraussetzungen erfüllen, müssen sich an die Arbeitsagentur wenden. Dort wird ein Beratungsgespräch durchgeführt und nochmals überprüft, ob das Gesetz für die jeweilige Firma in Kraft tritt. Sobald die Agentur für Arbeit ihr Einverständnis gibt, sendet sie die Bildungsgutscheine für die Mitarbeiter an die Firma.

Die Zukunft betrifft jeden

Kein Unternehmen bleibt von der Zukunft verschont und Modernisierungsbedarf besteht irgendwann immer, um auf dem Markt mithalten zu können. Es ist somit nur verantwortungsvoll, den Angestellten die Möglichkeit zu bieten, sich auf die Zukunft vorbereiten zu können. Gerade die jüngere Generation ist sehr lernwillig und bildet sich auch gerne weiter.